Mir ist jetzt für eine künftige Bastelei der Motor vom Heckscheibenwischer im Weg. Jetzt fahr ich schon relativ lange ohne Innenspiegel und ohne funktionierende Heck-Wascheranlage herum, vermisse somit den Wischer eh nich.
Aber, wie sieht es jetzt regelkonform aus, darf der Heckwischer ersatzlos entfallen?
Oder andersherum gefragt, muß ein PKW, was mein Td5 ja nunmal noch iss, nen Heckscheibenwischer haben?
Oder erlischt sogar nach Abbau dieses Teiles die ABE? Grusel :D
Ich bitte darum, hier jetzt keine Diskussion über den Nutzen oder auch Nicht-Nutzen dieses formschönen Anbauteiles vom Zaun brechen. Mich interessieren eigentlich nur hart Fakten, irgendwelche §§ oder Schriftstücke, wonach erlaubt oder eben das Vorhandensein Vorschrift ist.
Gruß, der Feger
Und ja, ich habe die Suche benutzt (geschlagene 5 Std lang, echt elendig viel zu lesen) es war aber nicht wirklich was greifbares dabei...
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