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muss einen Bauwagen 7km bewegen. Am einfachsten wäre es den Wagen an die Maulkupplung vom 88er zu hängen, Nummernschild-Daten vom Zugfahrzeug auf Nummernschild pinseln, an den Poppes vom Hänger und ab geht´s.
Alternativ denke ich noch an ein 6km Schild.
Weiß jemand ob das so geht! Oder steht da drauf in D Todesstrafe, oder noch schlimmer Black-Landy-Forum Entzug!
ob darauf die Todesstrafe steht weiß ich nicht, aber das Landratsamt würde dir gerne ein "Folgekennzeichen" bzw. "Kurzkennzeichen" verkaufen und deine Versicherung versichert dir das Ganze auch ganz gerne haftpflichttechnisch. ;)
Habe das gerade mit einem Zirkuswagen durch (hatte ich mal hier gepostet).
Haftpflicht lag bei etwa 17 € + Kosten für Kennzeichen.
Dies geregelt nach allen Gesetzen die es hier in D gibt, würde im Fall der Fälle auch die Freunde in Grün beruhigen. :D
Wichtig ist, dass die Kupplung am Kfz eingetragen ist und nicht nur eine Rangierkupplung.
Fahrbare Baubuden, welche mit 25 KM/H gezogen werden, benötigen ein Folgekennzeichen. Normalerweise ein richtiges geprägtes, ich persönlich würde mir eines auf einen Karton malen.
Die Baubude muss eine ABE haben, wenn sie nicht vor dem 1 April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen ist. Also Bj.
Haftpflicht besteht bei Anhängern im angehängten Zustand immer über das Zugfahrzeug.
Wenn der Kartenführerschein BE hat und nicht durch Fussnote auf Züge mit drei Achsen beschränkt ist, gehts. Aber nur bis 3,5 to.
Bei C1E auch schwerer.
Versicherung brauchste nich, außerdem würde son Anhänger zugelassen und versichert auch nur 35pa kosten.
Was war das mit BE und nur 3,5t? Schwerer dürfte beim LR eh keiner eingetragen haben, daher egal.
Achtung, BE nur mit nicht durchgehender Bremsanlage;)
Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!
Ich tät das einfach machen. Nummer auf eine Holztafel am Bauwagen pinseln und gut ist. So ähnlich haben wir das früher oft mit unserem Boot gemacht. Bei uns auf dem Land kräht da kein Hahn nach, andernfalls müsste hier jedes 2. Landwirtschaftsgespann aus dem Verkehr gezogen werden. ...und 7 km sind ja nunmal keine Entfernung.
Wie gesagt, das ist meine Meinung. Entscheiden musst Du das selbst.
nee BE ist die Führerscheinklasse für LKWs nach dem neuen Schein ...
"nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. "
"Folgekennzeichen" (Pappschild :D) hatte mir meine Landratsamtstelle nicht angeboten. Was im Nachhinein gut war. So mußte ich nicht mit 25km/h durch die Gegend eiern.
ich wär da (inzwischen) etwas vorsichtiger. Habe selber vor 2 Jahren mal für einen Bekannten einen kleinen Schlepper-Hänger überführt. Maulkupplung passte, Nummernschild vom Auto war hinten am Hänger. 3km vor dem Ziel hält uns die Polizei an und erklärt, dass ein Hänger beim PKW nicht automatisch mitversichert ist. Das ist nur bei Schlepper-Versicherungen so. Also bewege ich ein Fahrzeug ohne Versicherung im Verkehr. Das ist nicht nur ne Ordnungswidrigkeit oder so ne kleine Lapalie - sondern eine Straftat. Den Hänger musste ich dort stehen lassen und per Schlepper abholen lassen.
Ein paar Tage später kommt Post von der Staatsanwaltschaft, dass man gegen Spende von 200 Euronen auf ein gemeinnütziges Konto das Verfahren einzustellen gedenken bereit sein könnte. Gnädig. Also hab ich bezahlt und bin nicht vorbestraft.
Leih dir doch einfach nen Schlepper (auch Tracktor) genannt vom nächsten Gemüsebauern oder vom Lanz Club (die sind immer froh auf Bewegungsfahren, die Sie Ihren Frauen nicht erklären müssen ;-)) Dann ab damit........
Ich Liebe Deutschland und seine Regeln...... Hier ist sogar die Länge der Grünabfälle geregelt. Ein Stamm darf nur 1,234 Meter lang sein.... auwei....
@Christian aus Hall
Das was Du hier erzälst, stimmt so nicht. Fahrbare Baubuden bis 25 Km/h sind zulassungsfrei und müssen nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben.
(Ausnahme, wenn sie vor dem 1. April 1961 erstamls in den Verkehr gekommen sind, dann gehts ohne ABE)
Ein Schlepperanhänger hinter einer LOF-Zugmaschine bei gewerblicher Nutzung bildet einen Land oder Forstwirtschaftlichen Zug. Da sind die Anhänger zulassungsfrei bis 25 Km/h. Das war in Deinem Fall sicher nicht der Fall. Insofern hatte die Rennleitung schon Recht. Der Anhänger hätte zugelassen werden müssen, da er unter die Zulassungspflicht und unter das Pflichtversicherungsgesetz fällt, da er über 6 Km/h bewegt wird und auch kein 6 Km/h Schild führt.
Solch einen Schlepperanhänger benötigt aber zur Zulassung eine ABE, sonst geht da nix. Um aus der Nummer rauszukommen, nagelt man am besten an die Seiten und hinten 6 Km/h schilder und fährt auch damit nicht schneller.:D
Grundsätzlich sind alle angehängten Anhänger über das ziehende Kfz mitversichert, dass heisst, bei einem Knall mit dem Anhänger stiegt die Kfz-Versicherung.
Im abgekuppelten Zustand greift dann die eigene Anhängerversicherung, und da das selten der Fall ist, sind Anhängerversicherungen so günstig.
Zuletzt geändert von ninetylandy; 29.06.2012, 10:04.
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