ich möchte an den Slider eines höhenverstellbaren Dixon-Bate Bocks eine Maulkupplung schrauben, mit TüV-Segen!
Kein Problem - dachte ich, denn Anhängebock e-Prüfnummer, Maulkupplung typisiert. Soweit so gut? Denkste! Denn mein TüV-Ingenieur möchte jetzt noch mehr.
> Gutachten zum Hängebock - gibbet sowas überhaupt?
> Gutachten zum Slider (D???-Wert)
Das stellt mich vor ein unlösbares Problem, denn auch der freundliche LR-Dealer meinte auf Nachfrage das selbst ihre werksseitig verbauten Slider idR. nicht gekennzeichnet seien. **HMMM**
So, wer kann mir denn mal ein bisschen unter die Arme greifen und hat ggf. eine zündende Idee den Mann davon zu überzeugen das ich ihn nicht besch... will, dass das alles so ist und eigentlich keine Probleme machen sollte?!?
Ich danke Euch!
LG
Marcus
P.S.: Und auch der in vielen Freds angesprochene M10/M12 Konflikt war absolut keiner. "Das schrauben sie fest und gut!" ... aber der Slider ...;-(
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