Habe gerade in der aktuellen Off-Road Zeitschrift ( Seite 51) einen interessanten Bericht über den Anbau von Rammschutz gefunden.
" Seit Januar dieses Jahres ist EU-weit alles klar geregelt, und zwar mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG. Was erlaubt ist und was nicht:
- Große Frontbügel mit Nebenbügeln, die um die Ecken geführt sind, sind noch bis Stchtag 25.Mai 2007 zulassungsfähig. Sie entsprechen nicht der EU-Richtlinie.
- Wer eine solchen oder anderen Frontbügel bereits am Auto hat, darf ihn auch nach dem 25. Mai 2007 spatzierenfahren. Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) bleiben gültig.
- Wer seinen alten starren Bügel nach dem 27.Mai 2007 an ein neues Auto montiert, tut ebenfalls nichts unrechtes, wenn der Bügel über eine ABE verfügt. Handelt es sich jedoch um einen Bügel, der lediglich über eine Musterzulassung verfügt, ist der Umbau aufs neue Auto illegal."
Ich habe für meinen (original Land Rover Zubehörteil) ein Teile Gutachten bei Land Rover angefordert und zum TÜV gefaxt und eine Zusage zur Eintragung bekommen, werde ich nächste Woche wohl mal angehen.
Gruß
Andi
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