genau so sieht´s aus,
also nochmal zur Beseitigung aller Klarheiten Die Definition der Fahrerlaubnis Klasse B:
Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
heißt:
Fahrzeug mit zulässiger Gesamtmasse von max 3500kg und max 8 Mitfahrern (war ja bislang auch unzweifelhaft)
oder (und dieses oder ist entscheidend)
Fahrzeug mit zulässiger Gesamtmasse von max 3500kg und Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max 750kg
oder Fahrzeug mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des kompletten Gespanns 3500kg nicht überschreitet.
Heisst für die Variante 2, dass Fahrzeug plus (max750kg)Anhänger eine Gesamtmasse von 4250kg haben dürfen (aber nur mit besagtem "kleinen" Anhänger (das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle) - ansonsten ist das Gesamtlimit 3500kg.
Disco oder Defender mit max750kg-Anhänger mit Klasse B ist also legal
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