naja, klingt zwar sehr cool, wenn man schreibt, dass man mit Autos macht was man will und sich nichts vorschreiben lässt, aber so unberechtigt ist die Diskussion des Threads nicht.
Tatsächlich kann der TÜV-Prüfer wegen nicht funktionierender Scheibenwischer einen erheblichen Mangel klassifizieren und dann gibt es keine Plakette. Musste jüngst den Predehänger erneut vorfahren, weil die die Reflektordreicke mit der Spitze nach unten montiert waren (ab Werk seit 1986!!!) und die Plastikhülle eines Stossdämpfers runtergerutscht war - Stossdämpfer defekt, erheblicher Mangel - keine Plakette.
Und auch wenn über Jahre kein Prüfer die Wischer geprüft hat, oder einen fehlenden zweiten Spiegel bemängelt hat, heisst das noch lange nicht, dass man nicht an einen gerät, der das tut und dann die Plakette verweigert. Außerdem haben die Prüfer einen gewissen Ermessensspielraum was sie verantworten wollen und was nicht.
Mein Oneten hatte 9 Sitzplätze, und in den 20 Jahren war immer eine hintere Seitenbank ausgebaut und steht heute noch im Keller. Das hat nie jemand bemängelt.
Es gibt aber auch die Vorschrift. dass bei der TÜV-Prüfung da sein und funktionieren muss, was eingetragen ist. Da hat man keine Chance wenn ein Prüfer das bemängelt, auch wenns oftmals Korinthenkackerei ist.
Mit eingenen Waffen schlagen:
Dehalb nie mit einem TÜV-Prüfer streiten, sondern höflich verabschieden und eine andere Prüfstelle aufsuchen, denn anderer Prüfer, anderer Ermessensspielraum und anderer Prüfstil (Scheibenwischer und Co) . Führt zu weniger Stress und dem gwünschten Erfolg.:D
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