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    Fahrtenschreiber

    Hallo,
    mein neuer Disco 4 hat eine AHK und wird als Firmenfahrzeug angemeldet.

    Da scheine ich einen Fahrtenschreiber zu benötigen.

    Nun gut, hat jemand schon einen solchen einbauen lassen?

    Wo kann denn dieser eingebaut werden ohne das Bild zu stören?

    #2
    AW: Fahrtenschreiber

    Hallo Schlaraffe,

    wenn ich §57a der StVZO richtig verstehe benötigst du keinen Fahrtenschreiben, da das zulässige Gesamtgewicht deines Zuges 7,5t nicht überschreitet. (In wikipedia steht fälschlicherweise 3,5t)!

    So weit ich weiß brauchst du auch unterhalb dieser 7,5t keinen Fahrtenschreiber, wenn du gewerbliche Transporte ausführst.

    Anders sieht es aus mit den steuerlichen Aspekten. Du kannst dich dafür entscheiden, dein Fahrtenbuch elektronisch zu führen oder handschriftlich oder gar nicht und mit der 1%-Regel zu leben. Da fragst du am besten mal deinen Steuerberater. Die elektronischen Fahrtenbücher haben nichts mit dem Fahrtenschreiber zu tun und sind relativ klein.
    Schöne Güße aus der eifel,

    Wolfgang,
    der seinen coolen Cruiser liebt :D

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      #3
      AW: Fahrtenschreiber

      Wikipedia hat absolut Recht: sobald...

      - Zuggewicht (zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug + zul. Gesamtgewicht Anhänger) über 3500kg liegt

      und

      - der Zug zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt wird

      muss ein Fahrtenschreiber (im Amtsdeutsch: EG-Kontrollgerät) installiert werden.

      Wir haben schon einige Touareg/X5/ML etc. mit Kienzle KG ausgerüstet resp. ausrüsten müssen; wenn sichtbarer Einbau "erträglich" ist mittels Zusatzkonsole aufs Armaturenbrett, versteckter Einbau im Handschuhfach geht aber auch.

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        #4
        AW: Fahrtenschreiber

        Zitat von Schlaraffe Beitrag anzeigen
        ...wird als Firmenfahrzeug angemeldet.
        Firmenfahrzeug: Ist NICHT (zwangsläufig) gewerbliche Güterbeförderung, sondern i.d.R. höchstens als Werkverkehr einzustufen.


        Schönen Gruß
        Jürgen
        Zuletzt geändert von gseum; 24.05.2012, 09:59.
        Disco4/LR4 V8 MY2010 + Volvo C40 Recharge Twin Ultimate + Volvo XC40 Recharge Single Core + Bürstner Travel Van T 620 G

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          #5
          AW: Fahrtenschreiber

          Auch im Werkverkehr müssen die Sozialvorschriften eingehalten werden.

          Das Stichwort sind also eher "Fahrpersonalverordnung".

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            #6
            AW: Fahrtenschreiber

            Es kommt auf die Nutzung an. und auf die Firmierung.
            Ich habe eine Einzelfirma, kann alle Fahrzeuge einfach auf mich zulassen und fertig.
            ich muß keinen Zusatz GBR oder GmbH ( geh mal Bier holen ) oder sonst was führen.
            Ich als Dachdecker und auch alle anderen Handwerker usw. brauche auch keinen Fahrtenschreiber wenn ich nicht weiter als 100km (Luftlinie) vom Betriebssitz entfernt meine Materialien oder Werkzeuge zur Baustelle bringe. Bin ich aber wie ein Spediteur unterwegs und mach nichts anderes als Waren jeglicher Art von A-B auch innerhalb der 100km Zone zu befördern und ist mein Fahrzeug /Gespann schwerer als 3,5 t dann der Tachograph Pflicht.
            Ich habe erst vor ein paar Tagen vom ZVDH ein schreiben bekommen das die 50km auf 100 km angehoben wurden.
            mein D4 unterliegt auch nicht dem Sonntagsfahrverbot für LKW.
            @ Schlaraffe
            wenn du den D4 hast und deine Mitarbeiter schickst Hermes Pakete auszufahren, (mit Anhänger) dann brauchst du den.
            Gruß Lothar


            Discovery 4 HSE SDV6 MJ 12

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              #7
              AW: Fahrtenschreiber

              Also im Moment sind es noch 50 km Radius (Luftlinie). So stehts in der FPersV §18 Abs. 1 Nr.4b.

              "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Unternehmens a) ...........
              b)
              zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, z. B. Fahrzeuge mit jeweils für diesen Zweck bestimmter, besonderer Ausstattung, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf dienen,
              verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt."

              Soll aber auf 150 km ausgeweitet werden.

              Hier mal eine Quelle:

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