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Rammschutz bei LKW Zulassung

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    Rammschutz bei LKW Zulassung

    Hallo,

    leider ist es ja nicht mehr möglich, einen vernünftigen Rammschutz anzubauen - zumindest, wenn er aus robustem Metall und kein Plastik-Spielzeug sein soll..

    Allerdings gilt dies ja nur fuer PKWs - bei als LKW zugelassenen Fahrzeugen ist dies nach wie vor möglich.

    Nun meine Frage:
    Besäße man einen als LKW zugelassenen 110er und wuerde ihn mit einem Rammschutz versehen, dann geht dies.
    Laesst man diesen nun wieder als PKW umschreiben, um beispielsweise die hinteren Sitzbänke etc benutzen zu können, gilt dann der Bestandsschutz, sodass ich den Rammschutz am Auto belassen könnte oder ist dies nicht möglich?

    Lieben Gruß,
    Martin

    #2
    RE: Rammschutz bei LKW Zulassung

    Möglich ist alles in Deutschland,auch die Eintragung von starren Fußgängerschutzbügeln an PKW.
    Dafür brauchst du die Umschreiberei nicht zelebrieren.
    Ansonsten denke ich auch,daß niemand von dir verlangen wird,den bei einer PKWanmeldung wieder abzuschrauben.
    Und selbst dann kann man sich einen andere Ingenieur suchen.
    Probiers aus.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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