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Der "Bullfänger" Thread....

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    AW: Der "Bullfänger" Thread....

    Gerüstbauer?
    "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

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      AW: Der "Bullfänger" Thread....

      Zitat von landycollector Beitrag anzeigen
      ...ja klar, meine Stoßstange reißt natürlich jeden Tag irgendwo - deshalb habe ich sie auch seit 12 Jahren dran, inkl. Warn 9000 und regelmäßiger harter Beanspruchung. (ich rüste meinen Land nicht ein - und an einer Stoßstange/ Rammschutz herrscht keine dauerhafte Wechselbiegebeanspruchung wie an einem Gerüst!!!) Was glaubt Ihr eigentlich, was ich beruflich mache?

      Gruß

      Jörg
      ich will dich weder belehren noch bekehren, aber ich kann dir sagen ich spreche auch aus ( eigener!) erfahrung....


      @defender81: LOL!!!! war auch mein erster spontaner gedanke;-)))


      @ jörg: nichts für ungut ;-))))
      Andy aus Teltow/ Fläming
      zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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        AW: Der "Bullfänger" Thread....

        E-Modul Stahl 21000
        E-Modul Alu 70000
        um die gleiche steifigkeit zu erreichen brauch ich die dreifache Wandstärke

        Dichte Stahl 7,7
        Dichte Alu 2,7
        bei dreichacher Menge Erhalte ich also wieder ähnliche Werte

        Alsu zu schweißen is en scheiß und geht nur mit MIG
        Aluschweißnähte halten deutich weniger aus!

        Alu kan sein geringeres Gewicht nur ausspielen wen man verstrebungen etc nutzt und meine Güte es is en Kuhfänger an nem Defender ich fang doch wegen 5kg nich so en Heckmäck an ;)

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          AW: Der "Bullfänger" Thread....

          ...deswegen baut man z.B. Express-Katamaranfähren auch vollständig aus Alu - weil man wegen der deutlich höheren Belastung als an einem normalen Schiff an jeder Stelle nach dieser Logik mindestens 3-fache Wandstärke braucht.
          Die Materialkennwerte stimmen schon, die Zugfestigkeit ist liegt auch nur bei der Hälfte von St37 - aber hast Du schon mal eine Stoßstange aus 5mm Alu in der Hand gehabt? Du glaubst nicht wirklich, dass Du das Ding in der Praxis leichter kaputt bekommst als eine aus Stahl.
          Wir können das mal testen: Ich drücke mit einem Alu-Aussenecke gegen die Aussenecke Deiner Original-LR Stoßstange - wessen Teil sich als erstes verbiegt hat verloren ;-))))

          Jörg
          am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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            AW: Der "Bullfänger" Thread....

            wie ich schon sagte Alu kan sein Vorteil nur in verbindung mit verstrebungen Ausspielen, ich bezweifele das die Katamarane einfach nur ne Ausenwand haben, meine Aussage bezog sich einfach nur Auf die DAten bzw auch ein einfaces Blech.
            Und eben das mir der Aufwand mal extrem zu hoch wäre wegen dem bisschen gewichtseinspaarung.
            Und ich werd en teufen tund und schauen was meine Stoßstange aushält hab am Sammstag erst meine neue bekommen, morgen wird se wieder Montiert, ich weis was die Stostange aushält bzw, nicht aushält sie paar seiten weiter vorne.

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              AW: Der "Bullfänger" Thread....

              Zitat von CLH Beitrag anzeigen
              wie ich schon sagte Alu kan sein Vorteil nur in verbindung mit verstrebungen Ausspielen, ich bezweifele das die Katamarane einfach nur ne Ausenwand haben, meine Aussage bezog sich einfach nur Auf die DAten bzw auch ein einfaces Blech.
              Und eben das mir der Aufwand mal extrem zu hoch wäre wegen dem bisschen gewichtseinspaarung.
              Und ich werd en teufen tund und schauen was meine Stoßstange aushält hab am Sammstag erst meine neue bekommen, morgen wird se wieder Montiert, ich weis was die Stostange aushält bzw, nicht aushält sie paar seiten weiter vorne.
              ok dann halte ich meine stoßstange hin u vertrete die stahlfraktion...;-)))) nee, ich will nicht unfair sein.... ;-)))),

              schon um mal hier ein bisschen luft raus zu lassen...;-)))
              beide materialien haben ihre vor -u nachteile u man muss halt materialgerecht konstruieren u eigenheiten u eigenschaften der materialen bedenken, dann hält das auch... in diesem sinne u keine grund sich hier heiss zu machen....
              Andy aus Teltow/ Fläming
              zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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                AW: Der "Bullfänger" Thread....

                vor allem weil die dinger letztlich eh 90% zierrrat sind ...

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                  AW: Der "Bullfänger" Thread....

                  OT: huch...wusste gar nicht, dass es diesen Thread immer noch gibt und mittlerweile so lang geworden ist :-)
                  Hatte das Thema mal erstellt, da ich beim alten Defender ja so ne Ramme dran hatte, die auch eingetragen war/wurde.

                  BTT:

                  Hab mich jetzt hier nur mal eben einklinken wollen um mal kurz einen Schwank zu erzählen bezüglich TÜV und diese Bügel:

                  Ein Freund von mir hat kürzlich einen Fahrradfahrer zu Fall gebracht mit seiner Front (Wrangler). Der Radfahrer war Schuld, aber das ist letzten Endes egal.
                  Es hatte nicht lange gedauert, da meldete sich jemand bei ihm und bat um Vorführung seines Wagens im gleichen Zustand wie zum Unfallzeitpunkt, welches anhand von Bildern der Polizei nachzuvollziehen sei. So fuhr er hin und wusste eigentlich schon worum es geht....den Bügel!!!
                  Ich mache es kurz:
                  Bügel war nicht eingetragen, wenn auch er eine Prüfnummer besaß und für dieses Auto konzipiert wurde.
                  Radfahrer hat Schadenserstz und Schmerzensgeld eingeklagt und trotz heftiger Gegenwehr gewonnen.
                  Die Sache war unangenehm teuer!!!! Straftat mit Vorsatz und Personenschaden! Autsch!
                  Der Bügel ist nun demontiert, da er selbst mit Prüfnummer und sonstigen Angaben des Herstellers nicht einzutragen ist.
                  Nach §21 hat er es jetzt nicht versucht, wird er auch nicht. Er hat genug davon.


                  Also seid euch bewusst...im Falle des Falles seit ihr unter Umständen ganz schön dran, wenn das Ding nicht hieb und stichfest in den Papieren steht.
                  Ich würde das lieber mal checken!
                  Ich war früher auch jemand, der hier und da mal 13 hat grade sein lassen, aber über manche Regeln sollte man sich einfach nicht hinwegsetzen, besonders mit so nem Einsenklotz an der Front. Habe das bei meinem besten Kumpel selber erlebt wie böse das enden kann.


                  Das sollte nur mal zum Nachdenken anregen und keine wilden Diskussionen hervorrufen.
                  Kann ja jeder machen wie er will, aber auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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                    AW: Der "Bullfänger" Thread....

                    Zitat von Massendefekt Beitrag anzeigen
                    Radfahrer hat Schadenserstz und Schmerzensgeld eingeklagt und trotz heftiger Gegenwehr gewonnen.
                    Die Sache war unangenehm teuer!!!! Straftat mit Vorsatz und Personenschaden! Autsch!
                    Hast Du dazu mal ein Gericht und ein Aktenzeichen?

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                      AW: Der "Bullfänger" Thread....

                      Ich werde sicherlich dazu keine Einzelheiten angeben.

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                        AW: Der "Bullfänger" Thread....

                        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                        Ja nee, is klar. Deshalb werden Kirchtürme neuerdings nur noch in Alu eingerüstet.:v

                        Ungläubige Grüße
                        Ja warum denn nicht ?
                        Geht alles ;-)



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                        Gruß Ralf.
                        Angehängte Dateien
                        Nachher ist man immer Schlauer......

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                          AW: Der "Bullfänger" Thread....

                          Zitat von Massendefekt Beitrag anzeigen
                          OT:
                          ....Radfahrer hat Schadenserstz und Schmerzensgeld eingeklagt und trotz heftiger Gegenwehr gewonnen.
                          Die Sache war unangenehm teuer!!!! Straftat mit Vorsatz und Personenschaden! Autsch!......
                          Also, da stimmt etwas nicht. Entweder Du bringst da was gehörig durcheinander (Zivil. u. Strafrecht) oder es hat sich anders zugetragen.

                          Zur Info: Zivil-/Versicherungsrechtlich handelt es sich bei einem nicht eingetragenen Bügel um eine sogenannte Gefahrerhöhung nach § 23 I VVG , die schnell als vorsätzliche Gefahrerhöhung anzusehen ist, wenn die entsprechenden Voraussetzungen festgestellt werden. Dabei reicht die Kenntnis der die Gefahrerhöhung begründenden Tatsachen aus. Das perfide ist, dann, dass nach § 26 Abs. 1 S. 1 VVG kein Versicherungsschutz besteht, das heißt, der Versicherer kann sich auf eine vollständige Leistungsfreiheit berufen und muss nicht vorab regulieren! Den Vorsatz muss der Versicherer beweisen. Anderseits kann bei entsprechender Begründung gut eine grob fahrlassige Gefahrerhöhung herauskommen, mit der Folge, dass der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist und lediglich bis zu 5.000 EUR regressieren kann. Auf jeden Fall sollte in so einem Fall versucht werden, den Kausalitätsgegebnbeweis zu führen. Das heißt, dass der Unfall gerade nicht auf die "Betriebsunsicherheit" zurückzuführen ist. Man bedenke, dass es ja auch eingetragene Rammbügel gibt. Letztendlich kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

                          Also mich würde das gerichtliche AZ auch brennend interessieren!
                          Bitte per PN!
                          Ich möchte gerne das Urteil bei Gericht anfordern!

                          Gruß

                          Rulaman
                          www.landy-planet.de

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                            AW: Der "Bullfänger" Thread....

                            Hallo Rulaman :-)

                            Unabhängig von der Eintragung des Bügels.
                            Was ist mit der Betriebsgeffahr ? (Straftat sehe ich hier auch keine)

                            Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung


                            Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

                            Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen.

                            Die Haftung gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern aus der Betriebsgefahr entfällt nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde; gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung nur dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war.



                            Würde die nicht eh greifen in diesem Fall ?
                            Zumindest eine Teilschuld würde eh den KFZ Fahrer treffen, egal ob er alles richtig gemacht hat oder nicht.

                            Oder sehe ich das Falsch ?

                            Gruß Ralf.
                            Nachher ist man immer Schlauer......

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                              AW: Der "Bullfänger" Thread....

                              Zitat von Massendefekt Beitrag anzeigen
                              Ich werde sicherlich dazu keine Einzelheiten angeben.
                              ...was mich nicht wirklich überrascht

                              Wie Rulaman schon sagte: so wie von Dir geschildert ist die Sache ganz sicher nicht abgelaufen.

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                                AW: Der "Bullfänger" Thread....

                                Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen
                                Hallo Rulaman :-)

                                Unabhängig von der Eintragung des Bügels.
                                Was ist mit der Betriebsgeffahr ? (Straftat sehe ich hier auch keine)

                                Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung


                                Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

                                Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen.

                                Die Haftung gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern aus der Betriebsgefahr entfällt nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde; gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung nur dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war.



                                Würde die nicht eh greifen in diesem Fall ?
                                Zumindest eine Teilschuld würde eh den KFZ Fahrer treffen, egal ob er alles richtig gemacht hat oder nicht.

                                Oder sehe ich das Falsch ?

                                Gruß Ralf.
                                Hallo Ralf,
                                sicherlich birgt ein Bullenfänger eine spezifische Betriebsgefahr --> das erhöhte Verletzungsrisiko. Unfall ist eindeutig beim Betrieb entstanden. Das mit der Betriebsgefahr zeigt sich schön bei den sogenannten Fällen des "emporgeschleuderten Steins". Wenn ein Pkw auf der Straße ein dort liegenden Stein emporschleudert und dieser einen nachfolgenden Pkw beschädigt, liegt kein Verschulden vor. Die Betriebsgefahr würde eingreifen. Aber hierauf kann man einwenden, dass es für den Fahrer ein unabwendbares Ereignis war. Gleicher Sachverhalt, nur, dass jetzt ein Fahrradfahrer verletzt wird: Hier kann der Fahrer keine Unabwendbarkeit einwenden. Ein Fall der höheren Gewalt liegt nicht vor. Ergo Haftung aus §7 StVG.
                                Zum Fall:
                                1. Haftung aus Betriebsgefahr nach §§ 7;19 StVG liegt vor.
                                2. Einwendung: Mitverschulden; Wenn der Radfahrer allein schuld gewesen sein soll, z. B. weil er eine Vorfahrtsverletzung begangen hat, dann hat er grundsätzlich eine Mithaftung nach § 254 BGB. Man muss dann schauen, ob das (Mit-)Verschulden so groß ist, dass die Betriebsgefahr des Pkw vollständig dahinter zurücktritt. Das wird wohl so im vorliegenden Fall eben nicht gewesen sein. Das Verschulden des Radfahrers ganz unberücksichtigt zu lassen kann nicht sein, dann könnten alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer ständig sanktionslos Verkehrsverstöße gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern begehen und trotzdem ihren Anspruch bekommen. Das wäre systemwidrig in unserem Rechtssystem.
                                Die Rechtsprechung zeigt, dass trotz allem nahezu ausnahmslos, der ganz überwiegende Anteil des Verursachungsbeitrags aufgrund der Betriebsgefahr beim Pkw liegt.
                                Fazit auch wenn die konkreten Umstände des Unfalls nicht bekannt sind:
                                - Zivilrechtlich kann sich der Umstand "Bullenfänger" nicht ausgewirkt habe.
                                - Versicherungsrechtlich kann (muss sich aber nicht) der Umstand "Bullenfänger" ausgewirkt haben.
                                - Strafrechtlich (z. B . Fahrlässige Körperverletzung) wird sich der Umstand"Bullenfänger" wohl eher nicht ausgewirkt haben.

                                Gruß

                                Rulaman
                                www.landy-planet.de

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