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Eselsohren:D das ist gut...die sind übrigens nur aus dem geschäumten Jummizeuchs. Die kannste mit der Hand verdrehen. Das Teil ist reine Show. Wenns nicht dran wäre, dafür hätt ich keinen Pfennig ausgegeben.
Ich glaube aber ich lass den drann, dann hab ich wenigstens was, was mir nicht gefällt am Brummer;):D:D:D:D
Also bei der von Dir angegebenen Quelle gibt es schonmal keine Bügel mehr.
Aber da Du "überall" schreibst, hast Du ja vielleicht noch eine zweite Quelle, darauf bin ich jetzt mal gespannt.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Hatte mit SVS vor einigen Wochen Hallofonkontakt. Er hat die zwar nicht auf Lager, aber würde auf Bestellung die Dinger besorgen. Der aktuelle Preis ist unbekannt.
Wer noch nen Kunstoffbügel sucht: Defender312 hier im Forum verkauft seinen vom Bolivienedition.
Pat
Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt in der Gestaltung der Freizeit - Lebe Deinen Traum
Различие между существованием и жизнью лежит в оформлении свободного времени - Жи твою мечту
Habe mir gerade einen 90er zugelegt - mit dem "Bumper" ohne Eselsohren ;). Ich denke den meint ihr. Seit Samstag ist er demontiert und steht in der Garage...
Hallo Leute...*räusper* HILFE!!!!!!!!!! :(
Kann mir einer mit einem Bild UND / ODER Kopie eines Fahrzeugsscheins von Vor 2008 weiterhelfen?
Zum Hintergrund.....
Ich habe :vD Forum, eine Bullbar geschossen.
Heute zum TüV gefahren um nach zufragen ob ich das überhaubt eingetragen bekomme......(ja ich weis erst fragen dann kaufen MEA CULPA) und dort gesagt bekommen....."Ja wir können den eintragen da ihr KfZ vor 2008 Gebaut wordn ist ABER wir brauchen die Nachweise das ihr Frontbügel 1. Schon vor 2008 auf markt war, 2. Vor besagtem Jahr schon mal eingetragen war, 3. Ein Bildnachwas währe auch hilfreich."
Wenn dein Fahrzeug vor dem 01.06.2008 erstzugelassen wurde, kann und darf nach wie vor jede nur erdenkliche Art von Rammbügel angebaut werden. Völlig egal, wann der verkauft, hergestellt, lackiert oder sonstwas wurde.
Mal wieder ein "Sachverständiger", der einfachste Gesetzestexte nicht versteht. Geh woanders hin.
Hab schon diverse Angebote für Nachweise.....das drüfte jetzt kein Probelm mehr werden.
Klar ist das einer von Solchen.....nur da ich keine Teile Nummer / ABE / E-Nummer habe sagen sich GTÜ usw. das sie das nicht machen Alternative hätte ich noch die DEKRA aber selbst die sind nicht die Hellsten......also bleibt nur nur der TüV....aber das klappt schon i-wie....
Wenn dein Fahrzeug vor dem 01.06.2008 erstzugelassen wurde, kann und darf nach wie vor jede nur erdenkliche Art von Rammbügel angebaut werden. Völlig egal, wann der verkauft, hergestellt, lackiert oder sonstwas wurde.
Mal wieder ein "Sachverständiger", der einfachste Gesetzestexte nicht versteht. Geh woanders hin.
Nö,das Gesetz bezieht sich auch auf Bügel,die ab diesem Datum verkauft,bzw.in Verkehr gebracht werden.
Findet man im Anhang zum entsprechendem §.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
@Sirlandy
Das propagierst Du nun schon eine ganze Weile. Auch, dass das nur für PKW gelten würde.
Das gilt für Fahrzeuge M1 und N1. Zudem heißt es, dass es für Fahrzeuge, welche erstmals nach dem Stichtag zugelassen wurden und für Frontschutzsysteme, welche nach dem Stichtag erstmals in den Verkehr gekommen sind gilt.
Auf Nachfragen auf Deine Quelle bezüglich M1 und N1 hast Du bis heute keine Stellung bezogen .
Was die Frontschutzsysteme angeht, hat sich der § 72 kürzlich dahingehen geändert, dass man nur noch schreibt, dass das gelten würde, was seinerzeit bei Zulassung relevant war. Ich glaube, das steht im ersten Absatz des §72. Es erschliesst sich für mich nicht, ob das wieder ein Freibrief für alle Einzelabnahmen ist, oder die Fassung von 2011 weiterhin Anwendung findet. Ich hatte mich bisher nicht getraut, das hier zu schreiben, weil ich gedacht habe, ich würde dann hier wieder mal gesteinigt, da jetzt schon genug Zweifler hier unterwegs sind, welche immer noch behaupten, dass alte Frontschutzbügel verboten wären.
Was hälst Du von der Änderung des 72ers?
Das liest sich so, als hätten die sich bei der Vereinfachung des Gesetzestextes selbst ein Ei gelegt.
Gruß Marc
Zuletzt geändert von ninetylandy; 22.02.2013, 11:13.
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