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Jetzt habe ich zwar einiges an Fotos gesehen, weiß was der Tüv davon hält und wie die EU mit diesem Thema umgeht.
Aber kann jemand mal die Hersteller nennen. Ich bin auf der Suche nach einem Kuhschupser.
TD4 110 CC LKW Zulassung 2008
Da sollte selbst die Eintragung kein Problem sein.
Ich habe mir auch Schwellerrohre gebaut und der Prüfer hat kein Problem damit gehabt. Man muß sich nur an einige Regeln halten.
Sorry für die "Neuzulassungen " , mein Ex-Mod hat son Ding incl. Winch drauf,
und da ich zwichendurch mal schlechte Reifen hatte, auch nen Astra Kombi und nen VW Bus T4 Auf dem Gewissen.( Soviel zur Frage was fürn Sinn das Teil hat ) Mein Schaden beschränkte sich auf je 5 min Farbe nachpinseln :D
Gruß Ede
@Sailor
Bügel bekommst Du noch in Uk. Allerdings ohne irgendwelche Prüfzeichen oder Gutachten. Nach unserer tollen RiLi von 2008 dürfen keine Bügel mehr verkauft werden, welche keine EG-Typgenehmigung haben, also nur noch der weichgespülte Plasikmüll, den Du nicht haben möchtest.
Es gibt nur die Möglichkeit, einen gebrauchten zu erwerben mit altem Teilegutachten.
Hier wurde ja schon genug darüber disskutiert, ob man die Bügel noch eingetragen bekommt. Sir Landy hat geschrieben, dass man die alten Bügel am alten Fahrzeug noch eingetragen bekommt, und dass es bei Fahrzeugen der Klasse N1 kein Problem sei, Eigenbauten eintragen zu lassen. Diesen Passus bez. N1 habe ich auch vergeblich in sämtlichen RiLis gesucht. Vielmehr bin ich nun über die Schlussbestimmung im Teilegutachten der orginalen LR A-Bar gestolpert. Da steht sinngem. drin, dass das Gutachten ungültig wird, wenn die Rechtgrundlage für das Gutachten wegfällt. Was immer das heissen mag. Ich werde jedenfalls nächste Woche, wenn meine 285er montiert sind, versuchen, die A-Bar mit eintragen zu lassen und werde dann berichten.
Ich würde gerne den Frontbügel von LR aus Plastik dranschrauben.
Das Teil vom Bolivienmodell.
Ein Urgestein aus dem Forum sagt, dass dies kein Problem sei.
Landrover sagt, es wäre nicht mehr möglich.
Auf meinen Hinweis bei LR, dass der Frontbügel doch Standard bei der Auslieferung dieses Sondermodells sei , erklärte man mir , dass es jetzt (2012) halt nicht mehr zulässig wäre.
Was stimmt denn jetzt ?
Und noch ne Frage: Sind die vorderen Wagenheberlöcher noch zugängig ?
Einfach kaufen und beim TÜV abgelehnt werden, ist ja auch nicht der Bringer.
Die Kunststoffdinger sind doch wegen dem Fussgängerschutz entwickelt worden und entsprechen der RiLi2005/66/EG. Z.B. einen VPLPP0060 dürftest Du wohl bedenkenlos eingetragen bekommen. Das ist der aktuelle vom TD4.
Den Kunstoffbar kannst Du ganz regulär bei LR für teuer Geld kaufen. Oder hier im Forum mal fragen, wer den bei irgend einem Sondermodell abgebaut hat und vertickt. Neu kostet der mal eben 500 Tacken. Das Sondermodell Bolivien ist ein MY12 und hat den drauf.
Wagenheberaufnahme ist zugänglich, da der Bar auf die Originale Stoßstange drauf gesetzt wird.
Pat
Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt in der Gestaltung der Freizeit - Lebe Deinen Traum
Различие между существованием и жизнью лежит в оформлении свободного времени - Жи твою мечту
Meint Ihr mit Plastikding von LR den auf dem Foto?
Ich hab den nur noch dran, weil Löcher im Kotflügel sind und in der Kühlerverkleidung, ansonsten taugt das Ding nix und ist neu schei... teuer. Bei mir war der dran. Stabil ist anders. Der wird mit 2 dünnen Winkeln nur unter die Befestigungsschrauben der Stoßstange geschraubt.Auf der Kunststoffkühlerverkleidung dann mit 2 Selbstschneidenden reingezwiebelt. Der Kunststoff der wie geschäumt ist war nach 3 jahren bereits "trocken" und spröde. Ich glaube im Falle eines "Bumms" macht der mehr kaputt als wenn man den weg lässt und wenn ein Fußgänger mit dem Defi kollidiert, glaub ich nicht das der die Verletzungsgefahr mindert. ABer eingetragen isser.
Nur mal so zur Erklärung, wie Ihr seht, ich liebe das Teil:D und wenn ich mich für eine andere Optik endlich entschieden habe, demontiere ich ihn damit er geschont wird;)
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