Mit ein wenig umbasteln passt der auch auf einen Defender
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Keine Ankündigung bisher.
Der "Bullfänger" Thread....
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Jak
AW: Der "Bullfänger" Thread....
also, die Aussage vom Landyfreundlichen TÜV war: Frontschutzbügel sind bei neueren Autos nicht mehr erlaubt (2008), egal wie die befestigt werden. Müssen halt EG-Prüf-Nummer haben um dran gebaut werden zu dürfen.
Ich schlage vor die Diskussion in diesem Thread weiter zu führen:
und das hier als Büffel-Bilder-Thread zu lassen.... sonst gibts noch Mecker vom Threaderöffner
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Bei uns ist von Anfang an ein "Bullenfänger" montiert (von Rinkert glaub ich).
Zum Draufsetzen, was dran festmachen, zum Peilen beim Einparken ganz toll (echt, Ralf, mit dem sichtbaren Rohr parkt man auf den cm...)!
Allerdings ist die am Rand umgebogene Variante nicht immer so toll...Seit einem kleinen Einschlag hat darunter wie beim Siegerlandy nämlich auch der Kotflügel gelitten (siehe zweites Bild)
Bullen fangende Grüße,
KarstenRostschutz? Da gibt's wohl keine englische Übersetzung...
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
heutige Erkenntnis der Telefonate:
TÜV: auch wenn sie jemanden finden der das einträgt handeln sie als Halter des Fahrzeugs vorsätzlich gefährdend da entgegen der Richtlinie UND ihrer Nachträge. (da ist diese PKW/LKW Klausel nämlich wieder raus. Gilt für beides)
Versicherung: Schäden sowie Verletzungen an Personen durch einen solchen Bügel der entgegen der Bestimmungen montiert wird, werden NICHT getragen/gezahlt. Auch wenn es der TÜV einträgt. Ich als Halter und Nutzer bin verantwortlich für die gesetzeskonforme Ausstattung des Fahrzeugs.
Also bin ich raus aus der Nummer. Ist mir zu heiß
PatDer Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt in der Gestaltung der Freizeit - Lebe Deinen Traum
Различие между существованием и жизнью лежит в оформлении свободного времени - Жи твою мечту
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Wat für ne Sch***** is dat denn?!
Wofür gibt's dann den TÜV? Der legt doch die Regularien fest und nicht die Versicherungen?!
Ich will bei Leibe nicht deine Aussage bzw die des TÜV Mannes an den Pranger stellen, aber mal ehrlich....welche Teile habe ich denn noch am Fahrzeug, die vom TÜV abgesegnet sind, ich aber im Schadensfall von der Versicherung dann aber einen dicken Strich durch die Rechnung bekomme??
Es gäbe da höchstens die Möglichkeit die Versicherung zu befragen wie das ist, wenn der TÜV alles für ok befindet.
*koppschüttel*
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Moin :)
Hm, das würde ich per Gericht klären lassen wenn es soweit ist.
Meiner Meinung nach lasse ich so etwas vom TÜV eintragen damit ich ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis habe.
Wenn mein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis hat muss die Versicherung zahlen.
Eventuell kann sie sich im nachhinein an die TÜV Prüfstelle wenden.
Gruß Ralf.Nachher ist man immer Schlauer......
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Also ich hatte vor knapp zwei Jahren mit meinem Tüv Mann gesprochen da meiner auch nicht eingetragen ist. Er sagte wenn es sich um Originalzubehör handelt muss nichts eingetragen werden. Werde dieses jahr noch mal nach fragen wenn ich den nächsten Termin bei ihm habe.
Hatte auch damals keinerlei Probleme bei meinem F1. Der war auch nicht eingetragen und niemand wollte was sehenLandrover Defender 110 SW
grüsse jossidd
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Zitat von JetPat Beitrag anzeigenTÜV: auch wenn sie jemanden finden der das einträgt handeln sie als Halter des Fahrzeugs vorsätzlich gefährdend da entgegen der Richtlinie UND ihrer Nachträge. (da ist diese PKW/LKW Klausel nämlich wieder raus. Gilt für beides)
Der einzige Nachtrag resp. Ergänzung dieser Richtlinie ist vom 20.12.2006, und zwar durch die Richtlinie 2006/96/EG.
Inhalt dieses Manuskripts: "Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich freier Warenverkehr anlässlich des Beitritts
Bulgariens und Rumäniens"
Naja, er wird Dir die entsprechenden Nachträge sicher schriftlich vorlegen können....8)
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Ich sag immer:
Lässt euch nicht von den Kitteln einschüchtern!
Im Gegenzug solltet ihr euch aber auch nicht unvorbereitet auf Diskussionen einlassen. Argumente bzw sicheres Auftreten mach da schon Sinn und schwups, schaltet der Kittel meist auch einen Gang zurück, oder schaut dann wirklich mal in die Regularien.
Is aber auch ganz menschlich. Das ist zwar deren Job, aber seht's euch dich den Paragraphen Dschungel an.....die können auch nicht ALLES im Kopf haben.
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
@SirLandy
Die Richtlinie sagt ja, dass diese für Fahrzeuge und Frontschutzsysteme anzuwenden ist, welche nach dem... in den Verkehr gekommen sind. Wie hast Du den TÜV Hessen von Deinem selbstgebauten Frontbügel überzeugen können.
Wenn Deine Einzelabnahme im März 2012 gemacht wurde, ist der Bügel ja nach dem in der RiLi genannten Stichtag " in den Verkehr gebracht" worden. Hätte als Eigenbau doch normalerweise nicht mehr eingetragen werden dürfen, oder?
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Die Richtlinie gilt nur für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1:
"Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile)"
Ich hab weder einen PKW, noch ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse M1. Somit braucht mich (und meinen Prüfer) diese Richtlinie nicht zu interessieren.
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Mitglied
- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
- privat
AW: Der "Bullfänger" Thread....
Zitat von SirLandy Beitrag anzeigenGanz genau. Unterlagen brauchst Du eigentlich keine. Voraussetzung ist lediglich, dass der Prüfer ein "aaS" ist, ein amtlich anerkannter Sachverständiger. Das sind die Wenigsten - aber nur ein aaS ist zur sog. Einzelabnahme befugt.
Wenn er sich weigert, und das Märchen vom Verbot erzählt, weist Du ihn freundlichst darauf hin, dass die EG-Richtlinie 2005/66/EG welche das Frontbügelverbot regelt, lediglich für Fahrzeuge gilt die nach dem von mir genannten Datum erstzugelassen wurden.
Wenn er sich dann immer noch weigert, weist Du ihn etwas weniger freundlich darauf hin, dass Du den Eindruck gewinnst, das er seinem staatlichen Prüfauftrag mangels Fachwissen nicht nachkommen kann, und Du dich wohl mal an die zuständige Landesstelle wenden musst. In Hessen ist das Darmstadt.
Spätestens dann wird er zum Telefon greifen und jemanden anrufen, der was von seinem Job versteht ;)
@JetPat: vergiss das mit "Ladung", das ist auch so ein Blödsinn der immer wieder in Foren auftaucht...
Zitat: "Ladung bezeichnet Güter und sonstige Artikel beliebiger Art, die
befördert werden sollen. Nicht unter Ladung fallen Ausrüstungsgegenstände. Personen sind ebenfalls keine Ladung.“
Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, C.H. Beck-Verlag
Jetzt fehlt nur noch der passende Bügel!
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Der "Bullfänger" Thread....
Zitat von nordlandy Beitrag anzeigenWird das jetzt hier ein "Was-sagt-der-TÜV-dazu-Thread" oder ein Bilderfred für Bullfänger?
...
Jep,
Danke! ;)
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