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Feuerwehr-Landies und der TÜV

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    Feuerwehr-Landies und der TÜV

    Hi folks,
    ich hatte im Frühjahr einen ganz netten 109'er SIII 6 Zyl. von 1974 (siehe icon) von der österreichischen Feuerwehr übernommen. Mein erster Landy!
    Mal sehen, was das wohl gibt!

    Da er als gut in Schuss beschrieben worden war, habe ich ihn auf eigener Achse zurückgefahren. Bis auf ein paar heftige Verwirrungen mit der stetig bis ins Kochen ansteigenden Temperatur-Anzeige ging auch alles glatt (dauerte 'halt eine Weile zu merken, daß ich das Anzeigenglas nicht streicheln, sondern klopfen musste, und schon fiel die Temperatur von rot auf normal... Der Motor verrichtete davon unbeeindruckt und auch ohne solche emotianale Bestätigung seine Arbeit).

    Nachdem ich durch Skiunfall und Knie-OP erst mal lahmgelegt war, will ich
    den Wagen jetzt zur Nutzung kriegen.
    Und da geht's auch schon los! Nach ersten telephonischen Kontakten hiess es
    vom leitenden TÜV-Mann, daß die Feuerwehr-Austattung, also Martinshorn und Blaulichter ABGEBAUT werden müssten!!! Sonst gäbe es keine Unterschrift. Auf meinen Verweis auf andere Fahrzeuge 'mit', meinte er nur, die hätten das sicher illegal wieder angebaut.

    Natürlich möchte ich die Dinger nur abschalten oder unterbrechen, aber auf jeden Fall dran behalten - nicht nur wegen der Löcher im Dach -, denn das
    schaut ja viel besser aus!

    Wer von Euch (ausser willys43, denn er hat mir schon Tips gegeben) hat damit Erfahrung?
    - hast Du bei Deinem Feuerwehr Landy noch alles dran?
    - hast Du TÜV-Probleme gehabt?
    - Sind sie bei Dir im Schein eingetragen?
    - oder wie hast Du das gelöst?

    Viellicht muss ich zu einem anderen TÜV?
    Und wenn ich dem TÜV-Mann einen Eintrag im Schein von einem anderen Landy zeigen kann, hat er dort vielleicht weniger Bauchschmerzen... :-)

    Danke für Eure Erfahrungen
    Diddi

    #2
    ...ich vermute, das kannst Du vergessen.

    Blaulicht auf Privatwagen geht nicht offiziell. Leg es still, fahr zum TÜV, aktivier es wieder.

    Aber wenn Du den Sheriffs begegnest, solltest Du Kappen drauf haben, weil selbst die können nicht drüber lachen...

    Gruss, Martin
    Gerümpel drannageln, bis er zusammenbricht

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      #3
      Hallo Diddi,

      informier' dich doch mal beim Dirk.


      Da wird sie bestimmt geholfen. :D Hihi.
      Lass dich von seinem Nick nicht verunsichern.

      Liebe Grüße,
      christoph
      Mund abputzen - weitermachen

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        #4
        RE: Feuerwehr-Landies und der TÜV

        Ein Bekannter von mir hat ein Blaulicht vom TÜV abgenommen bekommen, indem er den Antriebsmotor des Spiegels entfernt hat. Nur die Birne reichte dem Tüv-Mann nicht.
        Nachdem das Blaulicht also unbenutzbar war, ergaben sich keine Probleme mehr.
        Bei einigen Martinshörnern gibt es einen sogenannten Tonfolgeschalter, eine Art Relais, welches den Klang steuert, wenn dieser entfernt ist, sind die Martinshörner eigentlich nur noch Hupen.
        Christian

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          #5
          hallo diddi,


          ich versuche mal es zu erklären. es beginnt mit:

          - § 52 der stvzo - der sagt wer blaulicht haben darf = keine privatperson
          - § 55 der stvzo - der sagt wer tatü-tata haben darf (und ein mofa eine hupe hat) = keine privatperson
          - § 19 der stvzo - der regelt das mit der betriebserlaubnis, wenn die behördenfahrzeuge verkauft werden (erlischt dann oftmals) und noch mehr so sachen

          aber !!!! dann steht da unter § 19 absatz 2a: das unter berufung auf § 70 der stvzo fahrzeuge von den § 19 befreit werden können (nicht müssen). wenn der geneigte leser jetzt § 70 studiert, stellt er fest, das dieser abweichungen von § 52, 55, ......... zulässt.

          das blöde ist nur, es muß ein bedarf nachgewiesen werden. "meine freundin ist mit blaulicht schneller vom einkauf zurück... " fällt natürlich aus. ein bedarf ist aber vorhanden, wenn ein fahrzeug historisch wertvoll ist und in seinem ursprungszustand erhalten werden soll. so das noch generationen von erdenbürgern sehen können, wie so anno 1974 zum feuer löschen gefahren wurde. und dieses fahrzeug soll ja zu oldtimertreffen und anderen veranstaltungen von öffentlichen interesse gezeigt werden.

          der tüv hat mit der sache ersteinmal nix zu tun. zuerst zum zuständigen amt (siehe § 70) und geduldig beantragen.

          aber !!! die können (sie müssen nicht) zustimmen. eine hilfe kann ein "fahrzeugpass" für historische fahrzeuge sein (verlangen einige H-versicherungen sowieso). damit wird das fahrzeug dokumentiert.

          dem zuständigen amt sollte auch erklärt werden, das selbstverständlich in den papieren der hinweis: "blaues blinklicht (rundumlicht) und warneinrichtung (einsatzhorn) dürfen nicht im öffentlichen straßenverkehr benutzt werden und müssen abgedeckt werden" steht. ein aktuelles (ich glaube es heist polizeiliches) führungszeugnis sollte der antragsteller gleich mitliefern.

          und auch dann: es bleibt eine "kannbestimmung". wenn alles nix hilft, dann die rundumleuchten abklemmen und mit "hütchen" versehen. die "hütchen" bzw. eine abdeckung muß ich auch haben. es sollte auch jedem klar sein: einmal blödsinn machen mit dem zeug = richtig ärger. das ganze zeug darf nur auf privaten gelände benutzt werden.


          viele grüße willys43 - dirk
          43er Willys MB (Vater)
          65er SIIa 109 Station (Sohn)

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            #6
            Also ein paar Freunde von mir haben auch einen alten Feuerwehr LKW (Löschfahzeug) gekauft und zu einer art mobilen Bar (ist ja auch ein Löschfahrzeug 8)) umgebaut. Dabei mussten sie die Blaulichter auf eine andere Farbe (es ist dann Gelb gewroden) umbauen, sonst wäre nix mit dem TÜV gewesen.

            Bei uns in Österreich dürfen laut Stvo privatpersonen mit Bewilligung ein Blaulicht mit Sondersiganl führen, jedoch sind diese Ausnahmen sehr selten!

            Grüße
            Hannes

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              #7
              RE: Feuerwehr-Landies und der TÜV

              Schau mal unter newtonmeter
              in den kurzweilig zu lesenden Abschnitt "Blaulicht-Trilogie" -
              so eine Art Vorkommen-Aufzucht-Pflege des Blaulichtes bei historischen Fahrzeugen.
              Hier findste vielleicht den ein oder anderen Tip


              Gruß
              Olaf
              Slowest Landy Restauration on Earth

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                #8
                RE: Feuerwehr-Landies und der TÜV

                Hi,

                der Umbau zu gelben Lampen finde ich eine super Idee. Macht die Löcher zu und gelbe rundumlampen kann man immer brauchen.

                Manfred
                mit besten Grüßen
                Manfred

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                  #9
                  RE: Feuerwehr-Landies und der TÜV

                  Sind die gelben Lampen nicht auch eintragungspflichtig?

                  Grüße, Guido

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                    #10
                    Habe zwar keine Ex-Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn, dafür aber einen Ex-Militär-Landy mit Tarnscheinwerfern vorne und Tarnrücklichtern sowie Tarnbremslicht hinten (zzgl. Natokreuz = Konvoibeleuchtung).

                    Im Fahrzeugschein steht: "Tarnbeleuchtung deaktiviert durch Entnahme der Sicherung, Sicherung darf als loses Zubehör mitgeführt werden." Als ich das Auto bekam, war die Sicherung aber drin, dafür alle Kabel zu den Tarnlampen durchschnitten und der Lichtschalter für die Tarnstellungen blockiert. Ich vermute, daß das noch bei der niederländischen Armee gemacht wurde. Inzwischen habe ich die Kabel wieder geflickt und mir einen Plan für die über zwanzig Sicherungen besorgt (ist militärisches Geheimnis), so hängen keine losen Kabel mehr rum und die Lampen gehen auf öffentlichen Straßen trotzdem nicht an. Den Lichtschalter mußte ich austauschen, da die Kontakte des alten Schalters nach 30 Jahren durch Korrosion abgebrochen waren. Für ein Militärfahrzeugtreffen auf Privatgelände könnte ich also die Sicherung einsetzen und die Tarnlampen anstellen (sieht bloß kaum einer, ist ja getarnt :D). Vorrechte im Straßenverkehr geben Tarnlampen natürlich nicht.

                    Viele Grüße

                    Sailor
                    Land-Rover Lightweight Diesel,
                    ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                      #11
                      Original von Willys43
                      ....

                      und auch dann: es bleibt eine "kannbestimmung". wenn alles nix hilft, dann die rundumleuchten abklemmen und mit "hütchen" versehen. die "hütchen" bzw. eine abdeckung muß ich auch haben. es sollte auch jedem klar sein: einmal blödsinn machen mit dem zeug = richtig ärger. das ganze zeug darf nur auf privaten gelände benutzt werden.


                      viele grüße willys43 - dirk
                      :O echt ... 8) 8) 8) :D :D :D :D hab ich ganich gemerkt :P :P :P
                      hat aber allen gut gefallen ;) ;) ;)

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                        #12
                        Habt erst mal ganz herzlichen Dank für alle Infos, Tips und sachlichen Beiträge.

                        Mit den Verordnungstexten, Beispielen und Bildern tiger ich dann jetzt einmal zu den genannten Ämtern und Behörden. Drückt mir die Daumen - ch halt' Euch auf dem laufenden!

                        Gruss
                        Diddi

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                          #13
                          Anmeldung Feuerwehr-Landy

                          Hi folks,
                          ich war noch die Antwort schuldig ob und wie es nun geklappt hat!

                          Dank der vielen Tipps habe ich vofher alles recherchiert um auf dem Amt für alle Fragen und Einwände gewappnet zu sein und zu wissen, welche Untiefen ich vermeiden sollte und was der beste Ablauf wäre...

                          Jedem, den es näher interessiert, kann ich also jetzt
                          - die relevanten Gesetztestexte, Protokolle, Begründungen etc. aus Bundestag und Bundesrat
                          - Fahrzeugbriefe mit Genehmigungstext
                          - Erfahrungsbereichte
                          - TÜV-interne Anweisung
                          - sonstige Infos satt
                          zur Feuerwehr--Zulassung geben. Ein Teil steht in den Quellen s.o.

                          Fazit ist:
                          Gem. StVZO dürfen Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr etc. Autos nicht mehr von Pivatpersonen zugelassen werden (nicht zuletzt das Ergebsnis eines Beklopplten, der im ehemaligen Schützenpanzer in Düsseldorf über die Königsallee rattern musste...) Das gilt aber nicht für Oldtimer. Ausnahmen von der Beschränkung des Blaulicht und Einsatzhorn für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr etc. gem. §§52 und 55 StVZO sind gem. § 70 möglich.

                          Zuständig ist dafür aber nicht der TÜV!!! Auch wenn übereifrige TÜV'ler so tun und direkt sagen, daß das Blaulicht runter muss (so in Krefeld unter Hinweis auf die Gefährdung empfohlen worden...). Zusändig ist auch nicht das Strassenverkehrsamt. Zuständig ist die Bezirksregierung (in NRW z.B. Düsseldorf, je nach Wohnort), hier also erkundigen, wer es nun genau macht. Die Bezirksregierung könnte es noch wieder delegiert haben an eine andere Behörde.

                          Dort formlos beantragen - ich habe noch ein paar schöne Unterlagen inkl. Classic-Data Gutachten zum Fahrzeug mitgeschickt. Ging dann problemlos - allerdings trotz allem nur mit der Auflage, die Blaulichter im Verkehr abgedeckt zu haben! Ohne diese Auflage habe sie es noch nie genehmigt... Hat 100 Steine gekostet (nachdem 200 angekündigt worden waren...). Ach ja, um für die positive Genehmigung auch bereits ein 'gutes' TÜV-Ergebnis (inkl. Vollabnahme) zu haben, war ich vorher noch dort (allerdings bei einem, der sich positiv damit auskennt...). Dort gesagt, ich beantrage die Genehmigung. Ja klar, kein Problem, trägt er so in den TÜv-Bericht ein. Dann die Genehmigung von der Bezirksregierung erhalten. Dann mit allem zum hiesigen Strassenverkehrsamt. Alles locker durchgewunken und den Wagen zugelassen.

                          So rollt er jetzt seit dem 23.12. mit H-Kennzeichen erstmals in D auf der Strasse. Die Abdeckung der Blaulichter besteht noch immer aus zwei weissen Stofftaschen - ziemlich uncool, aber leider wollte es die Dame vom Amt so.

                          Wer das nicht mag, kann sich auf eine Europäische Richtlinie berufen (siehe web-site des Bundesverkehrministeriums R48 Beleuchtungs und Lichtsignaleinrichtungen bzw. R65 Blinklicht) nach der eine Leuchte dann nciht vorhanden ist, wenn sie auch durch Einsetzen einer Birne nicht in Betrieb benommen werden kann. Was also nicht leuchtet, ist keine Leuchte, und das Rundumlicht ist gar keines, sondern eine nicht genehmigungspflichtige Attrape...

                          Ob das jeder Polizist und TÜV-Prüfer bei Vorzeigen einer Kopie dieser Regelung (die in D Gesetzeskraft hat) schluckt, oder dann eine Diskussion von Anscheinsvermutung etc. losgeht, kann ich nicht sagen. Aber vielleicht test ich das noch mal, denn mit Zipfelmütze auf dem Dach ist es ja auch blöd und die Optik des nicht-leuchtenden Blaulichtes wäre beeindruckender...

                          Viel Erfolg bei Euren Versuchen
                          Diddi

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                            #14
                            RE: Anmeldung Feuerwehr-Landy

                            Na super!

                            Ich habe stets höchsten Respekt, wenn es jemand fertig bringt sich durch den deutschen Paragraphenwald durchzuschlagen, ohne unterwegs resigniert aufzugeben und dann am Ende sein Ziel doch erreicht!
                            Meinen herzlichsten Glückwunsch!
                            Gruß Alex.
                            Gruß Alex.

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                              #15
                              RE: Anmeldung Feuerwehr-Landy

                              klasse nummer! :D

                              hätt´wohl auch gern blaulicht -- bin aber schon zu frieden wenn meiner läuft! :(

                              gib doch mal die maße durch vielleicht kann ich die BLAUE lichtkondome nähen!! :D :D :D

                              gruß maria

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