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Übrigens ist es richtig das die Maximaldrehzahl theoretisch nicht gefährlich ist
wenn die Drehzahlbegrenzung das tut was sie soll und der Motor sonst keine Macken hat ist das wohl so.
Ich habe noch einen Golf 3 hier rumstehen bei dem wohl ein oberes Pleuellager/Kolbenbolzen übermässiges Spiel hat, deswegen klackert er schon seit geraumer Zeit. Zur AU traue ich mich damit aber nicht obwohl er sicher sonst Top ist.
Ist eigentlich schade aber so wird er wohl verschrottet den die HU ist abgelaufen und AU mute ich dem Motor so nicht mehr zu.
ohne last ist schlimmer als mit last! der innerre gasdruck wirkt den fliehkräften zum teil entgegen. bei großen motoren wird extra eine lastfreie höchstdrehzahl angegeben, die deutlich unter der eigentlichen abregeldrehzahl liegt.
bekommer zwar auch immer bauchschmerzen dabei, aber eigentlich muss das ein motor auch ab können. frei nach dem motto "was dabei kaputt geht hätte eh erneuert werden müssen".
bzgl. TÜV:
Habe beim TÜV Rheinland für den Dicken was eintragen lassen und mal nachgefragt, was denn so mit dem Defender bei der HU veranstaltet wird.
Man teilte mir sofort die Bremsentestproblematik mit und erklärte mir, das der Test mittels Fahrprüfung mit einem Messgerät ausgeführt wird.
Das fand ich schon sehr beruhigend.
Im übrigen macht auch ein wenig der Ton die Musik.
Auch TÜV-Prüfer haben Ahnung, wenn man natürlich wie mein trotteliger Schwager zu faul war, die defekten Birnen zu tauschen , braucht man sich auch nicht wundern, wenn es dann irgendwann nicht mehr reicht.
Ich werde allerdings mal ne Dose Fluidfilm mitnehmen, einfach weil man sonst meinen könnte, das die Karre überall undicht ist.
Bevor mir noch die teure Versiegelung abgekratzt wird. :D
meine versiegelung wurde mit dem schraubenzieher vom rahmen gekratzt und für die bremsen war er auf dem prüfstand .... mein protest diesbezüglich wurde abgetan ... aber diese bremsproblematik wurde hier schon zu oft durchgekaut ...
Zum Thema:
Ich war Ende letzten Jahres mit meinem MAN bei der HU. Dort wurde die Leuchtweitenregulierung nach sechs Jahren zum ersten Mal überprüft und angemängelt und die Freigängigkeit des Fangmauls bemängelt. Auf meinen Protest hin, dass diese unnütze Leuchtweitenregulierung eh in zwei Jahren wieder hin wäre und dass man das Fangmaul von Hand zu bewegen sei, erwiderte der Prüfer, dass sie angehalten wären, genauer zu prüfen, und dass ab Anfang diesen Jahres sich die Prüfkriterien verschärfen würden, sodass einige geringe Mängel dann erhebliche Mängel darstellen würden. So wäre eine defekte Birne nun ein erheblicher Mangel, welcher sofort behoben werden müsste. Der Prüfer begründete die Verschärfung damit, dass bisher die geringen Mängel zwar aufgeführt wurden und offiziell kurzfristig zu beheben waren, dies aber niemand kontrollierte und die Meisten der Mängel doch nicht beseitigt wurden. Da der TÜV-Bericht mitgeführt werden musste, konnte bei einer Polizeikontrolle ein nichtbehobener Mangel gerügt werden, daher wurden augenscheinige Mängel beseitigt. Meines Wissens gibt es die Mitführungspflicht für TÜV-Berichte mittlerweile auch schon nicht mehr. So die Aussage meiner LKW-Werkstatt.
Die Leuchtweitenregulierung ist ein erheblicher Mangel, schon immer gewesen.
Beim Polo meiner Frau musste ich sie rausbrechen und gegen einen Nachrüstsatz tauschen, da VW einen Motortausch bei manchen Modellen nicht vorgesehen hat.(kein Scherz)
Ich schrieb es oben schon, mit dem Prüfer ne alberne Diskussion über die Sinnhaftigkeit anzufangen ist nicht gerade förderlich.
TÜV Berichte musste man noch nie mitführen. Man sollte die AU-Bescheinigung mitführen, aber das hat sich jetzt auch erledigt.
Moin Martin,
klar war die Leuchtweitenregulierung schon immer ein erheblicher Mangel. Es hat mich bloß aufgeregt, dass genau der Prüfer, der sich sechs Jahre nicht um dieses mistige Ding gekümmert hat, urplötzlich Interesse daran zeigte. Daher die Disskussion.
Die Pflicht, dan TÜV-Bericht mitzuführen, wurde vor ca. 10 Jahren eingeführt. Da wurde damals seitens des TÜVs sogar extra drauf hingewiesen und es wurde sogar schon von der Renleitung kontrolliert, ob Mängel beseitigt worden waren. Vielmehr suche ich nach Fakten, welche belegen, dass die Mitführungspflicht aufgehoben wurde, das weiß ich nämlich nur vom Hörensagen.
Hallo,
verstehe.
Ja sie sollen mehr auf alles achten. Bei mir wurde die LWR bei allen Karren hier in Bonn immer überprüft.
Ich kenne nur die AU-Mitführung, die jetzt ja auch weggefallen ist.
Mein Kumpel ist in Eitorf Polizist, ich kann ihn ja mal fragen.
Aber ich glaube, er fragt mich, ob ich sie noch alle habe.
Wenn Plakete dann gut. Deshalb wohl auch die Regelverschärfung beim TÜV.
Zumindestens ist damit auch der Tittenbonus weggefallen, find ich gut.
Der HU-Bericht musste noch nie mitgeführt werden.
Er muss auf Verlangen den Kontrollorganen vorgezeigt werden,
das ist aber nicht mit einer Mitführungepflicht gleichzusetzen:
Hallo Caruso,
in Deinem Link schreibt die GTÜ in Punkt 4:
Der aktuelle HU-Bericht, das SP-Prüfprotokoll und der Nachweis über das Abgasverhalten (AU-Bericht) müssen zwingend im Prüfbuch abgelegt sein. Dieses Prüfbuch hat der Fahrzeugführer zu führen und im Falle einer Verkehrskontrolle dem Kontrollorgan auszuhändigen.
Da steht wörtlich: ... einer Verkehrskontrolle... auszuhändigen.
Aber darüber streiten sich die Leute in sämtlichen Foren, ob man den Wisch dabei haben muss, oder ob es reicht, den nachzureichen.
Das hier ist ja auch nur von der GTÜ und unverbindlich. Was handfestes hab ich bisher dazu noch nicht gefunden. Nur grundsätzlich glaubt man den Quatsch, wenn s einer vom TÜV aushängt und sogar Polizisten nach dem Wisch fragen.
Den letzten TÜV mit meinem Alfa Spider Serie IV, Bj. 1992, in Passau hatte ich kein Problem.
Bemängelt haben die (mit Recht) eine durchgebrannte Standlichtbirne und das die Reifen 9 Jahre alt sind.
Der letzte TÜV mit meinem W124 200 P, Bj. 1988, ;-)) war eine Katastrophe!
Bemängelt haben die das angeblich die Differentiallager zu alt sind, das der Knopf vom Lichtschalter abzuziehen geht (muß auch, weil eine Birner darunter ist) und der Türgriff zum Schliessen (!!) der Tür locker war (Argument "bei einem Unfall geht die Tür nicht zu schliessen !!).
Das die 4 Wagenheberaufnahmen durch waren und die Bremsleitung rot war hat die nicht interessiert!
Hallo Caruso,
in Deinem Link schreibt die GTÜ in Punkt 4:
Der aktuelle HU-Bericht, das SP-Prüfprotokoll und der Nachweis über das Abgasverhalten (AU-Bericht) müssen zwingend im Prüfbuch abgelegt sein. Dieses Prüfbuch hat der Fahrzeugführer zu führen und im Falle einer Verkehrskontrolle dem Kontrollorgan auszuhändigen.
Da steht wörtlich: ... einer Verkehrskontrolle... auszuhändigen.
Aber darüber streiten sich die Leute in sämtlichen Foren, ob man den Wisch dabei haben muss, oder ob es reicht, den nachzureichen.
Das hier ist ja auch nur von der GTÜ und unverbindlich. Was handfestes hab ich bisher dazu noch nicht gefunden. Nur grundsätzlich glaubt man den Quatsch, wenn s einer vom TÜV aushängt und sogar Polizisten nach dem Wisch fragen.
@ ninetylandy:
Wie du in deinem ersten Satz bereits geschrieben hast steht das unter
Punkt 4: Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO
Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:
Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.
Damit ist doch klar dass uns das nicht betrifft, oder!?!
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