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ich habe bei EBay für meinen 110 HT zwei klappbare Doppelsitzbänke ersteigert. Nun möchte ich diese längs im HT hinten direkt an der Hecktür einbauen. Wo werden diese befestigt und kann man diese nachträglich eintragen lassen. Ich nehme an, dass ich dazu noch Beckengute benötige. Wo bekomme ich diese her und wie werden diese befestigt?
Hat da jemand vielleicht ein Detailfoto der Befestigung?
Nach mehreren Urlaubsfahrten mit meinem Ausgebautem HT möchte ich den Innenausbau anschließen neu aufteilen. Dabei nutze ich dann die Sitzbänke dann gleich mit.
ich habe eine WoMo Zulassung. Dazu brauchte ich fest eingebaute Schränke, eine Sitz und Schlafgelegenheit. Kochgelegenheit u.s.w.
Stehhöhe... Naja, meine Frau ist klein... der TÜV Mensch hatte da ein Auge zugedrückt. :D
Die Sitzbänke sollen also zum Sitzen im WoMo sein, ein Klapptisch werde ich dann noch selber bauen und dann möchte ich wegen der Alltagstauglichkeit gerne auch noch die Sitzplätze eintragen lassen.
Ich weiß nur nicht, wie die Längssitzbank eingebaut ist, wo fest gemacht und wie sind die Gurte befestigt. ?(
Gruß
Axel
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Hallo!
Die Sitzbank an sich, wird mit zwei Schrauben durch den Radkasten befestigt und mit zweien an der Lehne. Beim SW gehen die Schrauben durch die Kunststoffverkleidung an die Seitenwand.
Die Gurthalter sind äußerst gut mit acht dicken Schrauben im SW befestigt. Sechs durch den Radkasten und zwei nach vorne zur C-Säule. Wofür diese stabile Konstruktion benötigt wird, ist mir auch ein Rätsel.
Ps.: Einen solchen Gurthalter mit Gurten hätte ich noch übrig. Müsste für die linke Seite sein.
Gruß 109power
Der Unterschied zwischen Jungen und Männern ist die Qualität ihrer Spielzeuge.
Für Längssitzbänke braucht man keine Gurte, da sie im Fall der Fälle zu gefährlicheren Verletzungen führen als ohne.
Hab bei mir vor etwa 3 jahren eine eintragen lassen. Habe keine Fenster hinten. Das mit den fehlenden Fenstern war etwas Überzeugungsarbeit. Man braucht keine Fenster, sondern nur einen 2. Fluchtweg (Größe müßte ich nachsehen). Bei mir war das der Weg über die Vordersitze. Die Eintragung ist übrigens auch bei LKWs möglich.
Aber Gurt an den Längssitzbänken sind bei Fahrzeugen ab Bj. 1997 Pflicht...
Wenn dein Auto älter ist, dann brauchste die halt nicht.
Der Fluchtweg muß eine Fläche von 0,45 m² haben oder so in etwa. Könnt ich jetzt nachschlagen, bin aber zu faul.
Aber ein zweiter Fluchtweg?? Das ist so auch nicht unbedingt richtig. Aber stört ja nicht, wenn man den hat...
Gurte sind nur notwendig, wenn die Sitze in Fahrtrichtung sind. Sitzen die Leute quer oder schauen nach hinten - keine Gurte. Kannst gerne beim TÜV nachfragen, ist so.
Ich hab in meinem 90er ST hinten 4 Sitze eingetragen ohne Sitz und Gurt. Bei mir wollten sie nur eine gepolsterne Fläche nach vorne, wo sich die Passagiere beim starken Bremsen anlehnen können. Ist bei mir die Polsterung der Gurtbügels.
Du brauchst auch nicht unbedingt ne Bank. Ich hab mal im Gesetz nachgeschaut, wie ein Sitz definiert ist. Da steh nur Sitzfläche und Lehne ausreichend hoch und ausreichend breit.
Ich hab bei mir als Sitzbank nur eine dicke Gummimatte (die original Laderaummatte) und ein 10cm hohes gepostertes Brett auf Höhe der Ladeflächenoberkannte als Rückenlehne.
Das einzig was beim TÜV Problem machen kann sind die Schraubpunkte der Gurte, keinen Gurte - keine Schraubpunkte - keine Probleme.
Jetzt brauchst du nur noch nen offenen Prüfer finden und alles schön begründen können. Aber beeil dich, bald werden Längssitze nicht mehr eingetragen, glaube ab Jahreswechsel.
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