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Ein schönes Wägelchen hast du da aufgetrieben.
Aber noch mal um klarzustellen, daß du da nicht was falsch verstanden hast ... die Zulassungsart des Fahrzeugs, also ob LKW oder PKW, hat mit der Besteuerung nix zu tun.
So wie das Fahrzeug aussieht solltest du bei der LKW-Besteuerung keine Probleme haben. Und wenn du noch ne PKW-Zulassung erreichst, bekommst du ne günstigere Versicherung, die vion den Prozenten auch noch weiter runtergeht, und du mußt keine Angst vor Anhängerfahrverbot am Feiertagen haben.
Frag einfach mal beim TÜV an ob das Fahrzeug als PKW zulassungsfähig wäre und frag, ob sie dir die Radkästen als Sitzbänke eintragen.
Wenn dein Fahrzeug eine PKW-Zulassung hat kann er trotzdem ne LKW-Besteuerung haben. Auf dem Finanzamt geht es sie auch nix an was in deinen Papieren steht, weil sie nicht daran gebunden sind.
Zulassung als Straßenzugmaschine ist gar nicht schwer.
2 Sitze, Trennung Fahrgastraum zur Hilfsladefläche (Gitter reicht),
AHK (da reicht auch der Eingetragenen Natohacken), gibt noch mehr Bestimmungen, die erfüllt der Wagen aber alle.
Frag einfach mal bei deinem TÜV nach.
Steuer 176,- p.A.
Versicherung (Nur Haftpflicht) 264,- bei 100% p.A.
Frag bei deiner Versicherung ob sie schon erworbene Rabatte auf die Zugmaschine übertragen, dann sollte es billiger werden ;)
Zugmaschinen unterliegen NICHT dem Sonntagsfahrverbot für LKW ;):D
Anhänger darfst du auch an Sonntagen dranhängen.
.....
Meine Versicherung sagte mir, ich sollte drauf achten, daß ich unter 1t Nutzlast komme, sonst wird die Versicherung teuer.
Wie günstig ist die Zugmaschine und welche Einschränkung und Vorraussetzungen habe ich dazu.
Haben die Dir auch die Zahlen >1t bzw <1t im Vergleich genannt?
Wir hatten hier schon mehrere Threads zum Thema "teure LKW"-Versicherung, die Suchfunktion hilft.
Der Mythos sollte seither eigentlich zerstört sein.
Meine Versicherung sagte mir, ich sollte drauf achten, daß ich unter 1t Nutzlast komme, sonst wird die Versicherung teuer.
Hat sich bei der Einstufung seit 2005 etwas geändert ?
Ich habe meinen Pick Up extra auflasten lassen.
Bis 1 t war die Versicherung bei 100% bei ca.1780 €
Über 1 t war sie nur noch 870,- €
Ich würde den Vertreter mal fragen wie sich das bei 100% ; 80% ; 70% usw. verhält.
@siggi
Ich habe doch Erfahrungen geschrieben, was meinst Du mit: träum weiter..
Das Finanzamt Güstrow hielt sich immer streng an die Aktenlage und telefonierte im Zweifelsfall auch noch mit der Zulassungsstelle.
Das betraf nicht nur meinen verblichenen Transit, den ich zweimal umgetypt habe, auch meine Harley (Bj.42) und meinen HT.
Vielleicht liegt das ja daran, daß wir im Osten die Behördenwillkür überwunden haben.
hey nordmann68,
ich habe am montag mit meinem 110 ht bei der dekra in dresden termin, ist ein rechtsgelenkter von der insel.
kann dir also am dienstag sagen ob ich verzweifelt bin oder ob ich nen deutschen brief in der hand halten kann.
ziel ist bei mir:
- LKW geschlossener Kasten
- 2 sitzplätze einschließlich fahrersitz
Noch mal zur Versteuerung als Lkw. Ihr habt recht, dass das FA nicht daran gebunden ist, wass in den Papieren steht. Wenn da Lkw steht bekommt man (meist) trotzdem zuerst eine Besteuerung als Pkw! Das sind dann ca. 940€ für den 2.5 na. Nebenbei, über Placketen brauchst du nicht nachdenken... Selbst schwarz ist schon fast betrug ;-)
Wenn du (wie ich) zuerst eine Besteuerung als Pkw bekommst dann geh in Wiederspruch und ruf an. Der HT erfüllt die Anforderungen als Lkw locker. Dann sind es 170 oder 180 € im Jahr und gut....
Ich glaube nicht, dass du einen HT, der Pkw in den Papieren stehen hat, vom FA als Lkw anerkannt wir. Wie gesagt glaube, ich würde es nicht versuchen. Aber die machen eh was sie wollen :-)
Mit der Versicherung musst du reden wegen der 1to Nutzlast. Dann ist das eine Lieferwagen und den kannst du fast überall versichern. Lkw ist etwas komplizierter, da gibt es nicht so viele Versicherrer. Bei Lkw gibt es auch nur max 30% Rabatt. Dann ist schluss. Und du büßt 300kg nutzlast ein. Sooo viel billiger ist es als Lieferwagen nicht.
Bei meiner Lkwversicherung hast du auch keine km beschränkung und jeder darf mit dem Auto fahren.
so long... Tom
@ RRClassic
Wenn schon LKW würde ich versuchen "LKW offen", dann kannst du auch mal das Dach abbauen. Schließlich ist das Dach ja abnehmbar. Frag einfach mal, sonst bleibt ja alles wie bisher.
@ hp2,5td und tom131
Ein 90er "PKW geschlossen", der nach LKW besteuert wird ist kein Problem. Dann dürfte es bei einem 110HT noch viel weniger Probleme machen. Ist aber halt von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Und ein 90er fordert etwas mehr "Kreativität" :)
Sie wollten auch die Papiere sehen. Ich hab sie dann höflich gefragt, ob sie sich denn danach richten was der Beamte verneinte. Daraufhin hab ich gefragt wozu er die Papiere denn sehen wolle und er sagte, das stimmt eigentlich.
Heute hatte ich bei einer Werkstatt auf dem Rückweg von der Arbeit vorbei geschaut, die sich mit der klassischen Auto beschäftigen und der TÜV-Mann war auch noch da. Ich dachte und was für ein toller Zufall. Na ja so eine richtige Hilfe war der auch nicht und Vollabnahme darf er ja auch nicht machen, weil die DEKRA hier das Sagen hat. Ich werde noch mal nach einen guten Mann von der DEKRA Ausschau halten. Ein paar Sondergenehmigungen wie Leuchtweitenregulierung und vielleicht auch fehlendes Rückfahrlicht muß ich wohl noch einholen. Na das kann der mir dann ja genau erklären. Von der Versicherung (HUK) habe ich ein Angebot als Lieferwagen mit max. 1t Nutzlast.
Das würde 275€ bei meinen 40% kosten. Ich muß wohl auch bei der HUK bleiben, da ich die Kurzzeitkennzeichen darüber versichert hatte.
Der TÜV-Mann meinte heute, daß es eventuell schwierig mit dem Abgasgutachten sein könnte.
Keine Ahnung welche Werte erfüllt werden müssen, muß ich wohl dann zur ASU meines Vertrauens gehen. ;-)
Such dir einen anderen Prüfer.:o
Weder die Leuchtweitenregulierung noch das Rückfahrlicht sind bei diesem Wagen / Bj. vorgeschrieben.
Brauchst also KEINE Sondergenehmigung ! :)
Eventuell meckert er wegen des Fehlenden Lenkradschlosses.
Dann soll er dir eine Lenkradkralle als loses Zubehör eintragen.
Abgasgutachten ist auch Quatsch.
Der Wagen bekommt Euro 0 ; nix ; nada ; da stehen nur Striche oder Nullen.
Abgasuntersuchung ist kein Problem, moderne AU Anlagen haben den Saugdiesel in der Datenbank.
Hallo Ralf, vielen Dank für Dein Datenblatt und den Tüv-Bericht. Wie bist Du denn an das Datenblatt rangekommen. Ich hatte ja auch Landrover über das Internet angeschrieben. Da kam nur zurück, daß die Fahrzeuge speziell für die britische Armee konfiguriert und ohne Straßenzulassung gebaut wurden. Das klang als wenn man sich der Sache gar nicht erst annehmen wollte. Vielleicht funktionieren ja noch die Telefeonnummern von Deinem Datenblatt bei Land Rover, dann kann ich es ja noch mal versuchen.
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