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300 Tdi , grüne Plakette???

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    #16
    AW: 300 Tdi , grüne Plakette???




    :o..................


    Zuletzt geändert von Gast; 08.04.2012, 20:55.

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      #17
      AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

      Ich bin übrigens nicht der Einzige, der einen Defender 90 als Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine fährt.
      Ich weiss bundesweit von drei weiteren Defendern und einem TOYOTA J8.
      Die Defender sind aber auf unterschiedlichen Wegen zu diesem Ergebnis gekommen.
      Fakt ist, dass für uns als LOF-(=Trecker)Fahrer das Thema Umweltzonen gestorben ist.

      Leider handhabt jedes Bundesland die Kfz-Steuer anders und ich warte auf einen Gerichtstermin, weil er trotz des erheblichen Umbaus immer noch als EURO III besteuert wird. Das kann dauern...........:(

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        #18
        AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
        Welche Schwachsinnsmaschinen wollt Ihr dem TüV den vortellen?
        Vielleicht einen TD5 mit Frontseilwinde als Son.Kfz Holzerntemaschine oder vielleicht einen mit zweiter Lichtmaschine als Son. Kfz Netzersatzgerät oder einen mit Rockinger-Kupplung als Son. Kfz Zugmaschine.
        Soooooon Quatsch!
        Ich hab grad letzte Woche einen Defender fertiggestellt, der bekam eine Seilwindenstoßstange mit Seilwinde und ist nun eine "Arbeitsmaschine Seilwinde" = KBA-Schlüsselnummer 0832. TÜV-Abnahme hat 10min. gedauert; es gab eine längere Diskussion weil die Seilwindenstoßstange aus England kam und keinerlei Papiere hatte.


        Von nichts eine Ahnung, aber hauptsache mal was von Quatsch erzählt...:o

        @Landylothar: ich hab auch eine LoF Zugmaschine (mit Steuerbefreiung) in Discovery-Form, die Bedingungen für Steuerbefreiung bei LoF sind recht eindeutig definiert, das solltest Du nicht verschweigen.

        Die Arbeitsmaschinen allerdings (auch davon hab ich eine) sind per Gesetz grundsätzlich steuerfrei.

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          #19
          AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

          Ich habe ein schwarzes Kennzeichen und verlange die Gewichtsbesteuerung: etwa 140,- EURO, da abgelastet.....8)
          Deshalb der Gerichtstermin. Bei mir steht statt der Schadstoffnorm nur ein Strich statt einer EUROnorm, das Finanzamt behauptet aber, sie können dann nehmen, was sie wollen.
          Ein Strich bedeutet aber "KEINE Schadstoffnorm" und nicht: "Wir nehmen die EURO-Norm, die uns gefällt".
          LOF-Zugmaschinen MÜSSEN nach Gewicht besteuert werden, weil sie keine Abgasklasse haben, zumindest bei Erstzulassung vor 2006. Es sei denn, sie haben ein grünes Kennzeichen, dann dürfen sie aber nur im Umkreis von 50 km bewegt werden und nur vom Bauernhof zum Feld oder zur Werkstatt. Verreisen mit einer LOF und grünem Kennzeichen is´ nicht, das wäre Steuerhinterziehung.
          Zuletzt geändert von Landylothar; 08.04.2012, 22:03.

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            #20
            AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

            @Landylothar
            Du wirst aber sicher mehr umgebaut haben, als eine Rockinger. Normalerweise müssen LOF Zugmaschinen eine Dreipunkt -Geräteaufnahme haben.
            Bei der Recherche bin ich über ein Urteil eines Finanzgerichts gestolpert, wo die Klage eines Willysfahrers abgewiesen wurde, welcher eine zugmaschinenzulassung vom TüV bekommen hatte und seitens des Finanzamtes immer noch hubraumbesteuert worden war. Das Finanzgericht erklärte in seiner Begründung, dass es nicht ausreiche, zu argumentieren, dass das Fahrzeug schwere Lasten zu ziehen vermag, da der Pkw Willys das mit Hängerküpplung ja auch könne. Zudem wäre das optische Erscheinungsbild einem Pkw gleich.
            Ein Son. Kfz Holzerntemaschine (Rückeschlepper) z.B. muss in der Hauptsache zum Winchen ausgerüstet sein, d.h. es müsste hinten eine grosse Winde aufgebaut sein. Eine Frontwinde reicht da genauso wenig.

            Wie sieht das denn grundsätzlich aus? Würde Deine LOF Zugmaschine gewichtsbesteuert oder wäre die auch bei nichtgewerblicher Nutzung steuerfrei?

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              #21
              AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

              Zitat von Landylothar Beitrag anzeigen
              dann dürfen sie aber nur im Umkreis von 50 km bewegt werden
              Quatsch...

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                #22
                AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                Der Umbau ist schon erheblich, aber das möchte ich hier im Netz nicht schildern.
                Fakt ist, dass ich leider immer noch EURO III bezahle, trotz der entfallenen Abgasklasse.
                Ich klage auf eine Gewichtsbesteuerung.
                Die technischen Umbauten haben nichts mit der KFZ-Steuer zu tun. Wenn das Fahrzeug entsprechend den Anforderungen einer LOF umgebaut ist, gibt es auch den TÜV-Segen.
                Um eine Steurbefreiung zu bekommen = grünes Kennzeichen zu bekommen, muss man nachweisen, dass man Land- oder Forstwirt ist. Man kann eine LOF aber auch mit schwarzen Nummernschildern fahren, wie die anderen von mir genannten Fahrzeuge auch. Dann hat man "Reisefreiheit" und kann die LOF in der Privatnutzung uneingeschränkt bundesweit und an Wochenenden im Anhängerbetrieb nutzen.
                Oder hat schon mal jemand einen Trecker gesehen, der am Sonntag ein Anhängerfahrverbot hat ????

                "Zugmaschine" ist nicht gleich "LOF". ich kenne diverse Urteile zu Zugmaschinen, bei einer Zugmaschine bleibt aber die Emissionsklasse wie zuvor, bei einer LOF ändert sich alles.

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                  #23
                  AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                  @Landylothar
                  hatt vor lauter schreiben nicht mitbekommen, dass schon zwei Beiträge dazu geschrieben wurden. Da hat sich meine Frage schon erübrigt.

                  @ SirLandy
                  Ob dieser Eintrag den Vorschriften entspricht, ist noch fraglich. Da hast Du ja Glück, wenn Dir einer sowas einträgt. Dann bauen wir uns doch alle ne Elektrowinde an und fahren als Son. Kfz herum.
                  Ich habe den Spießrutenlauf hinter mir wegen Umschreibung als Werkstattwagen. Da hält man mir beim TüV Fahrzeugbeschreibungen vor, und sagt, es wäre ja Grenzwertig, da keine Stehhöhe vorhanden sei und eine gewisse Grösse müsse ein Werkstattwagen auch haben ,usw..
                  Da erscheint mir Dein Eintrag wie ein Gefälligkeitsgutachten, oder der Prüfer hatte gar keinen Plan von sows exotischem.

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                    #24
                    AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                    So, Leute, mehr schreibe ich zu diesem Thema nicht, da ich mich sehr lange vor dem Umbau mit ALLEN Gesetzestexten beschäftigt habe, in die Materie eingelesen habe und ALLE Fragen für mich beantwortet habe, bevor es zum Umbau ging.
                    Ich möchte hier keinen Streit, auch nicht zum Thema "Grünes Kennzeichen".
                    Wenn das mit den grünen Kennzeichen so einfach wäre, wie Sir Landy es schreibt, hätte ja wohl jeder eins, oder???

                    Ich muss Kfz-Steuern zahlen, nur eben in der richtigen Höhe und nicht nach dem Gutdünken des Finanzamtes. Deshalb gibt es ja ein Kfz-Steuergesetz.
                    Ein Fahrzeug, welches keine Emissionsklasse hat (meine LOF) , kann eben auch nicht in Form irgendeiner Emissionsklasse (hier: EURO III) besteuert werden, sondern nur nach Gesamtgewicht.
                    So sehen es mein Rechtanwalt und ich.


                    Ich gehe jetzt schlafen,

                    Lothar der Treckerfahrer.

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                      #25
                      AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                      ich vermute mal ganz platt das der frederöffner einfach nur mit seinem
                      landy in die ,,feinstaubzohne,, möchte................ nix weiter!!!

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                        #26
                        AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                        hallo
                        Serie 3 Lof Steuerfrei.

                        Gruss Karsten

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                          #27
                          AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                          Moin zusammen!
                          hab jetzt mal ne Nacht darüber geschlafen und bin ein wenig entspannter.
                          Aber es regt mich immer noch auf.
                          @Sigi 109
                          Ich finde auch, dass wir sehr weit vom eigentlichen Thema abgedriftet sind, allerdings kann man einige Aussagen nicht unkommentiert stehenlassen. Hier im Forum gibt es mit Sicherheit eine Menge Leser, die den Quatsch ernst nehmen und nachdem sie irgendwelchen Mist an s Auto gebastelt haben, beim TüV oder spätestens beim Finanzamt scheitern. Das kann nicht der Sinn eines Forums sein. Ich wehre mich halt gegen pauschale Aussagen, wie: Das it doch kein Problem, da muss man nur... .

                          Da wirft der GZ-206 in #10 die Frage ein, ob den ein Landy mit umgebautem Klimakompressor als Kompressorfahrzeug gelten würde. Bis dahin wars noch lustig. Als dann SirLandy in #11 geantwortet hat, dass das ginge, dachte ich, wir hätten noch den 1. April, aber der meinte das tatsächlich ernst.
                          Das ein Landy nur mit einer Frontwinde ausgerüstet als Son. Kfz Windenfahrzeug beim TüV durchgeht, ist unüblich und nicht nachvollziehbar. Diese Eintragung ist gelinde gesagt grenzwertig. Ich gönne SirLandy, dass er das so geschafft hat, allerdings würde ich es genießen und keinen damit behelligen, geschweige den einen zu diesem TüV schicken. Wenn das Publik wird, dann kann man auch schlafende Hunde wecken und das Spiel geht rückwärts und die Schlüsselnummer wird aberkannt.
                          Solche Grenzwertigen Geschichten gehören meiner Meinung nicht hierher.

                          @Sir Landy
                          Wenn Du Dir sicher bist, dass die Eintragung absolut legal und auch nachvollziehbar ist, dann kannst Du doch Interessenten Kontakt zu Deiner Prüfstelle verschaffen. Es gibt mit sicherheit einige Hundert 90er-Fahrer, welche eine Winch dran haben und auch in 10 Minuten ein Son. Kfz Windenfahrzeug haben möchten.

                          So, und jetzt vertragen wir uns wieder und trinken en Bier. Prost!

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                            #28
                            AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                            So, haben alle Ihre Eier gefunden....???

                            Erstmal vielen Dank an alle eifrigen Schreiber! Einen besonderen Dank aber an Siggi109.
                            Ich möchte tatsächlich nur einfach in die Feinstaubzone fahren dürfen..., für den Wald nehmen wir einen Trecker!
                            Ich glaube der Umbau-Aufwand zur LoF all inklusive ist am Ende genauso teuer wie die SK-Filter-Lösung, also in Bezug auf das Erlangen der Feinstaubplakette.
                            Wer also noch sachdienliche Hinweise zum preiswerten Nachrüsten mit Filter o.ä. hat, gerne!

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                              #29
                              AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                              Von einem "Son. KFZ Windenfahrzeug" war niemals die Rede - sondern von einer "Arbeitsmaschine Seilwinde".

                              Dieses Fahrzeug existiert genauso im von mir angesprochenen Systematisierungsverzeichnis, musst Du halt mal paar Euro Fuffzig ausgeben und Dir beim KBA bestellen.

                              Die Definition einer Arbeitsmaschine ist juristisch ganz klar definiert, dazu muss man halt mal hergehen und sich durch die Gesetzestexte arbeiten, anstatt von "Gefälligkeitsgutachten" zu sprechen oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen "keine Ahnung" vorzuwerfen!

                              "Arbeitsmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind"

                              Ganz einfach. Fahrersitz plus Beifahrersitz sind zulässig, ebenso wie eine "Hilfsladefläche", deren Zuladung sich an der vorderen Spurweite (!) und der Gesamtlänge der Ladefläche errechnet.

                              Ein Fahrzeug mit fest angebauter Seilwinde ist somit nunmal (wenn die Rückbank draußen ist und die Zuladung bestimmte Grenzen nicht überschreitet) dem Gesetz nach eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Genauso wie die selbstfahrende Arbeitsmaschine Motorsäge (KBA 0824). Oder der Bierzapfanlagenreiniger (KBA 3703).

                              Von Gefälligkeitsgutachten zu sprechen ist schon reichlich naiv, zumal alle Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis seit geraumer Zeit von den obersten Landesbehörden freigegeben werden müssen (bei uns in Hessen: Gießen und Marburg). Keinerlei Probleme.

                              Also bitte nicht unter die Gürtellinie gehen, nur weil man selbst aus welchen Gründen auch immer gescheitert ist.

                              Die per Gesetz notwendige Beladung eines Werkstattwagens hatte ich hier schonmal irgendwo gepostet; ich bezweifle stark, dass Du das alles im Auto hast...

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                                #30
                                AW: 300 Tdi , grüne Plakette???

                                Zitat von Landylothar Beitrag anzeigen
                                So, Leute, mehr schreibe ich zu diesem Thema nicht, da ich mich sehr lange vor dem Umbau mit ALLEN Gesetzestexten beschäftigt habe, in die Materie eingelesen habe und ALLE Fragen für mich beantwortet habe, bevor es zum Umbau ging.

                                Ich muss Kfz-Steuern zahlen, nur eben in der richtigen Höhe und nicht nach dem Gutdünken des Finanzamtes. Deshalb gibt es ja ein Kfz-Steuergesetz.
                                Ein Fahrzeug, welches keine Emissionsklasse hat (meine LOF) , kann eben auch nicht in Form irgendeiner Emissionsklasse (hier: EURO III) besteuert werden, sondern nur nach Gesamtgewicht.
                                So sehen es mein Rechtanwalt und ich.
                                Moin Lothar.

                                Jetzt wasch ich Dir aber mal den Kopp, :D (und nimm das bitte, bitte nicht persoenlich!).
                                Du hast bei weitem nicht alle Gesetze UND Urteile gelesen UND verstanden, die fuer dein Auto zur Anwendung kommen koennen. Die Materie ist extrem umfangreich und sehr fordernd und nebenher nicht ohne grossen Aufwand zu schaffen.
                                Zur Sache: Also, sobald dein KFZ Paragraph 3 des KFZ-Steuergesetzes unterliegt, kann das FA Dein Fahrzeug besteuern wie es will. Das FA ist nicht unbedingt an die Zulassung gebunden. Basta! Hierzu gibt's vom Bundesfinanzhof auch ein paar Urteile. Lass Sie Dir doch einfach mal eine Begruendung fuer Deinen Steuerbescheid von deiner KFZ-Steuerabteilung geben. Hat mit sehr bei der Loesungsfindung geholfen und ich habe dann keine unnuetze Energie gegen das FA aufgewendet.

                                Sieh einfach zu, dass Dein Auto eben genau nicht dem KFZ-Steuergesetz unterliegt und das FA kann Dir gar nichts mehr.

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