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2"höher und TÜV

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    #16
    AW: 2"höher und TÜV

    Roger, du hast eine Nachricht!

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      #17
      AW: 2"höher und TÜV

      Zitat von Norbert.N Beitrag anzeigen
      ... - bei Personenschaden mit dem Fahrzeug bist Du im Risiko dass ein Gutachter ein Auge drauf wirft der was finden will ... und der muss nicht beweisen, dass die technische Änderung ursächlich für den Unfall war


      Viele Grüße vom Südrand vom Pott

      Norbert
      Moin Norbert :)

      Wie soll ich das verstehen ?

      Wenn ich einen, nicht eingetragenen, Gegenstand am Auto montiert habe bin ich immer schuld oder was soll das heißen

      Gruß Ralf. :)
      Nachher ist man immer Schlauer......

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        #18
        AW: 2"höher und TÜV

        Hallo Ralf,

        nein, so pauschal nicht ... - aber, wenn ein Gutachter der von der Staatsanwalt beauftragt ist, und der tickt anders als einer der von einer Versicherungsgesellschaft beauftragt ist (und der tickt anders als einer den Du bezahlst) den Verdacht äußert, dass die technische Änderung an Deinem Fahrzeug negativen Einfluss auf den Unfallverlauf hatte, dann hast Du schlechte Karten :o - denn den Beweis, dass dem nicht so ist, wirst Du faktisch nicht erbringen können. Somit trägst Du das Risiko dass das Gericht die gutachterlichen Ausführungen bei seiner Urteilsfindung berücksichtig

        Meinetwegen kann jeder an oder in sein Auto montieren was er will, sollte sich aber der Risiken bewusst sein ... der Geschädigte bekommt seinen Schaden normalerweise von der Krafthaftpflichtversicherung erstattet. Ob die Versicherungsgesellschaft den Fahrzeughalter/-fahrer in Regress nimmt steht in den Sternen. Wie jemand bei einem Personenschaden mit seinem Gewissen klar kommt ist sehr individuell ... ich denke, es ist nicht wegzudiskutieren, dass sich bei einer Höherlegung das Fahrverhalten ändert ;(


        Viele Grüße vom sonnigen Südrand vom Pott

        Norbert
        ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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          #19
          AW: 2"höher und TÜV

          Hallo Norbert!

          Dass du dich gerne auf der sicheren Seite bewegst ist ja bekannt und grundsätzlich ist da ja auch nichts gegen einzuwenden.

          Nur wenn du sagst
          Wie jemand bei einem Personenschaden mit seinem Gewissen klar kommt ist sehr individuell ... ich denke, es ist nicht wegzudiskutieren, dass sich bei einer Höherlegung das Fahrverhalten ändert ;(
          frage ich mich wo denn der Unterschied ist, ob ich eine Person mit einer für sündhaft teures Geld eingetragene Höherlegung möglicherweise schädige oder das gleiche passiert, wenn nichts eingetragen ist, die Teile aber genau die gleichen sind. Das moralische Resultat ist absolut das Gleiche. Das rechtliche kann sicherlich ein Unterschied sein, muss aber nicht.

          Aber das wurde ja hier schon des Öfteren diskutiert und führt zu nichts. Muss halt jeder selbst wissen was er eintragen lässt und was nicht.

          Gruß Volker

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            #20
            AW: 2"höher und TÜV

            Hallo Volker,

            Du schreibst: "Das moralische Resultat ist absolut das Gleiche." - für den Einen ist es so, für den Anderen nicht ... - es soll Menschen geben, die beruhigen ihr Gewissen in dem sie die Verantwortung auf andere Menschen oder eine Institution abwälzen - wie oft habe ich schon gelesen: das war genehmigt, mich trifft keine Schuld

            Wenn "die Teile aber genau die gleichen sind", dann müsste es möglich sein die erforderlichen Unterlagen zu besorgen und damit eine Legalisierung herbeizuführen ... - ich befürchte aber, dass übermontivierte Schrauber (Roger, geht nicht gegen Dich!) Teile einbauen, die nicht genau dem entsprechen, was geprüft und für gut befunden wurden. Auch kann nach einer technischen Änderung am Fahrwerk eine Prüfung und ggf. Einstellung, also Änderung der in der ABE beschriebenen Konstruktion erforderlich sein - wer dies beurteilen kann soll das dokumentieren und damit die Welt besser machen ;) ... Kfz.-Sachverständige leben davon :] und die arbeiten nicht alle beim TÜV 8)


            Viele Grüße vom Südrand vom Pott

            Norbert
            ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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              #21
              AW: 2"höher und TÜV

              ich möchte gerne eingetragen bekommen, aber das ist nicht möglich ohne papiere, und ich bin ganz ehrlich....mehr als 1500 euro für 2 federn, 4 dämpfer und 2 spacer, nur weil da papiere dabei sind.....ich habe 2 federn, 4 dämpfer und spacer ohne papiere für 400... ich bin ganz sicher das die federn nicht so viel anders sein, die spacer fast genau gleich, und dämpfer darf man ohne eintragung wechseln.... dan ist mehr als 1000 euro sauviel geld.

              noch schlimmer der schon genannten unterschied naktenneger spacer kaufen und montieren nicht eingetragen bekommen, und beim nakten neger montiert eingetragen bekommen.... der schraubt die nicht besser als ein anderer mechaniker ...das ist ein unterschied zwischen Tüvler die nicht sein darf, die regeln sollen eindeutig sein, wenn einer es legal eintragen kan kann jeder das..

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                #22
                AW: 2"höher und TÜV

                Tja Roger, das ist eben deutsche Gründlichkeit: Alles muss irgendwo auf dem Papier stehen und alles ist gut. Wie das da hin kommt und wer das dort eingetragen hat, da fragt dann hinterher keiner mehr. OK, nicht ganz, der jeweilige Prüfer - ob TÜV oder was auch immer sei hier egal - muss dafür gerade stehen, was er denn da einträgt. Der eine macht´s, der andere halt nicht. Und der der´s macht will Geld dafür sehen. Wobei die Leute durchaus ihre Vorgaben haben, aber auch dass ist in einem gewissen Rahmen noch immer Ermessenssache. Er muss es halt verantworten.

                Scheiß Bürokratie.

                Gruß Volker

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                  #23
                  AW: 2"höher und TÜV

                  das da regeln sind, kein problem, aber das das gleiche teil bei einer ohne weiteres eingetragen wird, und bei den anderen unmöglich... dan is irgendwo etwas nicht gut in die regeln beschrieben

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                    #24
                    AW: 2"höher und TÜV

                    Sei doch einfach froh,dass es überhaupt irgendwo geht.
                    Es sind übrigens schon reihenweise Prüfer aus dem Verkehr gezogen worden,
                    weil Forenteilnehmer lang und breit erklärt haben,wo sie irgendeinen Blödsinn
                    eingetragen bekommen haben.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #25
                      AW: 2"höher und TÜV

                      problem ist ja das ich es NICHT eingetragen bekommen kann

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                        #26
                        AW: 2"höher und TÜV

                        Nabend Roger

                        Natürlich kannst du es eingetragen bekommen.
                        Kauf die Teile mit Gutachten oder fahr zum Nackigen.

                        Willst du dir 1000.-€ sparen, musst du halt schauen welcher Prüfer dir das ohne Gutachten einträgt.

                        Bei meinen Eintragungen (ohne Gutachten) fahre ich immer zu meiner Werkstatt.
                        Der Meister dort schaut sich alles ganz genau an.
                        Wenn er meint das sei O.K. holt er den Prüfer.
                        Er bespricht sich mit ihm, sagt das seiner Meinung nach alles O.K. sei.
                        Der Prüfer schaut sich auch noch mal alles an.
                        Dann wird meistens eingetragen :)
                        Manchmal auch nicht :(
                        Dann sagt der Prüfer was ihn stört und was ich machen soll damit er es doch noch einträgt :)
                        Hat bisher immer funktioniert :]

                        Also, mein Tipp .
                        Such dir ne Werkstatt mit nem Netten Meister, die auch TÜV im Haus hat.

                        Gruß Ralf.:)
                        Nachher ist man immer Schlauer......

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                          #27
                          AW: 2"höher und TÜV

                          also, wenn der TUVler bei eine werkstatt das gleiche fahrzeug mit die gleiche änderung ansieht ist eintragung möglich und wird beraten was eventuell geändert muß, aber wenn der fahrer selbst beim TUV kommt wird ohne weiteres gesagt, das können wir nicht eintragen ohne gutachten bei die teile?

                          ist docht irgendwie die gleichen bullenscheiße.... es kann eingetragen werden oder nicht, nicht in einen fall machen wir's , und dat gleiche im anderen fall nicht.... oder bin ich zu blöd den unterscheid zu sehen?

                          ich dachte der richtigen weg zu nehmen...fahre zum TUV und frage was du machen mußt um den erhöhung eingetragen zu bekommen damit du es schön und legal machst... und die sagen einfach ....machen wir nicht ohne papiere (und wenn ich nicht mehrfach gelesen hätte das andere es ohne papiere hin bekommen hätten wäre ich nicht so "böse" über diese einfache ablehnung gewesen.....)
                          Zuletzt geändert von RogerB; 06.04.2012, 22:25.

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                            #28
                            AW: 2"höher und TÜV

                            Es liegt im Ermessen des Prüfers.
                            Er muss dafür geradestehen wenn deine Witwe auf Schadenersatz klagt,
                            wenn du dich wegen des geänderten Fahrwerks um einen Baum gewickelt hast

                            Habe letztens den Spruch von meinem TÜV Prüfer zu hören bekommen :
                            Wegen deiner Eintragungen lande ich noch mal im Knast

                            Wenn ein alteingesessener Werkstattmeister sagt das sei so O.K. hilft das dem Prüfer schon seine Entscheidung zu treffen.
                            Habe auch festgestellt das die Jüngeren Prüfer eher nein sagen.
                            Alte Hasen tragen schon mal Sachen ein die wirklich grenzwertig sind, die haben halt jahrelange Erfahrung.


                            Ich weiß ja nicht was du von Beruf machst.
                            Ich muss auch Entscheidungen treffen.
                            Mal sage ich : alles O.K. kann so weitergehen :)
                            Mal sage ich : so nicht ! Halt ! Stopp ! da müssen wir erst was ändern
                            Jemand anderes würde eventuell anders entscheiden.
                            Ich muss mit meiner Entscheidung Leben und gegebenenfalls die Konsequenzen tragen.

                            Von daher verstehe ich die Prüfer schon.

                            Gruß Ralf.
                            Zuletzt geändert von marsulandy; 06.04.2012, 22:56.
                            Nachher ist man immer Schlauer......

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                              #29
                              AW: 2"höher und TÜV

                              moin roger,

                              die letzten beiträge von caruso und masulandy sagen alles aus, wie es läuft.

                              du änderst den deutschen tüv nicht!!!!!!!!


                              regards mikel

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                                #30
                                AW: 2"höher und TÜV

                                Ich würde einfach mal zu einer anderen Prüfstation fahren.
                                Man hat ja die freie Auswahl.
                                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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