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Ist der Wisch den Du da hast wirklich ein Teilegutachten oder eine ABE?
Das Teilegutachten mußt Du mit deinem Auto zum TÜV nehmen und dort wird man Dir die Sachen in Deine Papiere Eintragen( falsch, das macht die Zulassungsstelle, aber Du kriegst Beim TÜV den Wisch dafür).
Falls es eine ABE ist, mußt Du sie mitführen!
ich habe mir für meinen Freely neue tolle Reifen mit Alufelgen gegönnt. :]
Felgengröße: 8 J x 17 H2
Reifengröße: 225/55 R 17 97
Nun meine Frage:
Zu dieser Felgen/Reifen Kombination habe ich ein Teilegutachten der
TÜV AUTOMOTIVE GMBH erhalten.
Muß ich dieses Gutachten nun mit den Fahrzeugpapieren immer mitführen oder kann ich es getrost abheften?
Günter
Hi, beim Motorrad ists so:
EG-ABE: immer dabei haben kein TÜV notwendig!!!
TÜV-Teilegutachten: Reifen hiermit eintragen lassen, kein Problem.
Ist die Reifenkombi nicht eingetragen, nützt auch das Teilegutachten bei einer Kontrolle nix!!
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