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Meine Kollegen haben jetzt alles, was man zum Thema Oldtimer wissen muß, auf eine Seite gepackt, die hier.
Ich hoffe, das gilt nicht als Schleichwerbung, sonst tut's mir leid, bitte löschen. Es ist meines Erachtens zu wichtig, um bei "gefunden im Netz" unterzugehen.
@ Dionysos: nee Du bist nicht blind, das sind Sonderausstattungen (oder Sonderfahrzeuge), die dort nicht behandelt werden. Probier mal die Suchfunktion, da ist schonmal was geschrieben worden, ist ziemlich lange her. Tenor war: Blaulicht ist nicht erlaubt, wenn Du damit trotzdem durchkommst, dann mußt Du wissen: einmal benutzen = richtig Ärger.
Was Du machen kannst, ist die Elektrik trennen, sodaß Dein Blaulicht nicht mehr angehen kann (oder die Birnen rausdrehen). So hast Du noch die alte Optik.
Weil ich aufgrund des schlechten Zustands gestern kein H-Kennzeichen für den Station bekommen habe, hier ein älterer, aber ausführlicherer Anforderungskatalog des TÜV Süd:
Das Problem am "H" ist, daß es dafür keinerlei gesetzliche Grundlagen gibt und die Überwachungsorganisationen alle ihr eigenes Süppchen kochen und dabei noch jeder Prüfer individuell "würzt".
Das einzig weltweit existierende Regelwerk zur Oldtimerei bzw. Restauration hat die FIVA mit der Charta von Turin im Januar 2013 in Kraft gesetzt. Soweit ich weiß, sind die Prüforganisationen immer noch damit beschäftigt, diese in ihre Regelwerke einzuarbeiten und die Prüfer entsprechend zu schulen.
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