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Nachfrage beim TÜV vor 2 Jahren hat bei uns die Aussage ergeben:
"Anständig befestigt, zählt das Rad als Ladung, Fahrbahnsicht nach 12 Metern muß vorhanden sein, da sonst Sichtbehinderung, wenn Reserveradhalterung montiert ist muß auch Reserverad oder "weiche Abdeckung" dran sein, da sonst starke Fußgängergefährdung..."
Seitdem ohne Problem das Rad auf der Haube, sogar die Rennleitung hatte nix zu meckern als sie mich mal angehalten haben.....
Wenn man es auf der Haube eintragen müsste, müsste man es ja auch an der Hecktür eintragen oder?
Dann guck mal in die datenblätter auf die Länge eines 90er Soft Top und eines 90er Station Wagon. Was siehste? Das das RRad beim SW in der Länger berücksichtigung findet und beim ST, wo´s ja hinter den Vordersitzen hingehört, nich....
Und nun???
Gruß, der Feger, der das RRad hinten weghat, dafür das Auto nach vorne länger gemacht hat....
Hallo Waschbär,
Wenns bei Dir so durchgegangen ist, Glück gehabt.
Offiziell ist ein Reserverad an einem Reserveradhalter keine Ladung. Der Halter unterliegt den Fahrzeugbauvorschriften der StVZO.
Das Wort Ladung ist grundsätzlich mit einer Leicht lösbaren Verbindung zu sehen. Diese wird durch Ketten, Spanngurte, Stricke usw. erreicht. Wenn ein Reserverad mittels Schrauben befestigt wird, handelt es sich mit Sicherheit nicht um Ladung. Im Umkehrschluss würde alles Andere dazu führen, dass demnächst sogar Zusatztanks als Ladung deklariert werden und mit Spanngurten befestigt werden. Darüber hinaus kann nicht jeder selbst entscheiden, wo er seine Ladung am Auto platziert. Wie oben schon geschrieben, gibt der Fahrzeughersteller die Dachlast an, und die auch nur an einem bestimmten Punkt, nämlich an der Regenrinne und nicht auf der Dachfläche. Sonst kämen solche Menschen wie Du noch auf die Idee, sich zwei Reserveradhalter durch die Dachhaut zu bohren. Und bei der nächsten Geländefahrt würdest Du von einem Rad erschlagen, aber das wollen wir ja nicht.
Wie Ladung befestigt wird (ob gar nicht, durch Gurte, Ketten, Verschraubung oder Sontiges) hat keinen Einfluss darauf, ob es sich um Ladung handelt oder nicht. Es gibt auch keinerlei Vorschriften darüber, mit was Ladung befestigt werden muss, es ist lediglich eine sichere Befestigung vorgeschrieben. Auch Verschraubung zählt hierzu (je nach Art der Verschraubung spricht man hier sogar auch von leicht lösbar, spielt aber keine Rolle). Container werden z.B. mit der Lafette verschraubt und sind Ladung, kein Fahrzeugteil. Im Schwerlastbereich ist sogar anschweißen eine gebräuchliche Befestigungsmethode, trotzdem bleibt das Transportgut Ladung.
Etwaige Befestigungsvorrichtungen am Fahrzeug (Halter für ein Ersatzrad, Zurrösen, etc.) dienen der sicheren Befestigung (Ladungssicherung). Diese Vorrichtungen ändern aber nichts am Status der Ladung.
Ja Dominik,
da lässt sich drüber streiten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dauerhafte Befestigungen, wie ein Reserveradhalter und dessen Schrauben von einer Prüfanstalt (zb.Tüv)abgenommen werden müssen, es sei denn, es existiert eine E-Kennung oder eine ABE mit dem Zusatz, dass das Kfz nach Anbau des jeweiligen Zubehörs nicht der Prüfstelle vorgeführt werden muss. Bei Eigenbauten gibts ne Einzelabnahme.
Alles Andere ist gequirlte Kacke.
Dann gibts da noch zertifizierte LKW-Aufbauten, wie beispielsweise Deine ins Feld geführte Lafette. Die Befestigungspilze, mit welchen der Container gesichert wird, sind bauartgenehmigte Teile für sich und auch Teil der Zertifizierung nach VDI.
(Auch wenn Du die Pilze lapidar als Schrauben bezeichnest.
Wenn Du sagst, es gäbe keine Vorschrift darüber, wie eine Ladung zu Sichern sei, dann bist Du auf dem Holzweg.
Alle Deutschen Gerichte, welche sich täglich mit Verfahren wegen mangelhafter Ladungssicherung befassen, berufen sich auf den technischen Stand der Dinge, das heisst, zB. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften oder VDI, da der Gesetzestext eigentlich nicht viel hergibt.
Daraus geht hervor, dass zB. schwere Betonteile mit Ketten zu sichern sind, Getränkepaletten nur Formschlüssig in dafür zertifizierten Aufbauten befördert werden dürfen, oder flüchtige Schüttgüter mit einer Plane abzudecken sind, oder Coils in Mulden transportiert werden müssen. Weiter ist eine Vorspannkraft für Spanngurte vorgeschrieben, welche höchstwahrscheinlich bei Einhaltung unsere geliebte Defenderhaube um das Reserverad faltet ,usw..
Das heisst, das unsere Möglichkeiten, etwas zu sichern, doch arg eingeschränkt werden.
Deine Schweissnähte im Schwerlastbereich lassen wir mal aussen vor. Unabhängig davon, dass einige unförmige Ladungseinheiten keine andere Befestigung zulassen, müssen auch hier die Schweissnähte vor dem Transport abgenommen werden oder zumindest von einem Geprüften Schweisser durchgeführt worden sein.
Nicht, dass noch jemand meint, er könne seine Ladung selbst festschweissen und beim Schutzmann damit prahlen.
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