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mal eine Grundsatzfrage:
Muss ein Ersatzrad auf der Motorhaube eingetragen werden?
Hintergrund ist, dass mein Junior die Idee hat, auf unserem alten ausrangierten Werkstattwagen (Fiat Fiorino, Kastenwagen) das Ersatzrad
auf die Motorhaube zu montieren. Wie bei den Defendern halt.
Ich glaube nicht, lasse mich aber auch gern eines Besseren belehren. Das Ersatzrad auf der Motorhaube zählt doch als Ladung oder nicht? Wenn das ordungsgemäß befestigt ist...Hinten wird es ja auch nicht eingetragen.
Ich würde das Ganze als Ladung sehen, die einfach ordentlich befestigt sein muss.
Ich habs nie eingetragen und war auch schon zweimal damit beim Tüv.
Meines wissens gilt dies wie schon erwähnt als Ladung. Eine geeignete Befestigung sollte selbstverständlich sein.
Ich weiß nicht wies mit Fussgängerschutz aussieht, vllt. wird es bei den Defendern auch nur aus Gewohnheit zugelassen.
Ich war beim TÜV und dort hies es: "Ist Gepäck, steht nirgends über, behindert die Sicht nicht (?), des gehört so... und wird nicht eingetragen."
Der Herr hat sich selbst in Hobbes gesetzt und die Sicht nach vorne kontroliiert. Man muss glaube ich die Fahrbahn 12 m vor dem Fahrzeug wieder sehen können.
also ei mir isses eingetragen und mein tüv verlangt dass es mit mindestens 2 bolzen befestigt ist .... oder aben an mindestens 2 unabhängigen stellen....
Die Antworten hier nützen rein gar nichts, wenn "Dein" Prüfer eine eigene Meinung hat.
Ich war auch schon etliche Male mit verschiedenen Landys und Reserverad auf Haube bei TÜV und u.ä. Nie ein Problem. Letztes Jahr wollte ich bei "meinem" Tüv und altbekanntem Prüf-Ing einen 109er mit Muldenhaube und Reserverad darauf vollabnehmen lassen. Mein Prüfer hatte wohl schlecht geschlafen und meinte, er könne nicht genug sehen. Da half alles argumentieren nichts. Ich habe daraufhin die Abnahme abgebrochen, mir meine Papiere wiedergeben lassen und bin zu einer anderen Prüfstelle gefahren - fertig.
Das kann mit irgendeinem anderen Fahrzeug gut gehen. Oder eben auch nicht.
Ich würde nen stabilen Halter bauen (so daß das Rad GANZ SICHER nicht herunterfällt) und es bis zur nächsten HU als Ladung betrachten. Dann wirst Du sehen, ob es bemängelt wird, oder nicht. Wenn ja, schraubst Du´s halt samt Halter wieder ab.
Bie mir ist weder das serienmäßige Ersatzrad an der Hecktür (110er) wie das serienmäßige Ersatzrad auf der Haube (130er) eingetragen.
Wenn man es auf der Haube eintragen müsste, müsste man es ja auch an der Hecktür eintragen oder? Zumindest bei meiner Prüfstelle war das kein Problem und auch kein Diskussionspunkt.
Wenn das vom Hersteller so vorgegeben ist sollte es doch passen.
Das Reserverad wird selbst heute beim Defender offiziell nicht mehr auf der Motorhaube geduldet.
Darüber hinaus kann ich mein Auto auch nicht an jeder Stelle wie einen Fischkutter mit Ballast behängen.
Jeder Autohersteller gibt eine Höchstzulässige Dachlast an, damit nicht irgendein Vollpfosten auf die Idee kommt, Zementsäcke aufs Dach zu laden, bis das ZGg. erreicht ist.
Landyhauben waren immer werkseitig für eine solche Belastung ausgelegt (es gab ja auch Serien mit Werkseitigem Rad auf der Haube), ein Fiat Fiorino hat eine nichtgeprüfte Haube, ganz zu schweigen von den Scharnieren.
Demnächst kommt vielleicht noch einer auf die Idee, seinen Schlafsack am Frontspoiler zu befestigen.
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