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Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

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    #46
    AW: Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

    Hi Ralf,
    sorry, das verstehe ich nicht??? In den Papieren steht die zulassungsrechtlich relevante Karosseriebreite und die verändert man mit den Verbreiterungen, also müsste man das doch eintragen lassen, oder? Das das an der strassenverkehrsrechtlich relevanten Gesamtbreite nix ändert ist klar, aber die ist doch sowieso in keinem Papier dokumentiert.
    Mann, Mann Brüssel und Konsorten ...

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      #47
      AW: Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

      Hallo Ninety

      Hängt wohl mit den E-Prüfzeichen zusammen.
      Z.B. Rückspiegel aus dem Zubehör haben ja dieses E-Prüfzeichen.
      Manche Spiegel sind schmaler, andere breiter als die Originalen.
      Darfst aber beide Versionen ohne Eintragung / Änderung der Papiere fahren.

      Gruß Ralf.
      Nachher ist man immer Schlauer......

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        #48
        AW: Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

        Grundsätzlich gelten die Umrisse des Kfz ohne Spiegel als Messgrundlage.
        Allerdings habe ich noch nicht erlebt,dass ein TÜVler eine Fahrzeugbreite nach Reifeneintrag geändert hätte. Wichtig für den TÜVler ist,dass ein LKW nicht die zugelassenen 2,55m überschreitet.( Kühlfahrzeuge 2,60m)
        Bei uns ist auch noch kein TÜVler mit zur Waage gefahren. Die akzeptieren einfach den vorgelegten Wiegeschein und tragen das Leergewicht ein.

        Aber deshalb macht es die Sache doch nicht richtiger.

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          #49
          AW: Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

          Ihr verwirrt mich, ich bin doch nur ein dummer Afrikaner.

          Das bei Reifeneintrag nichts geändert wird, ist mir schon klar, aber doch nur solange die Reifen nicht seitlich überstehen - und das tun sie hier doch, weswegen die Kotflügelverbreiterung dran kommt und damit ist dann doch die Fahrzeugbreite für die Papiere eine andere, nur nicht für die Baustellenrennleitung, weil die Spiegel ja gleich bleiben, aber die haben wir ja gelernt stehen eh nicht in den Papieren.

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            #50
            AW: Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

            Moin Ninety :)

            Ja, das kann einen schon verwirren :(

            Nehmen wir an du bekommst Kotflügelverbreiterungen für deinen Wagen mit E-Prüfzeichen.
            Dann schraubst du diese an deinen Wagen, fertig, keine Eintragung kein sonst was.
            Schraubst du welche ohne E-Prüfzeichen an deinen Wagen, musst du zum TÜV. Diese werden dort eingetragen (wenn der TÜV keine Mängel an den Verbreiterungen feststellt)
            Ebenso wenn du nur eine allgemeine ABE hast z.b. universelle Gummilippe.
            Was der TÜV einträgt liegt zum teil in seinem Ermessen.
            Kann also sein das 2 Identische Wagen mit Identischer Verbreiterung unterschiedliche Eintragungen in den Papieren haben.

            Ich hatte an meinem Pick-Up diese Gummilippen dran.
            Eingetragen wurde nur : Reifen durch zusätzliche Gummilippe am Kotflügel abgedeckt.
            Mehr nicht.
            Eventuell hätte ein anderer Prüfer ganz was anderes eingetragen

            Gruß Ralf.
            Nachher ist man immer Schlauer......

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              #51
              AW: Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

              @Ralf: könnt ihr das in Europa nicht auch in verständlich?

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                #52
                AW: Kotflügelverbreiterung zum X - en Mal

                Ruf mich mal an wenn Du in der Nähe bist, dann killen wir mal ein Bierchen. Den Berg der Wahrheit (Richtung Blüemlisalp?) kenne ich, da bin ich immer mit meinem Downhill Bike unterwegs. :D

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