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VERSICHERUNG!?!?!?!?
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VERSICHERUNG!?!?!?!?
Halli Hallo - habe meinen TD4 Bj.2008 nur mit Haftpflicht versichert - nun denke ich darüber nach (hier das Bild vom Forum mit dem Landybrand noch im Kopf) eine Teilkasko abzuschließen. Bekam auch das Angebot vom Versicherer: TK mit 150.- kostet 125.- zur Haftpflicht dazu, 500SB kostet rund 90.-, nur der Text: Bei Brand und Diebstahl: 30% des Wiederbeschaffungswertes/Vorfälligkeitsbetrages ? Ich dachte wenn Versicherung das schon 100% kann ja nicht davon ausgehen das der Schrottpreis die restliche Zweidrittellücke schließt...Euer Kleingedrucktes würde mich mal interessieren - mein TD4 ist bei der Versicherung auch schon immer ein TD5, nur eben Bj 2008...
Danke R.F.Stichworte: -
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AW: VERSICHERUNG!?!?!?!?
Moin
Bitte mal den Text im ganzen Zusammenhang einstellen (oder auf die Versicherungsbedingungen verlinken). Die Beschränkung auf 30% des Wiederbeschaffungswertes findet sich - unabhängig vom Schadenereignis an sich - z.B. bei der GAP-Deckung wieder. Das betrifft Leasingverträge (oder bei kreditfinanzierten Verträgen die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablöse), denn deren Raten sind vielfach linear, der Wertverlust ist es aber aber nicht.
Wenn dann ein recht junges Fahrzeug zum Totalschaden wird, ist der Wiederbeschaffungswert u.U. deutlich geringer als die Restforderung des Leasinggebers. Diese Differenz ist entweder selbst zu zahlen oder der Vertrag enthält eine entsprechende Deckungsklausel. Hier wird aber dann u.U. seitens des Versicherers gedeckelt auf z.B. diese 30% des Wiederbeschaffungswertes.
Wenn eine Versicherung die Deckungszusage bei einem Diebstahlschaden generell auf 30% des WBW beschränkt, würde mich das jetzt auch etwas überraschen.
mfG
K.R.
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Eck
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AW: VERSICHERUNG!?!?!?!?
Moin
In dem Screenshot steht mit 30% auch nur das mit der GAP-Deckung, was ich oben beschrieben habe.
Das bezieht sich aber nicht auf die Entschädigungshöhe bei Diebstahl an sich, die dürfte wie üblich bis zum Wiederbeschaffungswert (zzgl. Zulassungskosten ; abzgl. Selbstbehalt) reichen.
Noch ein Versuch:
Jemand schliesst einen Leasingvertrag über einen neues Fahrzeug im Wert von 50.000 EUR ab. Die Leasinggesellschaft bekommt das Auto - weil Großkunde - zu anderen Konditionen, aber das Problem mal außen vor gelassen.
Jetzt wird das ein Leasingvertrag ohne Anzahlung, d.h. der Leasingnehmer zahlt die Finanzrate von z.B. 1.4% (netto), also 700 EUR + Märchensteuer = 833 EUR. Nach sechs Monaten wird das Auto gestohlen (Totalverlust). Bezahlt wurden bis dahin 6x 833 EUR, also knapp 5000 EUR. Die Leasinggesellschaft verlangt nun 45.000 EUR (+ Zinsen für die sechs Monate) vom Leasingnehmer.
Der Wiederbeschaffungswert für einen Halbjahreswagen liegt aber z.B. nur bei 40.000 EUR und das ist an sich die Obergrenze für die Entschädigung. Enthält der Versicherungsvertrag keine Regelungen über eine "Neuwagenentschädigung" oder diese GAP-Regelung, bleibt der Leasingnehmer auf diesen Kosten sitzen. Es gibt aber Fahrzeuge oder auch Leasingkontrakte, bei denen diese Differenz sehr hoch werden kann. In diesen Fällen begrenzt die Versicherung die Schadenübernahme dieser Finanzierungsdifferenz auf eben 30% des Wiederbeschaffungswertes (und der fällt ja auch mit dem Alter des Autos).
Spätestens bei Vertragsanbahnung muss Dir Deine Versicherung die Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Frag sie danach, da steht mehr drin an in diesem Screenshot.
mfG
K.R.
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