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ABE erloschen oder nicht ?

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    #16
    AW: ABE erloschen oder nicht ?

    Hallo Fred,

    in diesem Fall war es so, dass eine britische "ABE" vorlag, die von den hiesigen Behörden aber nicht anerkannt wurde.

    Vor Gericht hat die deutsche Behörde keine schlagkräftigen Argumente vorgebracht, wonach das Teil unsicher ist, obwohl die Briten es zugelassen haben. So kam dieses Urteil zustande.

    Folge: Grundsätzlich Anspruch auf Eintragung, wenn eine "ABE" aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Es sein denn, die deutsche Zulassungsbehörde kann begründen, warum die britische ABE zu Unrecht erteilt wurde. Die Beweislast liegt damit bei der deutschen Behörde.

    Gruß Wolfgang
    I am driving in stealth mode

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      #17
      AW: ABE erloschen oder nicht ?

      was Dico 911 schreibt, stimmt!! Ich habe ein Honda - Mopped und daran befinden sich Schalldämpfer aus Österreich, dort zugelassen für genau dieses Mopped mit einer EG-Betriebserlaubnis. Ich würde meinen Helm verwetten, dass wegen der Geräusche diese Dinger in Deutschland niemals eine ABE erhalten hätten. Aber das ist das Leben.....
      So isses.
      Ich glaube, das ist z.B. bei der Dixon-Bate Kupplung genau so- in Englang erlaubt, hier also auch . Ich weiß aber nicht, wie die englischen Unterlagen aussehen oder ob das teil auch eine EU-Prüfnummer hat, will mir aber so ein Ding mal für den TD 4 zulegen.

      Gruß Pedda

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        #18
        AW: ABE erloschen oder nicht ?

        Ja,hat sie,obwohl sie nichtmal EG-Anforderungen genügt.
        Hat aber nichts mit dem Fall einer Auswärtigen ABE zu tun.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #19
          AW: ABE erloschen oder nicht ?

          Da ist eine interessante Diskussion entstanden. Ich kann zur allgemeinen Verwirrung noch beitragen.
          In Hessen gibt es die sogenannte Bündelungsbehörde, dies war gedacht um Eintragungen und Einzelabnahmen sowie Zulassungen von Fahrzeugen die aus dem Ausland importiert wurden zu vereinfachen.
          Jetzt hat man da natürlich auch `` hoch kompetente Fachleute´´ hingesetzt, mit dem Erflog das alles noch schwieriger bis fast unmöglich geworden ist. So z.B. habe ich ein altes Motorrad restauriert und umgebaut. Mein TÜV Man der zu mir in die Werkstatt kam sagte fahr zu den Kollegen nach Bayern die können das ohne weiteres abnehmen was Sie auch taten. Dann ging der ganze Bericht des TÜV Bayerns mit allen Gutachten zur Bündelungsbehörde (Fahrzeug laut TÜV ohne Mängel). Die Bündelungsbehörde entschied falsch Bezeichnung am Spiegel , somit war das Motorrad laut Aussage im höchsten Maße Verkehrsgefährdung und nicht zulassungsfähig. Ein ähnliches Spiel mit meinem Serie 3 EX Mod TÜV kein Problem obwohl aus Holland in Bayern für ein Wochenende auf einen Freund zugelassen , montags in Hessen umgeschrieben und fertig. Also von wegen Eu Gutachten und ähnliches so einfach ist das dann doch nicht das nennt sich bei uns Ermessensspielraum der ausführenden Behörde

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            #20
            AW: ABE erloschen oder nicht ?

            Hey Leute, aufwachen, Europa ist da! Sogar bei denen, die immer etwas länger brauchen

            das gleiche gilt auch
            - für den Bausektor
            - für medizinische Produkte (hab da mal ne ellenlange Reportage gesehen. Über Protesen, die in osteuropa von bestochenen Beamten zugelassen werden)
            - für Lebensmittel

            Eine Zulassung gilt immer für ganz Europa. Die meisten Normen übrigens auch.

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              #21
              AW: ABE erloschen oder nicht ?

              Der Ermessensspielraum ist mittlerweile beim TÜV aber gigantisch! So wurde mit von einem hiesigen Prüfer gesagt, um einen Umbau auf ein 17"Hinterrad an meiner ehemaligen Ducati abgenommen zu bekommen, solle ich mir doch ein Prüfer suchen der seinen Namen dafür hergibt. Er macht es nicht, da es Seitens Ducati dafür keine Freigabe gibt! Da nützt es auch nix, das genau dieser Umbau in Vergangenheit zigmal genauso durchgeführt und abgenommen wurde! Die haben Besdtandsschutz...
              2.Bespiel:
              Ich habe ein Suzuki LJ50 als Restaurationsobjekt. Die wurden als Zweitakter hinsichtlich schlechter Abgaswerte damals nur auf Inseln exportiert. Somit gibt es diese Fahrzeuge offiziell z.B. auf Teneriffa, Kreta und Korfu.
              Ich hatte mir die originalen Blinker-,Standlicht-und Rücklichtgläser im Ausland besorgt. Natürlich ohne Prüfzeichen.
              Mein Auto wurde in den 80er Jahren von einem Privatmann selbst importiert und per Einzelabnahme, incl. der Leuchtenumrüstung auf NSU Prinz Leuchten, in Dt. zugelassen.
              Nun fragte ich beim TÜV nach, ob ich die originalen Leuchten wieder verwenden darf, da zum Einem Original und zum Zweiten es diese ja innerhalb der EU offiziell gibt.
              Nein, geht nicht!
              Wenn ich ein LJ50 mit spanischem oder grischichem Brief nach Deutschland hole, kann ich bei der Abnahme in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mein Auto hat seit den 80er Jahren ein dt.Brief, der auch Aufgrund der Lampenumrüstung erteilt wurde und somit muss ich diese bzw. geprüfte Leuchten verwenden!
              Das ist dt. Bürokratie! Ich hätte noch mehr Beispiele...

              Norm

              ..übrigends werden auch Einzelgutachten und ABE´s z.B. für Anbauteile nicht mehr anerkannt, wenn diese älter als zehn Jahre und die Herstellerfirmen nicht mehr existent sind!

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