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Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

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    Disco 2: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

    ich will mir ja demnächst bei einem guten Angebot einen D1-D2A zulegen...

    nun meine Frage:

    der D1 hat Euro 1 ca. 750Euro Steuer

    die ersten D2 auch?

    dann Euro2...ab 2003 haben die dann Euro3

    hab bisher nur Nachrüstmöglichkeiten für den D2A gefunden,der schon Euro 3 hat,um auf die Grüne und Euro4 zu kommen...


    wie schaut das z.Z. mit einem D1 oder einem der ersten D2 aus??

    welcher Hersteller bietet da überhaupt was an,um auf mindestens euro2 zu kommen??

    eineige D1 werden ja schon mit Partikelfilter und Euro3 verkauft...wer bietet die Filter an??

    wäre vor dem Kauf ja gut zu wissen;)8)
    Seit 6 Jahren mit Disco1 300tdi unterwegs.....und glücklich...

    #2
    AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

    Vielleicht einfach das Feld von hinten aufrollen:

    1. das Fahrzeug kaufen, welches einem gefällt (ungeachtet irgendwelcher Schadstoffklassen und Katalysatoren)

    2. das Fahrzeug so zulassen, dass es von der KFZ-Steuer und von jeglichem Plakettenblödsinn befreit ist

    3. Spaß haben und munter Feinstaub produzieren :D

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      #3
      AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

      und wie macht man das punkt 2?

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        #4
        AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

        Ganz einfach, ein Blick ins KraftStG sagt...

        Von der Steuer befreit ist das Halten von

        1.
        Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
        2.Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Dienst der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei oder der Zollverwaltung verwendet werden;
        3.Fahrzeugen, solange sie für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind und ausschließlich zum Wegebau verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;
        4.Fahrzeugen, solange sie ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diesen Zweck bestimmt erkennbar sind;
        5.Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind. Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind;
        5a.Fahrzeugen von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für die Zeit, in der sie ausschließlich für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten verwendet werden;
        6.Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug während des Zeitraums, für den die Steuer zu entrichten wäre, zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet wird. Die Verwendung des Fahrzeugs ist, ausgenommen bei Oberleitungsomnibussen, buchmäßig nachzuweisen;
        7.Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlicha)in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
        b)
        zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
        c)
        zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
        d)
        zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
        e)
        von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

        verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
        8.a)Zugmaschinen, solange sie ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden,
        b)Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 Kilogramm und Packwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 500 Kilogramm im Gewerbe nach Schaustellerart, solange sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen;

        9.Fahrzeugen, solange sie ausschließlich für die Zustellung und Abholung von Behältern mit einem Rauminhalt von fünf Kubikmetern oder mehr, von auswechselbaren Aufbauten oder von Kraftfahrzeuganhängern verwendet werden, die im Vor- oder Nachlauf im Kombinierten Verkehra)Schiene/Straße zwischen Be- oder Entladestelle und nächstgelegenem geeigneten Bahnhof oder
        b)Binnenwasserstraße/Straße zwischen Be- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern Luftlinie gelegenen Binnenhafen oder
        c)See/Straße mit einer Seestrecke von mehr als 100 Kilometern Luftlinie zwischen Be- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern Luftlinie gelegenen Seehafen
        befördert worden sind oder befördert werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;
        10.Fahrzeugen, die zugelassen sinda)für eine bei der Bundesrepublik Deutschland beglaubigte diplomatische Vertretung eines anderen Staates,
        b)für Mitglieder der unter Buchstabe a bezeichneten diplomatischen Vertretungen oder für Personen, die zum Geschäftspersonal dieser Vertretungen gehören und der inländischen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen,
        c)für eine in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene konsularische Vertretung eines anderen Staates, wenn der Leiter der Vertretung Angehöriger des Entsendestaates ist und außerhalb seines Amtes in der Bundesrepublik Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausübt,
        d)für einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Konsularvertreter (Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Konsularagenten) oder für Personen, die zum Geschäftspersonal dieser Konsularvertreter gehören, wenn sie Angehörige des Entsendestaates sind und außerhalb ihres Amtes in der Bundesrepublik Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausüben.

        Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn Gegenseitigkeit gewährt wird;
        11.(weggefallen)
        12.(weggefallen)
        13.ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
        14.ausländischen Fahrzeugen, die zur Ausbesserung in das Inland gelangen und für die nach den Zollvorschriften ein Ausbesserungsverkehr bewilligt wird;
        15.ausländischen Fahrzeugen, solange sie öffentliche Straßen benutzen, die die einzige oder die gegebene Verbindung zwischen verschiedenen Orten eines anderen Staates bilden und das Inland auf kurzen Strecken durchschneiden;
        16.Dienstfahrzeugen von Behörden anderer Staaten, die auf Dienstfahrten zum vorübergehenden Aufenthalt in das Grenzgebiet gelangen. Voraussetzung ist, dass Gegenseitigkeit gewährt wird.

        Das Interessante hab ich mal fett hervorgehoben.

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          #5
          AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

          oder als LKW zulassen, 178,- p.A.

          Wenn eine DPF-Nachrüstung auf Grün-Quatsch erfolgen soll (im Falle einer PKW-Zulassung), dann kommt NUR der MJ2003/4 in Frage.

          Allerdings finde ich, daß zwischen D1 und D2 schon deutliche Unterschiede sind im Charakter. Für echten schweren Einsatz würde ich lieber einen D1 haben, weil viel weniger Elektronik und das ganze andere Gedöns wie ACE und SLABS. mein erster D1 hatte kein ABS, Stahlfedern und nicht mal Stabis! .. auf der Strasse ne Dschunke, im Gelände einfach eine Wucht. Nur die Heizung war Scheisse - sonst ein tolles Auto.. ich weine Ihm immer noch nach.

          Für überwiegenden Strasseneinsatz ist der D2 aber schon schön komfortabel..:D

          Gruß Niels

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            #6
            AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

            meiner ist aus 06/2002 und hat grün bekommen; nach dem nachrüsten des dpf´s versteht sich.

            gruß

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              #7
              AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

              jah, schön Sir LAndy, aber ich kann mein D2 nicht die voraussetzunge im punkt 7 entsprechen lassen ohne die derzeitliche nutzung ein zu schränken....

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                #8
                AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

                Zitat von Westsachse Beitrag anzeigen
                der D1 hat Euro 1 ca. 750Euro Steuer

                die ersten D2 auch?

                dann Euro2...ab 2003 haben die dann Euro3

                hab bisher nur Nachrüstmöglichkeiten für den D2A gefunden,der schon Euro 3 hat,um auf die Grüne und Euro4 zu kommen...

                Ui,ui,ui,ganz vorsichtig.
                Der D1 hat Euro 0,bekommt keine Plakette und kostet 832€ Steuern.
                Der D2 hat Euro 1,bekommt die rote Plakette und kostet 683€ Steuern.
                Der D2a hat Euro 2,bekommt die gelbe Plakette und kostet 401€ Steuern.
                Für letzteren gibts einen Filter mit dem er die grüne Plakette bekommt,
                er bleibt aber in Euro 2 und kostet weiterhin 401€ Steuern.
                Manche D1 oder D2 wurden schonmal mit einem Kat nachgerüstet,
                bekommen auch gelb und kosten dann 401€ Steuern.
                Zuletzt geändert von Caruso; 23.02.2012, 22:09.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

                  Manche D1 oder D2 wurden schonmal mit einem Kat nachgerüstet,
                  bekommen auch gelb und kosten dann 401€ Steuern.
                  gibt es die Möglichkeit immer noch???


                  das die D2A auf grün nachzurüsten gehen hab ich schon gefunden,waren aber knapp 1600 euro ohne einbau
                  Seit 6 Jahren mit Disco1 300tdi unterwegs.....und glücklich...

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                    #10
                    AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

                    Ja gibts immernoch.

                    Der Filter für den D2a kostet 1500 incl.Einbau.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #11
                      AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

                      ich meinte eher,ob man den D1 mit euro1 immer noch auf Euro3 nachrüsten kann,damit er unter 400Euro Steuern kommt.

                      gibts da noch was??und wird anerkannt?
                      Seit 6 Jahren mit Disco1 300tdi unterwegs.....und glücklich...

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                        #12
                        AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

                        Ich schrub doch "ja".
                        Und du bekommst den Disco nie auf Euro 3
                        auch wenn auf der gelben Plakette eine 3 aufgedruckt ist,
                        das hat damit nicht so wirklich etwas zu tun.
                        Mit dem Steuerbescheid bekommst du das dann auch schriftlich.

                        Es gibt Straßenverkehrsämter die diese Aufrüstmöglichkeit
                        nicht mehr anerkennen.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                          #13
                          AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

                          Hallo!
                          ich fahre einen Disco2 aos 30.12.1999 und habe vor 6 Jahren einen Kat von Sk nachgerüstet. Damit kommt der Disco 2 bei 2820Kg zGG. auf Euro 2 und 401€ statt ca.680€ Steuern.das ganze gepaart mit einer gelben Plakette.
                          meinen Disco 1 habe ich ebenfalls mit einem Partikelminderungsfilter (SK) versehen und komme da nun auf 386€ statt ca.860€ Steuern.Auch hier habe ich eine gelbe Plakette.
                          Allerdings ist es heutzutage so wie Caruso schreibt, speziell der SK Filter wird längst nicht mehr von jedem Strassenverkehrsamt anerkannt.
                          Übrigens tragen ihn auch die gesamten TÜV,KÜS, GTÜ usw. Prüfstellen nicht mehr ein.Zumindest wenn sie die Typenschlüsselnummern ändern sollen um auf die günstigen Steuern zu kommen.
                          Der Disco 1 hat übrigens D3 im Fahrzeugschein stehen und da er nur 2720 KG zGG. hat Kostet er eben etwas weniger als der Disco 2 mit über 2,8 Tonnen und hat halt auch D3 Abgasnorm.
                          Gruß Stephan

                          @ Caruso, wie du siehst habe ich meinen Disco1 mit gelber Plakette zugelassen bekommen.Trotzdem Danke für das Angebot mit dem Sk Kat.

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                            #14
                            AW: Kauf eines D1 oder D2-DPF Nachrüstung?

                            Das hat alles überhaupt nichts mit den 2,8t zu tun.
                            Kann sich nur um einen Rechenfehler handeln.
                            Oder um den Falscheintrag D3.
                            Ich schätze mal,du hast jetzt ebenfalls den SK-Kat drin.
                            Hoffentlich musstest du dafür nicht allzuweit fahren.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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