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Erst mit Fahrradreifen hinfahren und Lenkrad eintragen lassen. Dann woanders hin und 255er eintragen lassen.
Kann klappen, muss aber nicht; die TÜVler sprechen da von "gegenseitiger Beeinflussung".
Wenn also der Prüfer, der die 255er abnehmen soll, auf die Idee kommt, dass ein Zusammenhang mit dem bereits eingetragenen Lenkrad bestehen könnte und sich deshalb das zugehörige Gutachten genauer anschaut...
War bei mit so, als ich andere Reifendimensionen abnehmen lassen wollte: dem Prüfer sind die HT-Federn aufgefallen und er wollte erst das Gutachten für die Federn sehen, bevor er die Reifen abnimmt
Ich denke deshalb, dass es nicht schaden kann, dem Prüfer anhand eines kopierten Scheines zu zeigen, dass die gewünschte Kombination bereits woanders den Segen erhalten hat.
"War bei mit so, als ich andere Reifendimensionen abnehmen lassen wollte: dem Prüfer sind die HT-Federn aufgefallen und er wollte erst das Gutachten für die Federn sehen, bevor er die Reifen abnimmt"
Oha,er sah eine Beeinflussung von Reifengröße zur Federnfarbe?
Wahnsinn.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
sorry, das stimmt so nicht. ich bin mit 255er und raid hingefahren und habs nach ner probefahrt, die dem prüfer ein lächeln ins gesicht zauberte, eingetragen bekommen.
er hat dann im eintragungswahn sogar die recaros eingetragen...
scheinkopie auf anfrage ;) und ich denke ne kopie kann schon was bewirken
Mag sein, dass er das mit der ABE nach §19.3 nicht eintragen darf, weil die das im Rahmen der Erstellung der ABE nur bis zu den 235er geprüft haben. Der Sachverständige beim TÜV (nicht jedoch der Prüfing bei GTÜ und Co) darf aber auch nach §19.2 eintragen, dann vergleicht er nicht nur was in der ABE an Auflagen steht sondern führt auch noch eigenständige Prüfungen durch, z.B. oben beschriebene Probefahrt, sprich volles Mett in die Kurve und am Besten noch im Slalom durch ne Regenrinne, wenn es ihm dann nicht das Lenkrad verreißt, sprich die Lenkkräfte im gesetzlichen Rahmen sind, ist doch alles tofte und die Eintragung völlig i.O.
Ich hab die Kombination auch eingetragen und verbaut, in Zeiten von Servolenkung ist das ja eh alles nur noch halb so wild.
Das Auto muss ohne Servounterstützung lenkbar sein falls der Motor ausfällt - und das ist es für eine Frau mit 255ern nicht. Daher die Begrenzung auf 235
Hat mit Slalom und Wässerchen auf der Strasse nix zu tun
Von dieser Begründung hab ich auch gehört - die Abgrenzung erscheint mir allerdings recht willkürlich.
Für eine 48kg-Vertreterin des schönen Geschlechts dürfte es quasi unmöglich sein, den Defender mit 235ern bei geringem Tempo ohne Servounterstützung zu lenken, für einen Schwarzenegger-Verschnitt ist das wohl auch mit 285ern kein Problem.
Vielleicht kann man die Eintragung an einen Mindest-Bizeps des Fahrers koppeln?
Das Auto muss ohne Servounterstützung lenkbar sein falls der Motor ausfällt - und das ist es für eine Frau mit 255ern nicht. Daher die Begrenzung auf 235
Hat mit Slalom und Wässerchen auf der Strasse nix zu tun
Die zulässigen Lenkkräfte für den Notfall, sprich Ausfall der Servolenkung, sind aber deutlich höher als für den Normalbetrieb.
Die Fahrt durch die Rinne hat auch nichts mit Wasser zu tun, die Rinne darf ruhig staubtrocken sein, dabei geht es einzig und allein darum Lastwechsel zu erzeugen um so das Verhalten des Fahrzeugs in "Extremsituationen" zu testen.
Ich durfte letztens 40 km ohne Servolenkung im Golf nach Hause fahren, nachdem sich mein Flachriemen verabschiedet hatte, danach kam mir der Defi echt wie nen Sportwagen vor... :-)
Hier übrigens noch nen bisschen was zu Lesen zu dem Thema:
Arbeitsunterlage der Prüfer zum Eintragen von Sonderlenkrädern:
RILI 70/311/EWG: Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen
(da stehen auch die zulässigen Lenkkräfte drin, die misst natürlich kein Mensch an der Station, da ist es dann im gewissen Sinne schon Ermessenssache des Prüfers ob er meint die 70/311 sei erfüllt oder nicht)
Vielleicht hatte ich ja Glück, ich habe zuerst das Raid eintragen lassen, da waren noch die serienmäß. 235er drauf und dann später die 255er.
Bei der Eintragung hat niemand geschaut was ich für ein Lenkrad drin habe.
=)
Marco
British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.
Das Einzige was es zu lesen gilt ist die ABE - Ende bei 235er mit Raid. Bekommt man Grösseres eingetragen hat man Glück
Es gibt aber z.B. hunderte ABEs, z.B. für diverse Alufelgen, die sich nur auf das ein oder andere Fahrzeug begrenzen, trotzdem kann ich die Räder auch auf diverse andere Fahrzeuge eintragen lassen, am einfachsten immer wenn ich ne ABE für nen vergleichbares Rad an dem passenden Fahrzeug habe, ansonsten muß ich eben halt mal nen bisschen länger gucken, bezüglich Traglasten, Spurweite, Abrollumfang, Freigängigkeit etc., brauche vielleicht noch Lochkreisadapter und was weiß ich nicht alles, es hört nicht immer unbedingt da auf, wie es in der ABE steht...
Bringt aber nichts hier zu diskutieren, im Endeffekt entscheidet eh der Prüfer vor Ort
Nachtrag: Was hat denn das hier diskutierte Lenkrad eigentlich für ne KBA Nr.? Ich würd mal gerne in die ABE reingucken, mein RAID hat die KBA 70118. In der ABE die ich dazu habe steht Landrover aber gar nicht drin!
Dafür liegt aber nen schickes Teilegutachten bei, in dem als Auflage steht: nur serienmäßige Rad/Reifenkombinationen zulässig, bei anderen Kominationen ist zur Wiedererlangung der BE ein Fahrversuch durchzuführen und alles wird gut...
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