Bei Einfuhr und Erstzulassung in der EU müssen die aktuellen (!) Umweltnormen erfüllt werden, d.h. EU Schadstoffnorm, RoHS und CE müssen je nach Anwendungsfall erfüllt werden. Bestandsschutz gibt es nur für Waren die sich immer in der EU befunden haben. Für Autos gibt es da keine Ausnahmen, es sei denn es sind anerkannt "historisch wertvolle Kulturfahrzeuge". Ausführliche Infos findet man zum Beispiel bei den Sportyachten und ausführlich diskutiert bei Weltumseglern, denn in der Regel verliert eine Ware nach 3 Jahren ausserhalb der EU seinen Binnencharakter - heisst: wenn es dumm läuft und man keinen kulanten Sachbearbeiter bei Wiederkehr nach mehreren Jahren findet, dann kann man seine Sachen unter Umständen nicht wieder in die EU zurückbringen (Rückwarenregelungen sind kompliziert). Das Problem mit den Motoren findet man zB unter Suchstichwort CE bei Rückwaren, oder Kauf von Yachten in USA und EU Einfuhr. Bei KFZ wird das nicht ganz so offen diskutiert, ist aber das selbe Problem.
Ausnahmen bestehen zum Beispiel für Gegenstände als Bestandteil rückkehrender Haushalte, wenn zB das Fahrzeug mindestens 6 Monate im Ausland zum Haushalt gehört hat - ist aber ein Graubereich und auch dann nicht ganz einfach.
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