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Baujahr oder EZ .... bei EX MOD ???

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    Baujahr oder EZ .... bei EX MOD ???

    hallo

    britsche ex MOD serie haben sehr häufig in den papieren nur das datum der zivilen erst-zulassung eingetragen. zb eine serie mit EZ 2001 (datum der ausserdienststellung der armee) Das baujahr ist aber oft viel älter..


    meine frage:

    wie verhalten sich die deutschen zulassungstellen?
    akzeptieren die das baujahr oder übertragen die die daten der ersten zivilen zulassung in GB?

    die könnte ja auch bezüglich abgasnormen oder auch H zulassung relevant sein?



    hat jemands aktuelle infos dazu?

    #2
    AW: Baujahr oder EZ .... bei EX MOD ???

    Hallo
    Du mußt am besten schon bei der 21er Abnahme beim Tüv eine Bescheinigung über das Baujahr haben,bekommst Du beim Heritage in UK für 40 Pfund.Dann hast Du keine Probleme auf Dauer mit dem H.Hat bei mir immer funktioniert.

    Gruß Markus

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      #3
      AW: Baujahr oder EZ .... bei EX MOD ???

      Hallo Gustel,

      bei meinem Ex-Mod stand im v5c Dokument first regestration 23.11.1982 (Indienststellung beim Mod), First registration in uk 22.07.2011 . Genommen wurde hier vom Tüv ersteres. Der Vorbesitzer hatte auch das Dokument vomn heritage center.

      Hoffe geholfen zu haben.

      gruß

      Roman
      Entschleunigung sag ich nur!!!:D

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        #4
        AW: Baujahr oder EZ .... bei EX MOD ???

        Hallo

        Für das H-Kennzeichen gilt das Datum der ersten Zulassung für den öffentlichen Verkehr in der EU; egal durch welche Behörde diese Zulassung ausgegeben wurde.
        Für exMOD also das Datum der Indienststellung bei den Oliv-gefleckten.
        Das muß man allerdings belegen können! In der Regel dient dazu der Ausmusterungsnachweis des MOD, welcher auch die Indienststellung bescheinigen sollte.
        Da meist nur das Jahr angegeben ist, wird bei der ersten zivilen Zulassung der Monat für das Datum der Erstzulassung meist 'geschätzt'. Je nach Behörde kann da Jahresanfang, Mitte oder Ende rauskommen.
        Bei der Zulassung zum H wird meist das im zivilen Schein engetragene Datum der Erstzulassung zugrunde gelegt. Sollte das nicht mit der MOD-Indienststellung übereinstimmen, (weil z.B ein englisches V5) muß man das mit der Zulassungsstelle nachverhandeln und anhand des Ausmusterungszettels belegen. Den zu haben ist also wichtig.
        Und um noch mit ein paar Falschinformationen aufzuräumen:
        - Das Baujahr ist für eine H-Zulassung unerheblich. Es gilt die erste Straßenzulassung. (Frag mal alle, die 30 Jahre alte G-Modelle vom Betriebsgelände RheinBraun als Neuwagen zulassen mußten!) Mithin nutzt auch das British Heritage Center da nur wenig.
        - Das relevante Datum bestimmt die Zulassungsbehöre, nicht der TÜV. Der stellt nur ein technisches Gutachten über die Originalität und Erhaltungswürdigkeit aus und darf das erst 30 Jaher nach der Straßen-Erstzulassung tun.

        Und wie immer: Die griechische Übersetzung für 'Straßenverkehrszulassungsstelle' lautet 'Olymp', denn dort sind die Götter versammelt. Manchmal kann man sie durch bitten erweichen, aber meist kleben sie an ihren Regeln.

        Schönen Gruß
        Felde

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          #5
          AW: Baujahr oder EZ .... bei EX MOD ???

          Also ich habe das Problem auch. Ez. 7/87 für meine Serie III.
          Laut Heritage ist die aber 2/83.

          Ich habe dann bei der Anmeldung mit der zuständigen Frau gesprochen und ihr erklärt das man für ca. 40 Pfund eine quasi Geburtsurkunde in England bekommt auf der alles genauestens schriftlich dokumentiert ist.
          Sie hat mir daraufhin zugesagt die Ez. bei Vorlage der Dokumente zu ändern. Wir haben uns dann so geeinigt das ich das im kommenden Jahr mache mit der H-Ummeldung.

          Gruß
          Mario
          Zuletzt geändert von Gast; 09.02.2012, 17:37.

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            #6
            AW: Baujahr oder EZ .... bei EX MOD ???

            Hallo,
            so ein "Problem" hatte ich auch einmal. Mein TÜV-Ing hatte mir vor der Vollabnahme empfohlen, den Brief mit der offensichtlich zu neuen EZ "zu verlieren".

            Das hab ich natürlich nicht getan. Ist ja verboten! Dennoch waren mir tatsächlich zufällig meine unliebsamen Papiere zeitnah verloren gegangen...

            Daraufhin bin ich ohne Papiere, nur mit einer Kopie eines KFZ-Scheins des gleichen Modells und des gleichen Baujahrs zum TÜV gefahren.

            Mit Fahrgestellnummer und einer Liste aus dem Web, aus der ersichtlich war, welche Nummern zu welchem Baujahr gehören, hat der Ing neue Dokumente erstellt. Datum der EZ wurde dann festgelegt auf 1. Juli 1970

            Bei der Zulassungsstelle wurden diese TÜV-Unterlagen zur Erstellung von KFZ-Zulassung Teil 1 und Teil 2 herangezogen. Völlig problemloser Akt ohne Fragezeichen bei den Sachbearbeitern.

            Gruß,
            Jürgen

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