nehmen wir mal an man nimmt einen Disco 2 und baut eine ARB Saharabar anstatt der originalen (völlig zerstörten) Plastikstoßstange an. Jetzt sagt der TÜV dass man diese nur ohne Frontbügel eintragen lassen kann, was man dann auch macht. Der Frontbügel liegt dann im Keller und man kann ruhigen Gewissens durch die Gegend fahren, da man ja weiß, dass alle Teile eingetragen sind.
Was ist denn wenn man den Frontbügel plötzlich doch montiert?
Was sagt evtl die Blau-silberne Rennleitung?
Was ist im Ausland?
Viel wichtiger: was sagt die Versicherung wenn man jemandem in den Kofferraum fährt? Zählt die dann nicht, weil der Schaden ohne Bügel anders ausgesehen hätte?
Und noch viel wichtiger: was ist bei einem Personenschaden?
Würde mich sehr interessieren wie ihr damit umgeht. Es haben ja doch sehr viele Autos Frontbügel.
Danke&Gruß
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