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Ärger nach Unfall

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    #31
    AW: Ärger nach Unfall

    Zitat von Rulaman Beitrag anzeigen
    Hallo,
    könnte ich schon machen, aber: wo fängt man an, wo hört man auf?
    Das Thema ist Abend füllend und das über Tage!

    Problem ist, wie sich hier zeigte: was ist Sachverhalt, was wird in eine Aussage hinein interpretiert? ´

    Zum Schluß muß ich noch loswerden, dass das Vorgehen der Werkstatt mit Stapelvollmachten eines Rechtsanwaltes, der keinen persönlichen Kontakt mit dem Geschädigten hat, sondern nur über eine Werkstatt quasi vermittelt wurde, schon sehr grenzwertig. Zumal offensichtlich die Geschädigte ihr zustehende Schadenposotionen nicht voll erhalten hat, sondern wohl irgendwo, bei der Werkstatt oder so verblieben sind. Ich denke hier an den Nutzungsausfall oder einer möglichen Wertminderung. Leider wurde hier nichts konkret gesagt, aber wenn man den von Kai genannten Rückzahlungsbetrag von 996,00 EUR nimmt und die Werkstattkosten über 740,00 und die Kostenpauschale von 25,00 EUR abzieht, bleibt ein Differenzbetrag von 231,00 EUR. RA-Kosten bei 1,3 Mittelgebühr sind 120,67 EUR, bleiben also rund 110,00 EUR übrig. Das entspricht in etwa einem Nutzungsaufall eines Kleinwagens für 3 Tage; oder einem billigen Mietwagen der Werkstatt; oder günstigen Sachverständigenkosten oder Wertminderung.

    Auf jeden Fall hat da noch jemand mitverdient.
    So siehts aus. Das müffelt etwas. Mache zwar als RA selber kein Verkehrsrecht (thank god), aber klar ist, dass der Geschädigte seine Forderung via Anwalt geltend machen kann und dann auch die Anwaltsgebühren verlangen kann.
    Wird die Forderung dann aber an die Werkstatt abgetreten (so siehts hier aus) dann besteht kein Anspruch auf Erstattung der RA-Kosten.
    Beauftragt die Werkstatt den RA und nicht der Geschädigte, dann kommt es auf den Einzelfall an. Theoretisch möglich im Rahmen einer Untervollmacht.

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      #32
      AW: Ärger nach Unfall

      Zitat von wanna_be_free Beitrag anzeigen
      hier wurde wohl etwas falsch verstanden!
      Der oben zitierte Post besagt dass eine Belastung des Vertrags mit einem Schaden über die nächsten Jahre einen Mehrbeitrag von 996€ auslösen würde. Natürlich sehr theoretisch denn die Auswirkungen können bis zu 30 Jahre sein. Man hängt ja bis zum Erreichen des höchstmöglichen Schadenfreiheitsrabattes hinterher.
      Die besagten 996€ wären also die theoretischen Mehrbeiträge unter der Vorraussetzung dass kein Fahrzeugwechsel anfällt, kein weiterer Schaden gemeldet wird, keinerlei Beitragsänderungen stattfinden werden und auch keine Typlklassenänderung erfolgen wird.
      Wenn man schon so theoretische Werte berechnet sollte man auch noch die Verzinsung und Inflationsbereinigung berücksichtigen )
      Genau - so ist es richtig!

      oder kurz: bis 996,-€ lohnt es sich (theoretisch), den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen und ab 997,-€ über die Versicherung laufen zu lassen.

      Genau das ist hier ja mein Problem:

      Wäre der Schaden am anderen Pkw z. B. 3000,- €, von mir aus mit Wertminderung, Nutzungsausfall, RA, Telefonkostenpauschale und was es sonst noch so gibt, hätte ich die Sache der Versicherung gemeldet und Ende.

      In diesem Fall - Fremdschaden bei 740,- € - hätte ich ja aus eigener Tasche bezahlt, wäre der Anwalt (der Nissan-Werkstatt*) nicht noch dazwischen ...

      Gruß

      Kai


      *ist übrigens keine Nissan Werkstatt aus Bremen, sondern aus dem Umland

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        #33
        AW: Ärger nach Unfall

        ... und diesen Schaden (also die besagten 740€) kannst du, nachdem der Schaden bei der Versicherung abgeschlossen ist, innerhalb von sechs Monaten an die Versicherung erstatten und dein Rabatt wird so gestellt als wäre nichts passiert!
        Ich würde es allerdings nochmal durchrechnen und nur drei oder vier Jahre die Beitragsdifferenz berücksichtigen denn noch weiter in die Zukunft kommen zu viele Unwägbarkeiten dazu, wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe.
        Und jetzt 740€ mehr in der Tasche haben ist mir wichtiger als vielleicht ein paar Jahre lang den etwas höheren Beitrag zahlen...ich lebe nämlich jetzt! ;)

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          #34
          AW: Ärger nach Unfall

          soo - ein längerer Besuch bei meinem Versicherungsvertreter hat ergeben, dass an dem anderen Pkw ein Schaden von 560,-€ entstanden ist.

          Dann hat sie sich noch einen Leihwagen genommen - 180,-€ !

          Macht zusammen einen Schaden von 740,-€, welche direkt an das Autohaus gegangen sind.

          Die Halterin des Micra hat 25,-€ von meiner Versicherung bekommen.

          Wenn ich den (Schadens-) Betrag von 765,-€ innerhalb der nächsten 6 Monate an meine Versicherung zahle, werde ich nicht hochgestuft - genau wie wanna_be_free schon geschrieben hat.

          Weiter hat das Autohaus die Rechnung nicht direkt an meine Versicherung geschickt, sondern zunächst an einen Anwalt, der diese einfach weitergeschickt hat. Macht für den Anwalt 120,-€ - ohne, dass er tatsächlich etwas machen mußte, außer seinen Briefkopf davor zu heften!

          Hierzu war er berechtigt, da die Micra-Halterin tatsächlich eine Vollmacht für den Anwalt unterschrieben hat - obwohl sie mir ggü. fest behauptet hat, daß dies nicht so war. Entweder gelogen oder untergeschoben vom Autohaus!? Die Vollmacht habe ich mir zeigen lassen und mußte kleine Brötchen backen!

          Die 120,-€ muss jedoch nicht ich bezahlen, sondern bleiben an meiner Versicherung hängen, also an der Allgemeinheit.

          Lt. Versicherung ist dieses Verfahren bei manchen Autohäusern so üblich!

          Wenn man mal hochrechnet, wie der Stundenlohn bei solch einem Verfahren für den Anwalt ist und was er über das Jahr verdient, wenn theoretisch mehrere solche "Unfälle" am Tag über seinen Tisch gehen, wird mir echt schlecht!!! Für mich echt sehr grenzwertig, da der Anwalt bestimmt noch was ans Autohaus abdrücken muß!

          Ich habe jetzt eine PDC eingebaut (70,-€ von in.pro) und bei meiner Versicherung einen "Rabatt-Retter" für 110,-€!

          Vielen Dank an alle für die Beiträge und Tipps

          Gruß

          Kai
          Zuletzt geändert von karambu; 02.02.2012, 15:48. Grund: Rechtschreibung

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            #35
            AW: Ärger nach Unfall

            Sei mal froh, dass die Gattin nicht mit dem Deutz unterwegs war:D

            Gruß Dirk
            Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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              #36
              AW: Ärger nach Unfall

              Hallo Kai,
              in Bezug auf die Einschaltung eines Anwaltes, nur um eine Rechnung durchzureichen, würd ich mich einfach mal bei der zuständigen Anwaltskammer erkundigen. Unter namentlicher Nennung des RA`s und der Versicherung. So ganz rechtmäßig kann die Sachlage nicht sein, sonst würden Dir die Anwaltskosten übertragen werden. Wahrscheinlich ist es ein stillschweigendes Abkommen zwischen manchen Anwälten und einigen Versicherungen, um eventuellen Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
              Gruß
              Teufelsmoor

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                #37
                AW: Ärger nach Unfall

                Also, wenn ich das nun richtig verstehe :

                wird die Schallgrenze bei Euro 996,-

                überschritten. In diesem Falle ist unser "Schädiger" ja zahlungswillig
                und offenbar gesprächsbereit.

                Dann könnte er doch genau so gut hingehen,
                sich die "vorgemalte Rechnung auf dem Schmierzettel"
                zeigen lassen
                und mit dem Gegner den Deal machen, daß die :
                - Rechnung nicht über Euro 900,- ausfällt,
                - er was drüber ist, bar auf den Tisch legt ..........
                Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                :);)

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                  #38
                  AW: Ärger nach Unfall

                  Zitat von Teufelsmoor Beitrag anzeigen
                  Hallo Kai,
                  in Bezug auf die Einschaltung eines Anwaltes, nur um eine Rechnung durchzureichen, würd ich mich einfach mal bei der zuständigen Anwaltskammer erkundigen. Unter namentlicher Nennung des RA`s und der Versicherung. So ganz rechtmäßig kann die Sachlage nicht sein, sonst würden Dir die Anwaltskosten übertragen werden. Wahrscheinlich ist es ein stillschweigendes Abkommen zwischen manchen Anwälten und einigen Versicherungen, um eventuellen Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.
                  Gruß
                  Teufelsmoor
                  Die Kosten werden dem Schädiger nie berechnet, genau so wenig wie die Kosten für die Schadenbearbeitung durch die Versicherung selber. Sonst müsste man ja noch für die Regulierung,den Schriftverkehr, die Buchungskosten und sonstige Aufwendungen/Schadennebenkosten aufkommen.
                  Es ist niemanden zuzumuten sich selber um den Schaden zu kümmern.
                  Wer weiss denn schon dass und wieviel Nutzungsfall anfällt! Weiss jeder das ihm eine Kostenpauschale zusteht? Unser Recht ist so komplex, da ist man ohne Rechtsbeistand fast immer der Dumme!
                  Und unseren Rechtsanwälten geht es auch nicht so gut wie oft angenommen. Viele können sich finanziell kaum über Wasser halten!

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                    #39
                    AW: Ärger nach Unfall

                    immer dumm wenn sowas passiert:

                    1. Anwaltsgebühr nur bei Verzug: Umgeh das: rechne über Deine Versicherung ab, die zahlt das auch nicht!
                    2. Kauf Deiner Versicherung den Schaden ab, so stuft Sie Dich nicht hoch.

                    Fertig. Grüße R.F:

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                      #40
                      AW: Ärger nach Unfall

                      Hallo wanna_be_free,
                      das Problem besteht darin, es gibt zu viele Rechtsanwälte. Der Markt ist gesättigt. Ist dann wie bei den Ärzten, wird von einem Facharzt zum nächsten Facharzt überwiesen, - oft ohne belastbares Ergebnis - . Manchmal ein Leichtes, verhältnismäßig anonyme Geldmengen anzuzapfen. Davon leben viele Berufsgruppen. Leider nicht nur ein landroverspezifisches Problem, sondern verzweigt über den gesamten Wirtschaftsbereich. Der Unkundige ist dann der Geschädigte. Übrigens, die Verwaltungskosten der Versicherungen, dazu gehören auch die internen Schadensabwicklungskosten sind über den Beitragssatz des Versicherungsnehmers gedeckt. Externe Kosten sind der Schadensumme zugeordnet.
                      Ist jedenfalls mein Kenntnisstand.
                      Gruß
                      Teufelsmoor

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                        #41
                        AW: Ärger nach Unfall

                        Das nächste mal schließt Du bei der Versicherung einen Vertrag ab mit einem Rabattretter da kannste alles über die Versicherung laufen lassen. Hatte ich leider auch versäumt nun bin ich anstatt 35 % wieder bei 55 % angelangt. Das wird wieder dauern bis ich da angelangt bin.:(:(
                        Landrover Defender 110 SW

                        grüsse jossidd









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                          #42
                          AW: Ärger nach Unfall

                          nun bin ich anstatt 35 % wieder bei 55 % angelangt
                          dann hattest du ja auch zwei Schadensabwicklungen in einem Jahr. So sieht die Rechnung dann schon wieder anders aus.

                          m01m
                          diepraxisträgtdietheoriezugrabe

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                            #43
                            AW: Ärger nach Unfall

                            Woher weisst du das?

                            Von SF16 wirst du beispielsweise im Schnitt bei einem Schaden aus SF 6 zurückgestuft.
                            Das wäre dann von 35% auf 55%

                            Rabattretter sind übrigens nur ein gutes Geschäft für die Versicherer ;)



                            Zitat von Teufelsmoor Beitrag anzeigen
                            Hallo wanna_be_free,
                            das Problem besteht darin, es gibt zu viele Rechtsanwälte. .......


                            Es gibt zuviele Rechtsanwälte, da hast du Recht. Gäbe es keine Rechtsschutzversicherungen würden wir auch nicht soviel gerichtliche Auseinandersetzungen führen. Man würde sich sicher öfter aussprechen und Angelegenheiten regeln...wie früher.

                            Zitat von Teufelsmoor Beitrag anzeigen
                            Übrigens, die Verwaltungskosten der Versicherungen, dazu gehören auch die internen Schadensabwicklungskosten sind über den Beitragssatz des Versicherungsnehmers gedeckt. Externe Kosten sind der Schadensumme zugeordnet.
                            Ist jedenfalls mein Kenntnisstand.
                            Gruß
                            Teufelsmoor
                            Alle Gelder der Versicherungen werden letztendlich über den Beitrag gedeckt, woher auch sonst?

                            Deine Aussage betrifft nur die Rentabilitätsberechnung der Kundenverbindung denn da werden Schadennebenkosten berücksichtigt...allerdings prozentuall auch allg. Verwaltungskosten.

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                              #44
                              AW: Ärger nach Unfall

                              Hallo wanna_be_free,
                              Es laufen nicht sämtliche Schadenssummen über Versicherungen. Zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol am Steuer). Dann werden die tatsächlichen Schadenskosten direkt dem Verursacher übertragen und sind selten durch Versicherungsleistungen gedeckt. Ist mir nicht bekannt, daß Versicherungen bei Leistungsverweigerung und weiterreichen von Schadensforderungen ihre Verwaltungskosten mit einbeziehen. Hoffe das ist richtig?
                              Gruß
                              Teufelsmoor

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                                #45
                                AW: Ärger nach Unfall

                                der Versicherer ist auch bei grober Fahrlässigkeit nicht von der Leistung befreit. Er kann lediglich den Verursacher bis 5000€ in Regress nehmen. Das habe ich allerdings bisher sehr selten erlebt.
                                Lediglich bei Vorsatz kann die gesamte Schadensumme zurückgefordert werden, dann allerdings incl. aller angefallenen Kosten!

                                Bei der Kaskoversicherung sieht das ganz anders aus, da ist der Versicherer schnell aus seiner Eintrittspflicht raus, je nachdem wie die Bedingungen, und die sind von Gesellschaft zu Gesellschaft recht unterschiedlich, dies vorgeben...

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