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Ärger nach Unfall

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    Ärger nach Unfall

    Moin zusammen -

    vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht:

    Meine Frau ist beim Zurücksetzen auf einem Parkplatz gegen einen Nissan Micra gefahren. Zum Glück hat sie es noch "rechtzeitig" gemerkt und ist nicht gleich rübergefahren.

    Beim Micra ist die lackierte Stoßstange gerissen, beim Disco ist nix zu sehen.

    Meine Frau und die andere Beteiligte haben dann Personalien und Versicherungen ausgetauscht,die Micra-Fahrerin hat ihren Wagen zur Werkstatt gebracht und die Werkstatt hat die Stoßstange ausgetauscht. Machte einen Schaden von 740,- €, den ich selbst bezahlen wollte, um in der Versicherung nicht hochgestuft zu werden.

    Jetzt der ärgerliche Teil:

    Die Micra-Fahrerin hat bei ihrer Werkstatt eine "Kostenabtrittserklärung" unterschrieben. Über einen Anwalt wurde jetzt die Rechnung über den Schaden eingereicht.

    Meine Versicherung hat das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen, da man noch auf die Anwaltsrechnung wartet, die sich lt. Erfahrung meines Versicherungsmannes meist im Bereich zwischen 300,- und 400,- Euro beläuft.

    Das Verfahren ist so wohl rechtmäßig, trotzdem seitens der Werkstatt und des Anwaltes, der ja tatsächlich nichts gemacht hat, meiner Meinung reine Abzocke!

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Gruß

    Kai

    #2
    AW: Ärger nach Unfall

    Da ist der Anwalt wohl ein guter Freund der Werkstatt.

    Hab ich noch nie erlebt das die Rechnung durch einen Anwalt eingereicht wird.

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      #3
      AW: Ärger nach Unfall

      ... außerdem mußt du den Anwalt, soweit ich weiß, auch nicht bezahlen....

      erst wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen -
      und du unterliegen würdest...

      Lg Petra
      FORWARD EVER - BACKWARD NEVER!!!
      HANDLE WITH CARE!!!!

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        #4
        AW: Ärger nach Unfall

        Hallo,
        tritt ein Rechtsanwalt im Namen eines Abtretungsgläubigers auf, dann sind dessen Kosten erst dann zu erstatten, wenn Verzug vorlag.
        www.landy-planet.de

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          #5
          AW: Ärger nach Unfall

          Also ich muss zugeben, dass ich in keinem Fall mehr irgendwelche Autounfallgeschichten ohne Anwalt mache. Ich hätte also exakt wie der Unfallgegner alles an meinen RA gegeben.

          Wenn den gegnerischen Fahrer keine Schuld trifft, dann ist er finanziell so zu stellen als ob der Unfall nicht geschehen ist, d.h. etwaige Anwaltskosten trägt tatsächlich der Unfallverursacher - völlig korrekt gehandelt also. Bei schuldlos gibt es auch keine Forderung nach eingetretenem Verzug, weil es immer das Recht auf Hinzuziehung eines juristischen Beistands gibt. Die Gerichte urteilen hier immer im Sinne des Geschädigten, weil es einem Normalbürger nicht mehr zugemutet werden kann die entsprechenden Gesetze ohne Rechtsanwalt zu verstehen.

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            #6
            AW: Ärger nach Unfall

            ja richtig was Rulaman sagt, Verzug kann aber eingetreten sein, man weiß ja nicht wann die Versicherung bezahlt hat. Und dann wird es kompliziert, man muss sich dann mit seiner Versicherung über diese Kosten schlagen die normalerweise überhaupt nicht hätten entstehen müssen. Aus diesem Grund versuche ich bei kleineren Schadensfällen nicht nur mit dem Geschädigten, sondern auch mit dessen Werkstatt in Kontakt zu treten um die Kosten dann selber zu zahlen (ohne die Versicherung). Gut, das hilft dir jetzt nicht weiter aber für die Zukunft ;)

            Jak
            Zuletzt geändert von Gast; 30.01.2012, 12:52.

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              #7
              AW: Ärger nach Unfall

              Bezahle die Arbeit der Werkstatt und nicht mehr alles andere wäre Abzocke
              Landrover Defender 110 SW

              grüsse jossidd









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                #8
                AW: Ärger nach Unfall

                Bezahle die Arbeit der Werkstatt und nicht mehr alles andere wäre Abzocke
                Naja, so einfach geht es dann doch nicht. Der Sachverhalt liegt anders. Die Versicherung hat ja schon reguliert, Es geht ja jetzt um die Frage der Rückzahlung an den Versicherer, um die Prämie zu retten.

                Wenn ich den Anfangsbeitrag richtig verstanden habe, wurde der RA vom Autohaus aufgrund der abgetretenen Forderung beauftragt und nicht von der Geschädigten selbst.

                Das Problem ist, dass ihr nach Euren Versicherungsbedingungen verpflichtet seit, den Schaden Eurer Versicherung unverzüglich zu melden. Ansonsten begeht Ihr eine Obliegenheitsverletzung, mit der Folge, dass der Versicherer Euch den Versicherungsschutz versagt und Euch wegen den Mehraufwendungen in Regress nimmt. Daher: Erst selbst probieren, sich verrennen und dann kleinlaut der Versicherung melden ist gefährlich.

                Die hier vorliegende Kostellation ist nur dann Abzocke, wenn es von vornherein darauf angelegt ist.
                Wenn der Versicherer nicht in die Pötte kommt, und die Werkstatt genervt zum Anwalt rennt, ist das was anderes. Anderseits ist es ungewöhnlich, dass sich die Werkstatt die Forderung erfüllungshalber und nicht lediglich sicherungshalber abtreten läßt.
                www.landy-planet.de

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                  #9
                  AW: Ärger nach Unfall

                  Mit Verzug hat das nichts zu tun. Mit Abzocke auch nicht.
                  Die Anwaltsgebühr entsteht, wenn der Schaden durch den Anwalt ggü. der Versicherung geltend gemacht wird.

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                    #10
                    AW: Ärger nach Unfall

                    Hallo zusammen,


                    " ... tritt ein Rechtsanwalt im Namen eines Abtretungsgläubigers auf, dann sind dessen Kosten erst dann zu erstatten, wenn Verzug vorlag ..."


                    Aus eigener Erfahrung muss ich da widersprechen: Wie derDoc in post # 5 schreibt: Jeder Geschädigte kann grundsätzlich einen Anwalt hinzuziehen und wenn die Schuldfrage eindeutig ist, muss die gegnerische Versicherung den Aufwand des Anwalts für diese Regulierung erstatten (aber: der Anwalt kann nur nach Gebührenordnung abrechnen, nicht frei vereinbarte Honorare. .).
                    Das hat nichts mit Abzocke oder Verzug einer Partei zu tun.
                    Für die Zukunft: Die direkte Regulierung von privat mit der Werkstatt des Geschädigten ist möglichst schnell zu vereinbaren, der Geschädigte muss das aber nicht! (Wer sich auf die Versicherung verlässt bleibt auf der sicheren Seite entschädigt zu werden, wer es privat regelt, trägt ein gewisses Risiko, dass der Schädiger am Ende nicht zahlt).

                    Gruß,

                    volle

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                      #11
                      AW: Ärger nach Unfall

                      Hallo,
                      doch!
                      Ihr bringt da was gehörig durcheinander! Da hilft Dir nicht eigene Erfahrung!

                      Anwaltsvergütung als Folgeschaden beim Geschädigten immer.
                      Bei Dritten, wie Arbeitgeber (z.Bsp.) Lohnfortzahlung, oder bei Werkstatt (abgetretene Reparaturkosten) Anwaltsvergütung nur bei Verzug!

                      Das heißt, erst wenn die Werkstatt den Kostensdchuldner unter Fristsetzung vergeblich zur Zahlung aufgefordert hat, dann können die RA-kosten nach dessen Einschaltung verlangt werden. Tritt der RA vorher auf den Plan, sind dessen Kosten nicht zu erstatten.

                      @Kai. Bitte konkretisiere den Sachverhalt. Für wen trat der RA auf? Im Namen der Geschädigten oder der Werkstatt?
                      www.landy-planet.de

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                        #12
                        AW: Ärger nach Unfall

                        ..wenn sich da in den letzten drei Jahren nichts gravierendes geändert hat sieht es so aus dass die Versicherung den Schaden incl. aller Schadennebenkosten reguliert und es zur Rabattfreistellung ausreicht wenn nur der tatsächliche Sachschaden erstattet wird. RA oder Gutachterkosten fallen nicht darunter sondern lediglich die Reparaturkosten, Leihwagen bzw. Nutzungsausfall und eventl. die Wertminderung.
                        Ich habe 25 Jahre u.a. solche Schäden reguliert und würde trotzdem einen Anwalt in Anspruch nehmen. Ich habe es zu oft erlebt wie sich der Schadenhergang und damit die Verschuldungsfrage im Verlauf einer Schadensabwicklung geändert hat..deshalb auch nie mehr ohne Polizei.

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                          #13
                          AW: Ärger nach Unfall

                          Zitat von sebet Beitrag anzeigen
                          Mit Verzug hat das nichts zu tun. Mit Abzocke auch nicht.
                          Die Anwaltsgebühr entsteht, wenn der Schaden durch den Anwalt ggü. der Versicherung geltend gemacht wird.




                          .......und das ist rechtens.............. :D
                          wenn mir als nichtschuldiger unfallgegner steht es mir frei
                          mich anwaltlich beraten zu lassen.........egal ob verzug vorliegt
                          oder ich einfach nur auf nummer sicher gehen will.
                          ob das was der anwalt verlangt abzocke ist,regelt die gebührenordnung
                          für anwälte.........:p

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                            #14
                            AW: Ärger nach Unfall

                            Hallo und danke erstmal für die vielen Beiträge!

                            Der Unfall war auf einem privaten Parkplatz und die andere Unfallbeteiligte/Micra-Fahrerin
                            eine Kollegin meiner Frau.
                            Nach dem Parkrempler hat meine Frau ihrer Kollegin die Visitenkarte meiner Versicherung mit der Ver.-Nr. und Personelien ausgehändig und wir haben am nächsten Tag die Versicherung (Concordia) verständigt.
                            Die Micra-Fahrerin hat ihren Wagen zur Werkstatt gebracht und die Werkstatt hat eine Stoßstange bestellt.
                            Dann hat die Werkstatt der anderen Unfallbeteiligten ein Blatt vorgelegt, welches sie ungelesen unterschrieben hat, da die Werkstatt meinte sinngemäß sagte "…das machen wir immer so und sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern…"

                            Die Micra-Fahrerin ist mit ihrem Wagen weitergefahren, bis das Teil da war und angebaut wurde - also kein Leihwagen oder Nutzungsausfall.

                            Die Micra-Frau hat ihren Wagen dann wieder mitgenommen und eine Woche später einen Scheck über 25,- € für ihre Aufwendungen bekommen, so dass ich davon ausgehe, dass auch die Werkstatt das Geld (740,-€) bekommen hat, was mir dann mein Versicherungs-Mann bestätigt hat.

                            Die Werkstatt hat die Rechnung gleich über einen Anwalt bei meiner Versicherung eingereicht und meine Versicherung hat den Vorgang noch nicht abgeschlossen, da der Anwalt wohl schon eine Rechnung für seine "Aufwendungen" angekündigt hat.

                            Die Unfallgegnerin war von der Geschichte mit dem Anwalt völlig überrascht und sie fühlt sich etwas "hintergangen" von ihrer Werkstatt.

                            Natürlich würde ich nicht meckern, wenn der Unfallgegner einen Anwalt einschaltet, aber wenn dies die Werkstatt ohne Wissen des Unfallgegners macht, finde ich dies doch etwas komisch!?

                            Gruß

                            Kai

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                              #15
                              AW: Ärger nach Unfall

                              Zitat von Rulaman Beitrag anzeigen
                              Das Problem ist, dass ihr nach Euren Versicherungsbedingungen verpflichtet seit, den Schaden Eurer Versicherung unverzüglich zu melden. Ansonsten begeht Ihr eine Obliegenheitsverletzung, mit der Folge, dass der Versicherer Euch den Versicherungsschutz versagt und Euch wegen den Mehraufwendungen in Regress nimmt. Daher: Erst selbst probieren, sich verrennen und dann kleinlaut der Versicherung melden ist gefährlich.
                              Richtig, danke für die Ergänzung. Ich melde den Schaden auch sofort der Versicherung, dann reguliere ich selbst, dann lasse ich die Akte bei der Versicherung schließen. Hätte ich gleich besser schreiben sollen, sorry.

                              Jak

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