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    Inhalt Kaufvertrag

    Hallo zusammen, ich wollte mal wissen ab wann ein Landy rechtlich, für den Kaufvertrag als Oldtimer deklariert werden kann.Also das es sich um das verkaufte Fahrzeug um einen Oldtimer im rechtlichem/ gesetzmäßigem Sinne handelt. Für die Straßenzulassung gelten ja 30 Jahre.Für manche Versicherungen wohl schon ab 20 Jahren.Wie schaut das im Kaufvertrag aus ,wenn der Landy Baujahr April 83 zugalassen wurde ?Darf man ihn dann als Oldtimer bezeichnen ? Roland

    #2
    RE: Inhalt Kaufvertrag

    gibt da wohl keine klare definition guckst du hier:


    ich denke da das baujahr ja beim kauf klar sein sollte und da mit der bezeichnung oltimer nicht direkt auf die zulassungsart geschlossen werden kann. kann man dem verkäufer keinen vorwurf machen.
    weil alt ist das auto ja :)
    gruß eric

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      #3
      Ob im Kaufvertrag "Oldtimer" drinsteht oder nicht, wird der Zulassungsstelle egal sein. Die verlangen das TÜV-Gutachten.

      Andersherum, wenn der Verkäufer die mögliche ZULASSUNG als "Oldtimer" im Kaufvertrag extra erwähnt hat, gilt das als zugesicherte Eigenschaft, für die er dann auch haften müßte.

      Viele Grüße

      Sailor
      Land-Rover Lightweight Diesel,
      ex Königl. Landmacht der Niederlande

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        #4
        RE: Inhalt Kaufvertrag

        Hi,

        der Begriff "Oldtimer", ebenso wie "Klassiker" oder andere Begriffe die beim Angebot eines Fahrzeugs zur Verkaufsförderung eingestzt werden, sind meines Wissens nicht geschützt und der Einsatz ist willkürlich und frei interpretierbar.

        Theoretisch kann ein Auto das 3 Jahre alt ist und bei dem ein Modellwechsel stattgefundenhat als Oldtimer bezeichnet werden.

        Entscheidend ist die Gestzeslage, Oldi ist steurlich ab 30 Jahre und bei Versicherunge ab 20 oder 25 Jahre der sog. Klassiker. Beide sind an einen guten Zustand des KFZ gebunden.

        mgo
        mit besten Grüßen
        Manfred

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          #5
          Kaufvetrag

          Hallo, danke euch schon mal vorab.Ich werde ja jetzt doch schon noch in diesem Jahr einen Stage One kaufen und wollte den Kaufvertrag vorarbeiten.Der Verkaüfer wollte unbedingt den Wagen als Oldtimer im Vertrag stehen haben und ich kann mangels Unkenntnis zu den rechtlichen Auswirkungen ( Nachteile ? ) dazu noch nichts schreiben.Ich habe einen ganz normalen ADAC Kaufvertrag für Privatverkauf aus dem Netz gezogen.Das sollte doch ausreichen.Die Mängel bzw Kenntnis darüber werden wir dann vor Ort beim Abholen noch genau definieren.Ich habe lediglich ein wenig an zu Grübeln gefangen warum der Verkäufer so darauf pocht ,den Wagen als Oldtimer zu deklarieren.Für mich ist es ein Gebrauchtwagenkauf,eben nur eines alten Autos.Liege ich da Falsch ?

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