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Führerscheinklasse B

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    #61
    AW: Führerscheinklasse B

    Dann müsstest du einen Sehtest machen.
    Das betrifft aber nicht deine 3,5t.
    Den Sehtest kannst du auch irgendwann mal machen,
    wenn du die Fahrerlaubnisklasse wieder benötigst.
    Die verfällt nicht.
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      #62
      AW: Führerscheinklasse B

      Ist das mit dem zulässigen Gesamtgewicht in Deutschland anders als hier in Österreich? Eine gewisse gesamteuropäische Annäherung sollte es doch inzwischen da und dort geben ...

      Auf jeden Fall bin ich viele Jahre mit einem VW T4 und Anhänger Pongratz mit 1.000 kg zulässigem Gesamtgewicht lustig durch die Gegend gefahren. Dann hat mich ein Verwandter mal gefragt, wieviel zulässiges Gesamtgewicht der T4 hätte. Hatte der doch wirklich 2.700 kg eingetragen! D.h. Zugfahrzeug und Anhänger gemeinsam hatten 3.700 kg! Ich bin also viele Jahre ohne gültige Fahrerlaubnis mit Anhänger gefahren ... Gut. Also habe ich den Anhänger auf 800 kg abgelastet (wird ohnehin nur für leichte Dinge wie Rindenmulch oder Strauchschnitt genutzt), und schon war ich mit dem Gespann auf 3.500 kg. Aber: Was war nun mit meinem 130er Defender? Der hatte ja schon 3.500 kg Gesamtgewicht. Auch mit dem wollte ich da und dort den Anhänger ziehen. Also habe ich den Defender auf 3.000 kg abgelastet (max. Ablastung sind 20%, also 2.800 kg wäre das geringstmögliche Gesamtgewicht gewesen). Nun noch den E zu B gemacht (3 Stunden Theorie und 4 Stunden mit Anhänger herumfahren, davon die Hälfte Einparkübungen auf dem Fahrschulgelände), rund 400 Euro hingelegt ... und nun darf ich den Defender mit Anhänger (dieser max. 1.250 kg) fahren - damit komme ich in der Praxis locker aus ... :-)

      Gruß, Dietmar

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        #63
        AW: Führerscheinklasse B

        Zitat von Artefakt Beitrag anzeigen
        Nun noch den E zu B gemacht
        Meinst du Fahrerlaubnisklasse BE?
        Damit darfst du an einem 3,5t Zugfahrzeug einen 3,5t Anhänger ziehen.
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          #64
          AW: Führerscheinklasse B

          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
          Meinst du Fahrerlaubnisklasse BE?
          Damit darfst du an einem 3,5t Zugfahrzeug einen 3,5t Anhänger ziehen.
          Nein, um genau zu sein, heißt das Ding "Code 96", das erweitert das Gesamtgewicht des Gespanns auf 4.250 kg und ist vermutlich wegen der inzwischen deutlich schwereren Zugfahrzeuge und besonders Campinganhänger eingeführt worden.

          Der Kurs ist der gleiche, einmal ohne Prüfung, einmal mit Prüfung. 3,5t plus 3,5t hätte ich bei gleichem Kurs durch eine Prüfung machen können (gut 100 Fragen am Computer). Da ich das nicht brauche und keine Lust hatte, in meinem Alter noch durch irgendeine Prüfung zu fallen (und eventuell dadurch den B-Schein zu verlieren :-), habe ich nur den Code 96 gemacht - der geht durch "Absitzen" der Zeit im Kurs :-) ... Mein Sohn meinte, ich soll gleich den "großen" Anhängerschein, wie von Dir erwähnt, machen - gut, er fährt als Mechanikermeister oft mit Autoanhänger seine Oldtimer herum :-), da macht's mehr Sinn ... Ich werde bis ans Ende meiner Tage nur Gartenabfälle usw. transportieren :-)

          Gruß, Dietmar

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            #65
            AW: Führerscheinklasse B

            B96 gibts erst seit 2013.
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              #66
              AW: Führerscheinklasse B

              Man ist das alles schön einfach geworden . ..... plötzlich taucht ja auch noche ein ``A´´ bei mir auf , natürlich ohne das ich jetzt Moppeds fahren dürfte aber man musste das zuerkennen weil sie eine Fahrzeugart der ``A´´ Klasse zugeordnet haben die ich vorher ja fahren durfte (Klasse 2+3 ) . Natürlich auch da noch ne schöne Codenummer hinter der A (oder sogar mehere ) wo man dann gockeln darf was das denn nun Bedeutet . Es lebe das einige Europa und seine Fahrerlaubnisklassen sowie Fahrzeugeinstufungen . Ich bin mir nicht sicher das die Damen , Herren und Diversen in den Auto´s mit den blauen Leuchten das wirklich alles drauf haben .
              Gruß Manfred

              Do what you want , but do it with Style

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                #67
                AW: Führerscheinklasse B

                Moin
                Ich muss meinen Führerschein Umschreiben lassen, mal sehen was dabei rauskommt.
                Habe jetzt 1a, 2, 3, 4, und..

                Da bin ich mal gespannt, ob ich den "2" noch behalten darf, werde dieses Jahr noch 60, habe aber nie die Prüfungen/Tests gemacht.

                Gruß Rolf
                9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
                Wir Arbeiten dran:kl

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                  #68
                  AW: Führerscheinklasse B

                  Hallo Rolf,

                  wenn du nie zu einer augenärztlichen Untersuchung warst, sollte deine Klasse 2 seit 10 Jahren ungültig sein
                  Du hättest mit 50 und mit 55 zur Untersuchung gehen müssen damit die Fahrerlaubnis gültig bleibt.
                  so meine ich zumindest zu erinnern

                  vg
                  thomas

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                    #69
                    AW: Führerscheinklasse B

                    Fahren darfst du Klasse 2 Fahrzeuge ja dann eh schon seit 10 Jahren nicht mehr. Da du den Gesundheitscheck nicht gemacht hast wird der dann auch rausgestrichen, du bist ja nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis - so geschehen bei meinem alten Herrn.
                    Ob man den Check nachreichen kann und die Klasse 2 dann ggf. wieder eingetragen wird weiß ich allerdings nicht.
                    Gruss

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                      #70
                      AW: Führerscheinklasse B

                      wenn du deinen lkw-schein behalten möchtest würd ich mal vor dem 60zigsten noch die untersuchungen machen lassen.
                      mir hat man von amts wegen mitgeteilt das da 10jahre zeit sind;)
                      если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D

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                        #71
                        AW: Führerscheinklasse B

                        Markus,dein Posteingang ist voll.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #72
                          AW: Führerscheinklasse B

                          Ich muss meinen Führerschein Umschreiben lassen, mal sehen was dabei rauskommt.
                          Habe jetzt 1a, 2, 3, 4, und..

                          Da bin ich mal gespannt, ob ich den "2" noch behalten darf, werde dieses Jahr noch 60, habe aber nie die Prüfungen/Tests gemacht.
                          bei mir wurde der "2" gestrichen, hab den neuen gestern abgeholt. ich war auch nicht bei der fälligen untersuchung ab 50 und hab den 2´er auch nicht verlängern lassen. und es hat sich seit 2016 sowieso was geändert. ab 2016 muß der 2´er alle 5 jahre neu beantragt werden, davor muß ein ärztlicher "idiotentest" als nachweis der geistigen und körperlichen fahrtüchtigkeit gemacht werden. da ich den 2´er beruflich nicht brauche hab ich auf das verlängern alle 5 jahre verzichtet ...
                          wo der F1 nich hinkommt will ich auch nich hin :D

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                            #73
                            AW: Führerscheinklasse B

                            Ihr ``alten Säcke´´ seit doch froh das das erst ab 50 gilt , die jungen Kollegen dürfen ab Prüfung alle 5 Jahre nen neuen Schein kaufen (natürlich nach Gesundheits Check ) und ich zähl mich mit bei den alten Säcken ....;)
                            Gruß Manfred

                            Do what you want , but do it with Style

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