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Führerscheinklasse B

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    #31
    AW: Führerscheinklasse B

    hallo zusammen,

    also wenns euch beruhigt - in Ö ist das auch nicht anders:

    FS Klasse B:
    + Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz) und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
    + Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
    + Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, wenn die Lenkerin/der Lenker
    - seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
    - Sich nicht mehr in der Probezeit befindet und nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Motorrädern genommen zu haben und
    - Der Code 111 (Berechtigung zum Lenken von Krafträdern) in den Führerschein eingetragen ist
    + Alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge
    + Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
    + Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn
    - Die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet
    - Die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen höchstens 3.500 kg ausmacht

    FS Klasse B+E:
    + Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern, die als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind


    lg
    tobi

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      #32
      AW: Führerscheinklasse B

      Meine Frau ist gerade bei der Fahrschule und ich hatte den Fahrlehrer gefragt. Du darfst Dir JEDEN Anhänger hinten dran hängen
      WENN er nicht schwerer ist wie das leere Zugfahrzeug und das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
      So will es das Gesetzt
      Landrover Defender 110 SW

      grüsse jossidd









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        #33
        AW: Führerscheinklasse B

        Moin

        Zitat von Franke89 Beitrag anzeigen
        @Carsten: Jawohl ! Stimmt auch - hab es vielleicht etwas kompliziert verfasst ^^ Sorry ... Aber du kannst selbst wenn du deinen alten 3 er umschreiben auf B lässt diese 18000kg Regel behalten - musst allerdings vorher beantragen und ich weis nicht wie es mit der Ärztlichen Untersuchung ausschaut ... Mal ne kleine Übersicht http://www.google.de/url?sa=t&source...AifCw5nAUxThlg

        Gruß Steffen

        Wenn jemand Spaß an solchen Zügen hat ...

        Die Begrenzung auf diese 18.5t ergibt sich aus der in D zulässigen Einzelachslast. C1E reicht dafür nicht (max. 12t Züge) , man muss den Besitzstand bei der Umschreibung der Klasse III auf C1E beantragen (der Führerschein erhält eine Zusatzkennziffer 79 hinter dem Eintrag CE). Dieser Besitzstand ist aber befristet bis zum 50. Lebensjahr und kann danach gegen Nachweis der (gesundheitlichen) Tauglichkeit um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die C1E an sich ist nicht befristet, soweit diese aus einer direkten Umschreibung der Klasse III resultiert.

        Sollte jemand die Fahrerlaubnis verlieren und ihn nach einer Frist von der Behörde wieder (genauer gesagt erneut) erhalten, sind allerdings einige Besitzstände weg. Die C1E bleibt dann zwar, allerdings ist diese nach einer Neuerteilung heute ebenfalls auf das 50. Lebensjahr befristet und das gilt dann auch für diesen Fall.

        Zur Klasse B: derzeit gibt es neben der Begrenzung der zulässigen Zuggesamtmasse (also nicht das reale Zuggewicht) auf 3.5t bei Anhängern mit >750kg zul. Gesamtmasse noch die Begrenzung der zul. Gesamtmasse des Anhängers auf die zul. Leermasse des Zugfahrzeuges. Nach einer erst 2011 umgesetzen Richtlinie (2006/126(EWG) entfällt diese Beschränkung allerdings ab ~ Februar 2013. Dafür wird zukünftig auf 3.5t zul. Zuggesamtmasse begrenzt werden. Wer dann den 750kg-Spielzeughänger hinter eine Kfz mit 3.5t zul. Gesamtmasse hängen will, braucht einen zusätzlichen Nachweis (ob Prüfung oder Ausbildung ist wohl noch offen).

        Bei BE wird zukünftig die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3.5t begrenzt.

        E bringt ein paar Pflichtstunden und eine praktische Prüfungsaufgabe (rückwärts mit Anhänger links abbiegen, max. drei Korrekturzüge, max. 1m Abstand zum rechten Seitenrand am Ende; eine Wiederholung) mehr.

        Ich habe meinem Sohn nahe gelegt, E hinten dran zu hängen, im Zweifel halt in einer zweiten Prüfung, aber alles zeitnah in Verbindung zu B.

        B und BE gibt es auch als BEF17 ;-)

        Gute Fahrt

        mfG
        K.R.
        Zuletzt geändert von KlausR; 27.01.2012, 09:16.

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          #34
          AW: Führerscheinklasse B

          Zitat von jossidd Beitrag anzeigen
          Meine Frau ist gerade bei der Fahrschule und ich hatte den Fahrlehrer gefragt. Du darfst Dir JEDEN Anhänger hinten dran hängen
          WENN er nicht schwerer ist wie das leere Zugfahrzeug und das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
          So will es das Gesetzt
          Ja Thomas - aber es geht ums zulässige Gesamtgewicht - und nicht um das tatsächliche Gewicht. Einen leeren 2,5to mit 380 Kg darf Du nicht ziehen :D
          Idioten. Überall.

          LostAreas.de - industrieller Verfall

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            #35
            AW: Führerscheinklasse B

            Hähähö, nun sind wir in den Niederungen der europäischen Bürokratie angekommen, quasi der Mega-teutschen Version ... wenn wir jetzt noch über die detaillierten Unterschiede zwischen C1E79 und BEF17 diskutieren ist die weiße Jacke mit den Bändern hinten nicht mehr weit.

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              #36
              AW: Führerscheinklasse B

              Moin

              > detaillierten Unterschiede zwischen C1E79 und BEF17

              Begleitetes Fahren mit C1E (also BC1EF17) gibt es nicht, auch nicht mit 'ner 79 hinten dran ;-)

              <duck und weg>

              mfG
              K.R.

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                #37
                AW: Führerscheinklasse B

                hier noch ein Paar Punkte, die die Sache (hoffentlich) etwas klarer machen:
                Wenn es um Fahrerlaubnisrecht geht, ist immer die zul. Gesamtmasse entscheidend. Es geht immer grundsätzlich darum, ob ein Fahrer ausgebildet und berechtigt ist. Da ist es egal, ob der Anhänger voll oder unbeladen ist.
                Beim Einhalten der Fahrzeuggewichte und vor allem beim Einhalten der zulässigen Anhängelast geht es um die tatsächlich vorliegenden Gewichte. Ein Kleinwagen mit 700 kg zul. Anhängelast gebremst darf also den leeren Pferdehänger mit Leermasse 750 kg ziehen, wenn noch 50 kg Stützlast auf das Zugfahrzeug gehen. Da geht es um die Fähigkeiten des Fahrzeugs.

                Zur Anzahl der Achsen: in den Klassen B und BE ist die Anzahl der Achsen egal. Die Regelung, dass Anhänger von über 750 kg unter den weiter oben genannten Bedingungen auch nur mit Kl. B gezogen werden dürfen, war in erster Linie ein Zugeständnis and die Wohnwagenfahrer. Dort passt es in der Regel, dass die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.

                In der Klasse C1E und CE ist die Anzahl der Achsen ebenfalls egal. Kompliziert wird es nur, wenn man den umgeschriebenen Kl. 3 anschaut. Er bekommt ja neue Berechtigungen nach BE, C1E und CE.
                Beim C1E gibt es wieder die Bedingung, dass die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf, als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs. Alles zusammen darf nicht schwerer als 12 to sein.
                Die Klasse 3 durfte also mehr. Der CE geht aber weit über Kl. 3 hinaus. Deshalb bekommt der Umschreiber CE mit der Einschränkung, dass das ziehende Fahrzeug nie schwerer sein darf, als 7,5 to (wie in Kl. 3).
                Solange sich das vom Umschreiber geführte Gespann in den Rahmen der Klassen BE und C1E bewegt, ist die Anzahl der Achsen egal.
                Überschreitet der Umschreiber jedoch C1E und begibt sich in CE innerhalb der Grenzen, die ihm die alte Kl. 3 ermöglichte, lebt die Bedingung wieder auf, dass das Gespann nicht mehr als drei Achsen haben darf.
                Zuletzt geändert von Gast; 27.01.2012, 09:24.

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                  #38
                  AW: Führerscheinklasse B

                  Zitat von Tcop Beitrag anzeigen
                  FALSCH!!!! Bei der Berechnung des zulässigen Gesamtgewichtes nach der FeV werden Stütz- bzw. Aufliegelasten nicht mehr in Abzug gebracht.Gruß
                  Wo kann ich das bitte nachlesen?
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #39
                    AW: Führerscheinklasse B

                    @ingo

                    "Das Gespann darf 3,5t zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Also nix da 4,25t mit Anhänger oder ähnliche Stilblüten

                    So - man spricht von "zulässiger Gesamtmasse" und nicht tatsächlichem Gewicht. Für mich heisst das, das man an einen Defender keinen leeren 2,5 Tonner hängen darf der nur 380Kg wiegt - nein er kann 2500Kg. Mit leerem Defender wären das mögliche 4500 Kg

                    Und DAS ist schon nicht erlaubt. Ist der Defender beladen mit 3050Kg Gesamtgewicht - dann darf man nichtmal einen 750Kg Anhänger anhängen"

                    Das letzte ist schlicht und ergreifend falsch. Du darfst immer einen Anhänger ziehen, der ein zGG von 750kg hat auch wenn das Zugfahrzeug bereits 3,5to wiegt. Wo du recht hast, ist dass das tatsächliche Gewicht keine Rolle spielt.
                    Also eine Anhänger der leer 750kg wiegt aber ein zGG von 2500kg hat darfst du mit B nicht fahre.

                    Ich hoffe, die letzten unklarheiten sind langsam beseitigt....

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                      #40
                      AW: Führerscheinklasse B

                      Zitat von Ingo Beitrag anzeigen
                      Ja Thomas - aber es geht ums zulässige Gesamtgewicht - und nicht um das tatsächliche Gewicht. Einen leeren 2,5to mit 380 Kg darf Du nicht ziehen :D

                      Na ist ja klar Ingo. Ohne B darf nichts gefahren werden über 3,5 Tonnen ganz einfach. Was ist das Problem zur Fahrschule gehen drei Fahrstunden mit Anhänger und gut. Prüfung weiß ich jetzt nicht.
                      PS: Ich darf alles fahren egal wie schwer:p:p
                      Landrover Defender 110 SW

                      grüsse jossidd









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                        #41
                        AW: Führerscheinklasse B

                        mal ne andere frage, warum gibt es so ne bescheuerte regel? den solte es darum gehen das man bei einem größeren hänger eine extra schulung braucht (BE) warum darf man dan bei nem schleper selbst mit B bis zu 2 2-achsigen hängern mit der jeweils maximalen zuladung fahren (solange der schleper es mitmacht und der keine hydraulik hat also unter L fallen würde)
                        und das das so is hab ich schon erfahren nachdem mich die polizei ma beim holzholen mim schlepern mit 2 anhänger mit jeweils grob geschätzt 5 tonen gebeten hat um ein dorf herum zu fahren da irgendwo en unfal war und se mich nicht in dem gewusel haben wolten (haben mich dabei auch gleich kontroliert)
                        auser man geht davon aus das der der en schlepper besitzt eh weis wie man mit hängern fährt ;)

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                          #42
                          AW: Führerscheinklasse B

                          @KlausR: jawohl - so meinte ich das auch ... Wenn jemand mit solchen Spielzeugen fahren will - bitte - ich wär nicht glücklich ^^ egal - gefragt war ja eigendlich nach dem B Lappen, dem Zusammenhang mit AH und dann dem zul.ges.gew. und da is das ganze etwas verwirrend ....

                          Gruß Steffen

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                            #43
                            AW: Führerscheinklasse B

                            Moin

                            Zitat von jossidd Beitrag anzeigen
                            [... ] Was ist das Problem zur Fahrschule gehen drei Fahrstunden mit Anhänger und gut. Prüfung weiß ich jetzt nicht.
                            E ist eine Ergänzung zu den anderen Fahrerlaubnissen und die beinhaltet zur Klasse B auch einen eigenen Prüfungsbestandteil (wie bereits beschrieben Kfz mit Anhänger rückwärts links herum abbiegen). Bei C1 käme noch das Anfahren einer Rampe dazu.

                            Mit drei Fahrstunden kommst Du bei einer Ersterteilung nicht hin, das sind m.E. fünf. Das kann man in einem Rutsch mit B machen oder halt nachträglich, aber eine Prüfung gibt es.

                            mfG
                            K.R.

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                              #44
                              AW: Führerscheinklasse B

                              Also

                              Ich hab B und BE! Und ich blick nich durch! Willkommen in der EU!!!!


                              Fakt:

                              - Leermasse: 1967Kg
                              - zulässige Gesamtmasse Defender: 3050Kg
                              - Ungebreste Anhängelast: 750Kg
                              - Gebremste Anhängelast: 3500Kg

                              So und jetzt hab ich mein schlaues Büchlein gehohlt und da steht drin das ich mit der Klasse B sogar nen Hänger bis 1966Kg ziehen darf nur wenn ich einen schweren Hänger ziehen will brauch ich die Klasse BE.



                              So hab ich das verstanden.



                              Oder einfach gesagt ich häng dran was geht und hoffe nocht erwischt zuwerden und fahr einfach nicht auffällig:D
                              Angehängte Dateien
                              Meine Sturmgeräusche haben sich abgeflaut zu einem zarten Windhauch!!!

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                                #45
                                AW: Führerscheinklasse B

                                @ichdahier: Wo liest Du da etwas von 1966kg bei B? Mit B wäre das IMHO nicht möglich, weil:
                                - Bei B der Anhänger leichter sein muss als die Zugmaschine
                                - Beides zusammen (zGG) nicht über 3,5t liegen darf (da der Anhänger schwerer als 750kg ist)

                                Selbst wenn die Zugmaschine gleich schwer wäre, kämest Du schon auf über 3,9t :)
                                Mit B wird also nix mehr. Mit BE sollte das aber klappen, sonst wäre das ja witzlos :)

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