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Hallo Jungs und Mädels,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Hab eine Wette am laufen weil ich mir 100%ig sicher bin.
Es geht darum das mein Wettpartner meint das man mit dem Führerschein der Klasse B nur einen Anhänger mit ein zGG von 750kg anhängen darf. Ich behaupte das stimmt nicht!!!! Hab auch schon bei mir im Fahrschulbuch nachgesehen und festgestellt das ich Recht habe. Nun meint er das es in der STVO anders steht aber ich finde den Paragrafen nicht. Weiß einer von euch unter was die Regelung des Führerscheinklassen steht?
nicht die Lösung aber erschreckend:
Klasse BE:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
D.h mein Defender wiegt 2,9 to... also nur 1,5 to anhängen?
Technisch kommt man aber auf 2,9 Auto plus 3,5 Hänger. sind in Summe 6,5 to,
Dh. um den Defender voll auszulasten braucht man C1.... ????
Viele Grüsse
Peter
__________________________________________________ ______________________
ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
II. Führen von Kraftfahrzeugen
1. Allgemeine Regelungen § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Ich hoffe der Wetteinsatz war hoch genug dass du mich in Lindau auf ein Bierchen einladen kannst, schließlich hab ich die Belastungsfähigen Belege recherchiert! ;-))
@ Peter: da hast du einen Rechenfehler, denn das 1,5 fachche von deinen 2,95 (~3,0) to sind 4,5 to, plus die 3,o vom Zugfahrzeug macht 7,5 die du fahren darfst wenn dein Zugfahrzeug 4,5 to Anhängelast hat. Und in anderen denkbaren Kombinationen sogar bis zu 12 to:
"...Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ≤ 12 000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden. ..."
[zitiert aus: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...scheinklassen]
Das erinnert mich an die Geschichten von Führerscheinneulingen, die über die Frage aus dem amtlichen Fragenkatalog Klasse B: "Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?" stolpern ... die man leider falsch beantworten muss um seine Punkte zu bekommen.
@ Peter: da hast du einen Rechenfehler, denn das 1,5 fachche von deinen 2,95 (~3,0) to sind 4,5 to, plus die 3,o vom Zugfahrzeug macht 7,5 die du fahren darfst wenn dein Zugfahrzeug 4,5 to Anhängelast hat. Und in anderen denkbaren Kombinationen sogar bis zu 12 to:
"...Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ≤ 12 000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden. ..."
[zitiert aus: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschei...scheinklassen]
Viele Grüsse
Peter
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ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....
Um auf die eigentliche frage zurückzukommen... Mit B darfst du folgendes fahren:
IMMER einen 750 kg Anhänger auch wenn dein Auto ein zgg von 3,5t hat
Anhänger, deren zGG nicht größer als die Leermasse deines Autos ist wenn du insgesamt auf max. 3,5 to kommst. Hierbei zählt das zGG des Autos + das zGG des Anh.
Beispiel: Leermasse Auto 1200, zGG Auto 1800
Anh. zGG 1000
Da die Leermasse des Autos größer ist als das zGG des Anh. dürftest du fahren...
Das zGG des Zuges ist bei 2,8 to. Da kleiner als 3500 darfst du also fahren...
Alles klar?
perfekter Thread.
Wie sieht das den aus mit Doppelachser? Glaube da mal was gehört zu haben...
bin mir aber nicht mehr ganz sicher. Wie ist es wenn ich mit meinem Power Boliden dem Freely ;) einen Wohnwagen mitführen möchte der Doppelachsig ist und 1300kg wiegt?
da gibt es doch auch irgendwelche Regelungen wegen Selbstbremsende und so... :)
Im Fall das deine frage ernst gemeint its: achsenanzahl ist egal. Gibt's nicht mehr. Wenn der freelander leer mehr als 1300 wiegt darfst du den Wohnwagen ziehen. Gesetzt dem fall die Anhängelast ist größer 1,3 to :D
Doppelachsig ist auch nur, wenn die Achsen eine bestimmte Länge auseinander liegen.
Also zwei Achsen die direkt hintereinander liegen gelten nicht als Doppelachsig.
IMMER einen 750 kg Anhänger auch wenn dein Auto ein zgg von 3,5t hat
Also mit einem dicken Auto darf man immer bis zu 750kg ziehen.
Auch dann, wenn sowohl Auto als auch Anhänger voll beladen sind, die Summe beider Teile also bei 4,25t liegt?
Anhänger, deren zGG nicht größer als die Leermasse deines Autos ist wenn du insgesamt auf max. 3,5 to kommst. Hierbei zählt das zGG des Autos + das zGG des Anh.
Beispiel: Leermasse Auto 1200, zGG Auto 1800
Anh. zGG 1000
Da die Leermasse des Autos größer ist als das zGG des Anh. dürftest du fahren...
Das zGG des Zuges ist bei 2,8 to. Da kleiner als 3500 darfst du also fahren...
Damit soll offenbar sichergestellt werden, dass der Anhänger in keine Fall schwerer ist als die Zugmaschine und dass die Summe, wenn alles voll beladen ist, nicht 3,5t überschreitet. Soweit so gut.
Größere Lasten werden also mit Klasse B knifflig, richtig? Eine Pferdeanhänger hat schnell eine zGG von 2t (oder auch 2,4t) wenn man nicht einen ganz kleinen Ein-Pferde-Anhänger nimmt.
Jetzt soll die Zugmaschine im Leergewicht also nicht leichter sein als der Anhänger bei maximaler Beladung, also 2t oder mehr. Wow. Die Summe ist dann natürlich locker über 3,5t und macht Klasse BE erforderlich.
Da kann man ja echt froh sein, wenn man noch einen alten Führerschein Klasse 3 hat. Da gilt zwar die Anhänger-Achsen-Regel (nur Ein-/Tandemachser erlaubt - oder wurde diese Regel auch für Klasse 3 inzwischen gestrichen?) aber ansonsten, soweit ich weiß, muss die Summe von Fahrzeug und Anhänger einfach <= 7,5t bleiben
Dass das mit B / BE so kompliziert ist, wusste ich noch nicht. Danke für den Thread :)
"Also mit einem dicken Auto darf man immer bis zu 750kg ziehen.
Auch dann, wenn sowohl Auto als auch Anhänger voll beladen sind, die Summe beider Teile also bei 4,25t liegt?"
Genau. 750 gehen immer.
"Da kann man ja echt froh sein, wenn man noch einen alten Führerschein Klasse 3 hat. Da gilt zwar die Anhänger-Achsen-Regel (nur Ein-/Tandemachser erlaubt - oder wurde diese Regel auch für Klasse 3 inzwischen gestrichen?) aber ansonsten, soweit ich weiß, muss die Summe von Fahrzeug und Anhänger einfach <= 7,5t bleiben"
Die Anzahl der Achsen ist jetzt egal. Du musst unter 7,5to bleiben. Dein Alter Führerschein Klasse drei ist jetzt B/ BE und C1/ C1E...
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