hallo zusammen,
also wenns euch beruhigt - in Ö ist das auch nicht anders:
FS Klasse B:
+ Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz) und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
+ Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
+ Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, wenn die Lenkerin/der Lenker
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
- Sich nicht mehr in der Probezeit befindet und nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Motorrädern genommen zu haben und
- Der Code 111 (Berechtigung zum Lenken von Krafträdern) in den Führerschein eingetragen ist
+ Alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge
+ Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
+ Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn
- Die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet
- Die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen höchstens 3.500 kg ausmacht
FS Klasse B+E:
+ Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern, die als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind
lg
tobi
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