Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KFZ-Steuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KFZ-Steuer

    Hallo,

    zum Thema LKW-PKW-Besteuerung in Berlin:

    Habe unter Verweis auf ein Gerichtsurteil (zum Beispiel http://www.steuerspar-urteile.de/sit...php?page=17642) die KFZ-Steuer (PKW-Zulassung) unter Vorbehalt bezahlt.

    Daraufhin fordert mich der Finanzbeamte auf, die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen.

    Ich nehme stark an, daß ich jetzt zur Zulassungstelle gehen müßte und meinen alten Fahrzeugbrief und -schein in Zulassungsbescheinigung umtauschen muß.

    Und dann kommt es sicher auf eine bestimmte Formulierung in der Zulassungsbescheinigung an, ob man nun LKW oder PKW ist.

    Hat irgendjemand damit bereits Erfahrung oder kann Tipps geben? :(

    Ach ja, habe Defender 110 TD5, Bj. 2000

    Hierrein kopiert von blacklandy



    Also meines Wissensstandes nach ist die Zulassung (als was der Wagen zugelassen ist) in diesem Fall steuerlich nicht relevant, da die EU vorsieht, dass jedes Fahrzeug mit einer ZGM über 2,8t als Lkw besteuert werden muss. Hat wohl nichts mit der Bauart oder Nutzung oder Zulassung zu tun....

    (wurde mir so vom Händler und nem Kumpel der gerade Verkehrsrecht studiert gesagt, trotzdem sag ich das nur unter Vorbehalt...)

    #2
    Das sehe ich auch so. Ob die Zulassungsbeörde das Fahrzeug als PKW oder LKW einstuft ist dem FA recht egal. Die können durchaus abweichender Meinung sein, und dann zahlst du Steuer für nen PKW - sprich Hubraumbesteuerung. Was im Schein steht ist zählt normalerweise nicht. Leider!
    Bekennend Defender süchtig...

    Kommentar


      #3
      RE: KFZ-Steuer

      Original von steps
      ...

      Daraufhin fordert mich der Finanzbeamte auf, die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen.

      Ich nehme stark an, daß ich jetzt zur Zulassungstelle gehen müßte und meinen alten Fahrzeugbrief und -schein in Zulassungsbescheinigung umtauschen muß.

      Und dann kommt es sicher auf eine bestimmte Formulierung in der Zulassungsbescheinigung an, ob man nun LKW oder PKW ist.
      Das Finanzamt kann dich nicht zwingen, die neuen Papiere ausstellen zu lassen.
      Die wollen das aber haben, weil sie dann die neue Einstufung nach der EU-Richtlinie haben und argumentieren können, daß dein Fahrzeug ein M1AC = Kombi ist. 8o
      Die Zulassungsbehörden weigern sich im allgemeinen, M1AF einzutragen. Und wenn sie es doch tun, steht im Klartextteil "Kombi", weil die PCs falsch programmiert sind ;(

      Mehr Infos gibt es unter Pro Allrad e.V.

      Sag ihnen, daß sie sich das Fahrzeug gerne anschauen können (Vorführung). Neue Papiere gibt es nicht, weil keine Änderung am Fahrzeug durchgeführt wurden und damit ein Grund für eine Umtragung fehlt.

      A N D R E A S
      Das Rübenschwein

      Kommentar


        #4
        Danke für die Klaren Infos. Hilft doch weiter wenn das FA versucht nen "unwissenden" mit ihren Forderungen unter Druck zu setzen.
        Bekennend Defender süchtig...

        Kommentar


          #5
          RE: KFZ-Steuer

          Original von Spence
          da die EU vorsieht, dass jedes Fahrzeug mit einer ZGM über 2,8t als Lkw besteuert werden muss.
          Wie kommst du denn auf sowas?
          Hab ich was verpaßt???
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

          Kommentar


            #6
            Das wär mir jetzt auch neu. Ich weiss nur, dass ab 3,5 t die LKW-Regelung greift.
            Bekennend Defender süchtig...

            Kommentar

            Lädt...
            X