zum Thema LKW-PKW-Besteuerung in Berlin:
Habe unter Verweis auf ein Gerichtsurteil (zum Beispiel http://www.steuerspar-urteile.de/sit...php?page=17642) die KFZ-Steuer (PKW-Zulassung) unter Vorbehalt bezahlt.
Daraufhin fordert mich der Finanzbeamte auf, die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen.
Ich nehme stark an, daß ich jetzt zur Zulassungstelle gehen müßte und meinen alten Fahrzeugbrief und -schein in Zulassungsbescheinigung umtauschen muß.
Und dann kommt es sicher auf eine bestimmte Formulierung in der Zulassungsbescheinigung an, ob man nun LKW oder PKW ist.
Hat irgendjemand damit bereits Erfahrung oder kann Tipps geben? :(
Ach ja, habe Defender 110 TD5, Bj. 2000
Hierrein kopiert von blacklandy
Also meines Wissensstandes nach ist die Zulassung (als was der Wagen zugelassen ist) in diesem Fall steuerlich nicht relevant, da die EU vorsieht, dass jedes Fahrzeug mit einer ZGM über 2,8t als Lkw besteuert werden muss. Hat wohl nichts mit der Bauart oder Nutzung oder Zulassung zu tun....
(wurde mir so vom Händler und nem Kumpel der gerade Verkehrsrecht studiert gesagt, trotzdem sag ich das nur unter Vorbehalt...)
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