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    #16
    RE: Hier Die Antwort - deshalb so auffällig groß...

    @Rulaman
    "Du sagt, dass Du dann auf der linken Spur warst aber der BMW dann links von Dir?? Sicher wart Ihr noch im Kreuzungsbereich. Sonst geht das wohl kaum." doch doch, der ist das erste stück dann trotz durchgezogener linie auf der gegenspur gefahren, da wo ich ihn ja hingedrängt hatte.
    das mit den vorurteilen find ich hier auch nicht so richtig, sind aber glaub ich von den betreffenden auch nicht so ernst gemeint.
    ich will hier aber noch unterstreichen, das ich ihn nicht absichtlich abgedrängt hab! ich hab ihn einfach nicht gesehen. weil ich mich auf fußgänger konzentriert habe, die ich dank verblechter scheiben immer erst spät erkennen kann

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      #17
      Hallo-hallo!

      Hier der genaue Wortlaut des Vorwurfes seitens des BMW (trotz eingebauter Vorfahrt/Vorrang…):

      „Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot!“

      Im Falle einer Gefährdung: Euro 40 und 2 Punkte
      Im Falle eines Verkehrsunfalles: Euro 50 und 2 Punkte
      Liegt im Paragraphen 2 Abs.2 StVO => Tatbestandsnummern Verkehrsordnungswidrigkeiten 102654 bzw. 102655.

      Der genannte „enge Bogen“ ist hier das Nicht-wählen des rechten Fahrstreifens seitens des BMW.
      Die innerorts gegebene freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5t zGG gemäß § 7 StVO ist hier nämlich unberührt, da eine besondere Verkehrssituation vorliegt! Auch wenn ein Abbiegen eine für uns mehr als alltägliche Sache ist.
      In Flensburg hat man dem, wie von Stephan2703 beschrieben wurde, einen Riegel vorgeschoben, indem man einfach eine durchgezogene Linie (Fahrstreifenbegrenzung) auf die Fahrbahn geschmiert hat…

      So, und ich werde nicht sagen, was ich arbeite...

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        #18
        was vergessen...

        Analog zu dem ordnungswidrigen Linksabbiegen gibt es natürlich noch einen Passus Rechtsabbiegen:

        „Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot!“

        Gleiche Gebührensätze / gleicher Paragraph => Tatbestandsnummern 102660 bzw. 102661


        Los; gebt es mir, wenn Ihr es anders seht…

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          #19
          RE: was vergessen...

          @wikingor
          ich glaub man erkennt schon daran wie du die sachlage beschreibst was du so arbeitest... ;) kannst du da ganze mal für nicht juristen verfassen und wenns geht auch mit angepasster version für links und rechtsabbieger? so verwirrt mich das zu sehr und ich schnall garnichts mehr ?(
          gruß eric

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            #20
            RE: was vergessen...

            Irgendwie meine ich mich dunkel erinnern zu können, daß der Rechtsabbieger auf die rechte Fahrbahn und der Linksabbieger auf die linke Fahrbahn zu fahren hätte. Da der tägliche Umgang im Straßenverkehr aber völlig anders aussieht, benutze ich als Rechtsabbieger die rechte Fahrbahn. Als Linksabbieger nehme ich die Linke NACHDEM alle entgegenkommenden und abbiegenden Fahrzeuge weg sind.

            Dem anderen Fahrer hättest Du es wahrscheinlich sowieso nicht recht machen können.

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