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vorfahrtregelung

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    vorfahrtregelung

    hab da mal ne frage:
    da ist ne kreutzung.
    angenommen ich komme aus einer straße mit jeweils einer fahrspur pro richtung, ampel ist für mich grün (in alle richtungen, auch gerade aus d.h. ohne irgendwelche pfeile) und biege dann rechts in die querstraße ab. die querverlaufende straße hat !zwei! fahrspuren pro richtung. auf welche spur muß, bzw darf ich dann fahren.
    folgendes ist passiert. ich bakam grün, hab geguckt ob fußgänger rechts neben mir über die straße gehen wollen, dem war nicht so, dann stoff und abb auf die linke spur, weil wollte kurze zeit später wieder links abbiegen. tja blöd war nur das ein entgegen kommender linksabbiger, der quasi in die gleiche straße abbigen wollte, dachte das ich auf die rechte spur hätte fahren müssen und daher versuchte mit mir gleichzeitig auf die zweispurige straße einzufahren. er auf der linken und ich auf der rechten spur.
    gut, ich hab davon garnichts mitbekommen, da ich mich auf die fußgänger konzentriert hatte und auch irgendwie mit sowas garnicht gerechnet hatte. als ich dann auf der linken spur der zweispurigen straße angekommen war, wunderte ich mich dann warum son 5er bmw links neben mir hupend im gegenverkehr stand und sich fürchterlich aufgeregte. war das jetzt wirklich mein fehler?
    gruß eric

    #2
    bin zwar kein verkehrsexperte aber ich würde das so sehen:

    1. Rechts vor Links
    2. innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht auf mehrspurigen Strassen freie Fahrstreifenwahl (zumindest in AUT)

    also eindeutig der Fehler vom Linksabbieger - weil er gemäss der Rechts vor Links Regel sowieso hätte warten müssen und ausserdem kann er nicht damit rechnen dass du die rechte Spur verwendest.

    Pragmatischer und "freundlicher" wäre natürlich gewesen einen Blick aufs Verkehrsgeschehen zu werfen und ihm die linke Spur zu lassen.
    aber das ist wieder eine andere Geschichte

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      #3
      RE: vorfahrtregelung

      Wat man nicht selber weiß, dat muß man sich erklären.......

      hat der alte Tegtmeier immer gesungen, für alle die sich noch dran erinnern können.

      Ich erklär mir das so:

      1. Hättest Du geradeaus fahren wollen, hätte der Linksw... äh abieger warten müssen.

      2. Wäre da nur eine Fahrspur gewesen, hätte er auch warten müssen.

      3. Also darfst auch Du bei 2 Fahrspuren zuerst einfahren und den Fahrstreifen wählen.

      Und wie wir ja alle wissen ist das mit dem Hupen und ich habe Vorfahrt bei B M doubleyou ja mitgekauft......

      Was sagen denn Juristen dazu?

      Gruß

      Andreas
      I'm very good in doing nothing!

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        #4
        Ich bin zwar nix Jurist, aber ich würde auch meinen, dass der Linksabbieger warten muss bis der Rechtsabbieger abgebogen ist. Rein rechtlich ist der hier als Rechtsabbieger bezeichnete doch immer noch Gegenverkehr und muss somit durchgelassen werden. Ob die zwei Fahrspuren pro Richtung da so einen grossen Unterschied bei dieser Regelung machen?? Ich kanns mir kaum vorstellen.
        Bekennend Defender süchtig...

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          #5
          also, ich denke auch landybärin hat recht, der linksabbieger muss warten bis die (für ihn praktisch gegenfahrbahn) frei ist.

          aber vielleicht erschliesst sich das eher wenn du mal ne zeichnung machst und einstellst.

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            #6
            habs mal mit paint versucht ich hoffe es klappt.
            sieht zwar aus wie von nem drei jährigen :Daber man erkennt wohl was ich meine.. hoffentlich

            es grht nicht.... son s....ß bin immer noch zu blöd für bilder

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              #7
              sooo

              hier die kreuzung, zur von rr83 geschilderten situation.




              - und ich denke, du hast nichts falsch gemacht, aber vielleicht gibt es einen verkehrsrechtexperten ?!
              wär auch für mich interessant zu wissen.

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                #8
                Bin zwar kein Verkehrsrechtler, aber es ist hier unerheblich, wie viele Spuren die Querstrasse hat. RR 83 ist RECHTS-Abbieger, hat Vorfahrt und damit auch die Auswahl der Spur. Die Beachtung von Fußgängern und Radfahrern ist jedenfalls wichtiger als so einem Selbstdarsteller zu Diensten zu sein.
                Hätte RR83 nicht in einem vom BMW-Fahrer als minderwertig betrachteten (Hackordnung!) Fahrzeug gesessen sondern in einem
                20t 3-Achser mit Hänger, hätte sich die Frage auf Grund des notwendigen Wendekreises und der für den BMW ungünstigen Gewichtsverhältnisse so nicht gestellt.
                Typen wie der BMW- ("Sport") Fahrer begegnen einem tagtäglich. Sie wollen mit ihren Stunts permanent sich selbst beweisen, was für tolle Kerle sie sind. Dabei riskieren sie nicht nur ihre eigene Gesundheit, was ja noch egal wäre...(Deshalb sind mir nächtliche Alleinunfälle von Rasern am liebsten..), sie gefährden Andere um Spass zu haben.
                Mit stoischer Ruhe und Nichtbeachten straft man solche Spinner am besten, weil man ihnen damit das Publikum und den Applaus (auch gezeigte Verärgerung ist für sie eine Art Anerkennung!) entzieht.
                ronlandy

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                  #9
                  Hi,

                  in Flensburg (beim Mc Donalds Drive In) gibt's eine Kreuzung, wo genau diese Verkehrssituation besteht und dort wurde für den Rechtsabbieger eine durchgezogene Linie erstellt, die ihm verbietet beim Abbiegen direkt auf die linke Spur zu wechseln. Dadurch kann der Linksabbieger direkt durchziehen auf die linke Fashrspur und der Verkehr fließt besser ab.
                  Ich denke, das man daraus schließen kann das im Falle einer nicht vorhandenen durchgezogenen Linie, der Linksabbiegende eben warten muß.
                  Und noch zusätzlich erwähnt: Das mit der Linie funktioniert nicht besonders gut. Die meißten Linksabbieger schnallen nicht das die Rechtsabbiegenden nur die rechte Fahrspur benutzen dürfen und warten deswegen bis kein Auto mehr rechts abbiegt.
                  Und dann gibts wieder rechts Abbieger die die durchgezogene Linie ignorieren, aber wenn's da kracht ist die Schuldfrage klar.

                  Gruß,
                  Stephan

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                    #10
                    danke gerald das du es eingestellt hast,
                    bin ja schonmal beruhigt das ihr auch so denkt wie ich. vom gefühl her war ich mir eigentlich erst recht sicher das ich richtig lag. es hat mich nur etwas zweifeln lassen das der andere so auf sein recht bestanden hat. er hat sich ja selbst in ne recht heickle situation gebracht hat. wenn da jemand gestanden hätte wäre das bestimmt blöd ausgegangen, der bmw war auch nicht grade langsam.
                    das argument mit dem lkw find ich ganz gut, wenn ich da mit nem glieder- oder sattelzug abgebogen wäre, hätte ich garkeine schuldgefühle gehabt.
                    gruß eric

                    Kommentar


                      #11
                      Hier Die Antwort

                      Du hast Vorrang - der BMW hätte also erst nach Dir abbiegen dürfen - definitv.

                      A B E R :

                      Beim Abbiegen - unbahängig ob nach rechts oder links - von einem Fahrstreifen auf mehrere ist laut StVO oder StVZO der äußerst rechte zu nutzen...

                      Bedeutet im Klartext:
                      Im Falle eines Verkehrsunfalles nach von Dir geschildertem Sachverhalt liegt die Unfallverursachung bei dem BMW.
                      Die Zuweisung einer Unfallverschuldung jedoch könnte dann schon anders aussehen - nimmt sich der BMW-Führer einen Anwalt, welcher nicht völlig meschugge ist, könnte es durchaus zu einer mindestens kleineren Teilschuld Deinerseits führen...

                      ...den genauen Paragraph bezüglich der Nutzung des äußest rechten Fahrstreifen kann ich gerne nachliefern..........

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                        #12
                        RE: Hier Die Antwort - deshalb so auffällig groß...

                        Was redet ihr hier alle für ein Zeug ????

                        Bei dem Linksabbieger handelte es sich um einen 5er BMW ! Jedes Kind weiß, daß so ein Aute eine eingebaute Vorfahrt hat !!! Linke Spur, rechte Spur ... Linksabbieger, Rechtsabbieger ... in diesem Fall alles völlig unerheblich !

                        Das Gleiche gilt übrigens auch für die Autos mit dem Stern vorne drauf ...

                        =) =) =) =) =)

                        Sigi

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                          #13
                          Sollte man die nicht alle grün anpinseln... sowas in Richtung Grün frei an der Ampel... :D
                          Bekennend Defender süchtig...

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                            #14
                            Hallo,

                            @wikingor:
                            Also das mit der Pflicht, den äußerst rechten Fahrstreifen zu nehmen ist m. E. in der StVO nicht zu finden. In der StZO kann es thematisch schon gar nicht stehen. Im Gegenteil sagt § 7 Abs. 3 S.1 StVO, dass innerorts bei mehreren Fahrstreifen diese (von PKWs) frei gewählt werden dürfen. Der Rechtsabbieger kann seine Fahrspur beim Abbiegevorgang auch frei wählen. (Es könnte ja z.B. dann von der gewählten linken Fahrspur wiederrum ein Linksabbiegen in die nächste Seitenstraße möglich sein)
                            Weiter besagt § 9 Abs. 4 Satz 1 StVO "Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen."

                            @all:
                            In der ausgangs beschriebenen Verkehrssituation hat der Rechtsabbieger Vorfahrt. Der entgegenkommende Linksabbieger ist Wartepflichtig. Fährt er ein und kommt es zum Verkehrsunfall, ist der Linksabbieger grundsätzlich voll verantwortlich. Auf einen Vertrauensgrundsatz kann sich der Linksabbieger nicht berufen.

                            Beachtet aber, dass z. B. durch besondere Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen (wie die oben beschriebene durchgezogenen Linie), Verhalten des Vorfahrsberechtigten (hervorrufen einer unklaren Verkehrssituation z.B. durch vorheriges Anhalten) usw. eine andere Verkehrs- und Haftungsssituation ergeben kann.

                            @eric
                            Du sagt, dass Du dann auf der linken Spur warst aber der BMW dann links von Dir?? Sicher wart Ihr noch im Kreuzungsbereich. Sonst geht das wohl kaum.

                            Also ich bin der Meinung, dass Du nichts falsch gemacht hast. Der Linksabbieger hätte auch dann warten müssen, wenn er sieht, dass Du erst Fußgänger durchläßt. Es zeigt aber auch, dass man trotzdem imme mit dem Fehlverhalten anderer rechnen muss.

                            Ich erlebe es nur allzu oft, dass Verkehrsteilnehmer völlig falsche Auffassungen von Verkehrssregeln haben, die es so nicht oder anders gibt.

                            Gruß

                            Rulaman
                            www.landy-planet.de

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                              #15
                              RE: Hier Die Antwort - deshalb so auffällig groß...

                              Moin!

                              Man wat sind wir wieder frei von Vorurteilen - Landy über alles. Egal ob BMW, Mercedes oder was auch immer - Schuld sind grundsätzlich die Anderen! Damit will ich nicht unbedingt die anderen in Schutz nehmen, aber hier werden doch sooooo gern Paragraphen zitiert - wie wär's denn mit den ersten? Defensive und rücksichtsvolle Fahrweise? Aber neee - brauch ich nicht, fahr ja nen Landy und steh über den Dingen! (ok, sitz drüber)

                              Meine persönliche Meinung zu dem Vorgang hat wikingor sehr gut wieder gegeben, denn auch wenn ich die freie Wahl der Fahrspur hab, als erstes gilt doch das Rechtsfahrgebot, oder? Dann wähle ich mir - weil hab ja die freie Wahl - die Fahrspur meines Vertrauens! Was macht man bei diesem Vorgang? Den Fahrtrichtungswechselanzeiger betätigen, damit der nachfolgende Verkehr was davon mitbekommt. Gut, mag naiv klingen, aber ich hab's in mehreren langjährigen Selbstversuchen ausprobiert und das Ergebnis war erstaunlich - es funktioniert!

                              Auf den geschilderten Fall bezogen, wahrscheinlich gab es garkeine Gelegenheit den Blinker zu betätigen, da direkt in die linke Spur eingefahren werden sollte - somit, siehe Absatz oben, denke ich auch, das es in dem Fall der Fälle zu einer Teilschuld beider kommen würde.

                              Also, bevor hier noch andere Automarken aufgezählt werden, die ein etwas besseres Beschleunigungsverhalten als unsere geliebten Landys haben - keep cool und ab und zu mal nach links unten aus dem Fenster schauen, kann sein das da ein anderes Auto ist! :)


                              Gruß
                              Alex
                              Frühlings-Edition! Denn so schön wie meiner - blüht keiner!

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