Hast ja Recht, dass man in so nem Fall nicht lange diskutieren will, schon garnicht wenn man fürchtet zu spät am Ansitz zu kommen, obwohl man mitten in der Nacht aufgestanden ist.
Trotzdem hat sich an der Rechtslage nicht viel geändert. Das Waffenrecht ist ein Bundesgesetz. Die Verordnung wird vor allem dazu führen, dass manche Polizisten die sich nicht so gut auskennen, wissen wie sie sich zu verhalten haben:
- In Zusammenhang mit der Jagdausübung (zB Fahrt ins Revier) FÜHREN wir die Waffe, d.h. die Waffe darf zugriffsbereit sein natürlich muss sie entladen sein.
- TRANSPORT ist aber nicht in Zusammenhang mit der Jagdausübung, also auf dem Weg zum Büchsenmacher oder Schießstand, hier wurde der Umgang offensichtlich erleichtert.
Das hätteset du dir auch vorher schon ausdrucken können wenn du der Rennleitung was schriftliches zeigen möchtest. Aber wie schon gesagt: ich hab da gar keine Lust zu diskutieren. Ich pack meine Waffe in ein Futteral mach ein Schlösschen dran und gut ist. Da sind alle zufrieden und zwar auch auf dem Weg zum Schießstand.
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