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Auffahrunfall der Rennleitung

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    #16
    AW: Auffahrunfall der Rennleitung

    Da haste denen vermutlich einen Riesengefallen getan, denn Behördenfahrzeuge sind irgendwie nicht versichert, im Sinne einer KFZ Versicherung. Da gibt es wenn überhaupt nur eine allgemeine Haftpflicht etc.

    Ich kenne da so eine Geschichte, wo ein "KnackiTours" Bus einem Bekannten das Auto zusammengefaltet hat. das war recht kompliziert von der Abwicklung her, ist aber letztendlich alles bezahlt worden.

    Ich hätte den Schaden auf jeden Fall aufnehmen lassen.
    Schon allein um versteckte Schäden abzusichern, die sich später auswirken und repariert werden müssen.
    Bin mir nicht sicher, ob die Polizei das nicht auch hätte tun müssen, die müssen den Schaden ja auch ihrer Behörde gegenüber irgendwie rechtfertigen uns sicher ein 20 Seiten Formular ausfüllen.:o

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      #17
      AW: Auffahrunfall der Rennleitung

      Ich denke mal, dass die Rennleitung noch sehr jung war und daher übersehen hat, dass der Unfall aufgenommen werden muss. In Bremen muss dazu sogar ein Fahrzeug einer anderen Direktion kommen, damit kein Schmuu entsteht. Es stimmt auch, dass die Rennleitung keine Versicherung im herkömmlichen Sinn hat, die Schadensabwicklung läuft aber genauso leicht (oder kompliziert je nach Sachlage).

      Stulle

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        #18
        AW: Auffahrunfall der Rennleitung

        Moin zusammen,

        Dienstfahrzeuge einer Behörde sind Versichert, immer !
        Anders ist das gar nicht zulässig .

        Die Versicherung für Schadensfälle ob mit oder ohne Personenschäden
        nennt sich " KSA ", Komunaler Schadens Ausgleich .




        Beispiel :
        Hab mit einem Dienstfahrzeug , hier ein RTW , einen Schaden an einer
        Hausecke Verursacht ,beim zurücksetzen.
        Ich als Fahrer bin Verpflichtet diesen Schaden meiner Dienststelle
        anzuzeigen, einen Schadensbogen auszufüllen und das ganze dann
        der Versicherungsabteilung zu kommen zu lassen.

        Dem Geschädigten hab ich über diesen ganzen Vorgang zu Unterichten.

        Der Geschädigte bekommt von unserer Versicherungsabteilung dann Post
        über den weiteren ablauf .

        Ebenso wird bei einem Verkehrsunfall ein Schaden reguliert.

        Alles weitere siehe oben im link.


        Gruß Rolf
        9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
        Wir Arbeiten dran:kl

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          #19
          AW: Auffahrunfall der Rennleitung

          Wenn Du die Polizei gerufen hättest, hätte Dich das dann noch 40,- Pauschale gekostet.

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            #20
            AW: Auffahrunfall der Rennleitung

            Nee, die 40.- Euronen wären an die Adresse des Verursachers gegangen.
            Gruß Reinhard

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              #21
              AW: Auffahrunfall der Rennleitung

              Zitat von saui Beitrag anzeigen
              Moin zusammen,
              Dienstfahrzeuge einer Behörde sind Versichert, immer !
              Anders ist das gar nicht zulässig .
              Die Versicherung für Schadensfälle ob mit oder ohne Personenschäden
              nennt sich " KSA ", Komunaler Schadens Ausgleich .
              Gruß Rolf
              Hallo,

              stimmt in dieser Form nicht.

              Polizeifahrzeug = Dienstkfz des jeweiligen BUNDESLANDES (Bundespolizei die BRD), nicht einer Kommune.
              Staat ist Selbstversicherer, Schäden werden aus Staatskasse bezahlt.
              (Mach mal einen Ersatzanspruch wegen eines Unfalls mit einem staatlichen Fzg geltend!:D).
              Der erwähnte RTW ist entweder auf die Feuerwehr (Träger Kommune), das BRK (Träger ist eine Körperschaft des öff. Rechts) oder ein Krankenhaus (Träger der Inhaber des KH) zugelassen, da gelten jeweils eigene Versicherungsvorschriften.

              Wegen des Unfalles: JEDER Unfall mit einem Polizeifahrzeug ist aufzunehmen (Dienstvorschrift, gilt auch bei reinem Eigenschaden), um evtl. Regressansprüche gegen die Beamten geltend machen zu können. Ist zwar i.d.R. nur bei grober Fahrlässigkeit der Fall, bei unserer Dienststelle hätten sich die Beamten aber was anhören dürfen, wenn sie mit der Stoßstange "unter dem Arm" den Wagen ohne korrekte Unfallaufnahme (durch eine von der Einsatzzentrale beauftragte ANDERE Dienststelle) zurückgebracht hätten.
              Bei uns sind schon Ermittlungen wegen Unfallflucht (gegen den/die letzten im Fahrtenbuch eingetragenen Fahrer) eingeleitet worden, wenn an einem Streifenwagen eine nicht gemeldete Beschädigung festgestellt wurde.

              Grüße
              HuPe
              Always keep the shiny side up!

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                #22
                AW: Auffahrunfall der Rennleitung

                Zitat von joergwin Beitrag anzeigen
                Ich mit dem Defender unterwegs in Hamburg.
                Regen, noch mehr Regen ... Bremslichter vor mir, also gebremst ...
                Mein Hintermann bremste entweder zu spät oder zu zaghaft ...
                Es gab so´n Geräusch wie wenn Plastik an Stahl zerbröselt :D :D
                Aber: Kein Ruck am Defender.
                Freundlicher Herr in Uniform: Könnten Sie vielleicht mal aussteigen, ich habe sie gerade angebumst ... na, na, wer wird denn :D :D

                Also gucken gegangen. Da hing mir doch tatsächlich so´ne sch... Mondeo-Stoßstange schräg am Ar... in meiner guten Dixon Bates ...
                Die Rennleitung: "Fahren Sie doch mal nen Meter vor ..." Ich: "Nö, fahren Sie doch bitte mal nen Meter zurück". Tat er dann auch - allerdings krachte es noch mal und die Stoßstange hing noch immer an meinem Landy - der Streifenwagen war aber nen Meter zurückgefahren ... Nicht nur die Stoßstange, sondern auch Nebellampen, Nummernschild, usw. Ein Riesen-Gedöns. Meine Frage: "Läuft das jetzt über Gehaltsabzug ..." fanden sie nicht wirklich komisch.
                Die Jungs haben dann mit vereinten Kräften die Stoßstange samt Zubehör von meiner AHK gewuchtet und im Wagen verstaut.

                Nicht ein Kratzer bei mir :)
                Dann fragte mich noch der Beifahrer, ob ich Anzeige gegen seinen Kollegen erstatten möchte. Wollte ich natürlich nicht, wollte lieber "einen gut" haben :D

                Gruß, Jörg


                GEILE SACHE :D
                Wieso passiert mir sowas nicht
                GRÜSSE VON DER OSTSEE :W

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                  #23
                  AW: Auffahrunfall der Rennleitung

                  ist mir aehnlich vor ca. 6 Monaten hier in Magog passiert.

                  Dieser Dodge Charger (foto an einem frueheren Tag aufgenommen) ist mir hinten in meinen RRC gebumst, er hatte danach eine unschoene Stossstange und den Blinker hatte es ihm auch rausgepopelt, an meinem Range nicht das geringste.





                  Der junge Mann war froh das ich mich kaum interessierte, der Schreibkram dauerte mir aber doch zu lange.


                  schoene Gruesse, Chris

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                    #24
                    AW: Auffahrunfall der Rennleitung

                    Moin,
                    genau den gleichen Vergnügen hatte mein Schwesterherz auch mal in DD. Damals versuchten die Beamten meiner Schwester die Schuld in die Schuhe zu schieben, sie sollte doch einfach nur den Zettel mit den Betrag X als Bußgeld unterschreiben. Das sollte wohl dann so was wie ein untergeschobenes Schuldeingeständnis sein.
                    Dann kam der Vaters des Beifahres um die beiden abzuholen, dieser war zum Glück RA und hat die Beamten erst mal lang gemacht!

                    In einem solchen Fall würde ich immer auf die Polizei bestehen und nix unterschreiben bevor ich das nicht mit einem RA abgesprochen habe.

                    Bei unseren Freunden und Helfern gibt es halt auch Menschen die nicht freundlich sind und schon gar nicht helfen wollen ( wie in jeder anderen Berufsgruppe auch)!
                    Gruß felix
                    We're coming rougher every time

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