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Entlüfternippel

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    #16
    AW: Entlüfternippel

    Moin Moin
    Ich jage immer ein Stoßgebet in den Himmel wenn Leute an Bremsanlagen basteln und nicht genau wissen was sie tun.

    Kalle (Fasan)

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      #17
      AW: Entlüfternippel

      Keine Sorge Jungens, als die hinteren Bremsen gemacht wurden, hab ich das mit den Leuten in der Werkstatt zusammen gemacht...

      Und ein Hexenwerk ist das ja schließlich auch nicht...

      War mir nur nicht mehr über die Zusammensetziung Entlüfternippel und Bremszylinder sicher.

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        #18
        AW: Entlüfternippel

        Zitat von armab Beitrag anzeigen
        Ich denke aber auch dass dir die Werkstatt das richten muss, wobei du die Teile wahrscheinlich selbst bezahlen musst.
        Find ich einen interessanten Gedanken.
        Nehmen wir mal an, ich lass bei einem Motor die Wasserpumpe ersetzen. Leider reisst da eine Schraube ab. Die Schraube geht nicht aus dem Motor raus. Also bauen sie einen neuen Motor ein. Muss ich nun den Motor selber bezahlen?

        Wenn ich ein Auto in eine Garage bringe, dann einzig aus dem Grund weil ich das Risiko einer heiklen Reperatur nicht tragen will.

        Bei dem Entlüfternippel behaupt ich doch jetzt einfach mal, der ist abgebrochen weil man einen normalen Ring-Gabelschlüssel genommen hat, welcher auch immer leicht schräge Kräfte überträgt, die ein Entlüfternippel einfach kein bisschen verträgt. Man hätte eine Nuss mit einem rechtwinkligen langen Aufsatz nehmen sollen mit dem man dann auf beiden Seiten schön gefühlvoll und ohne Scherkräfte lösen kann.

        Aber na ja, Mutter Gesetz hat diesen Fall sicher geregelt, oder?

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          #19
          AW: Entlüfternippel

          Hallo,

          Warum ne Nuss nehmen .... für Entlüfternippel an RBZ gibt es Spez. Schlüssel. Aber auch mit nem Normalen Maulschlüssel o. Ringschlüssel gehts auch ..... Gefühl heist das Zauberwort.
          Und wenn das Teil Festgegammelt ist hilft oft das beste Tool nichts dann ...... Knack

          Ralf
          Der Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er

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            #20
            AW: Entlüfternippel

            Zitat von Flash Beitrag anzeigen
            Find ich einen interessanten Gedanken.
            Nehmen wir mal an, ich lass bei einem Motor die Wasserpumpe ersetzen. Leider reisst da eine Schraube ab. Die Schraube geht nicht aus dem Motor raus. Also bauen sie einen neuen Motor ein. Muss ich nun den Motor selber bezahlen?

            Wenn ich ein Auto in eine Garage bringe, dann einzig aus dem Grund weil ich das Risiko einer heiklen Reperatur nicht tragen will.

            Bei dem Entlüfternippel behaupt ich doch jetzt einfach mal, der ist abgebrochen weil man einen normalen Ring-Gabelschlüssel genommen hat, welcher auch immer leicht schräge Kräfte überträgt, die ein Entlüfternippel einfach kein bisschen verträgt. Man hätte eine Nuss mit einem rechtwinkligen langen Aufsatz nehmen sollen mit dem man dann auf beiden Seiten schön gefühlvoll und ohne Scherkräfte lösen kann.

            Aber na ja, Mutter Gesetz hat diesen Fall sicher geregelt, oder?
            Und genau wegen dieser Denke (Vollkaskomentalität) gibts bald keine Werkstätten mehr, die solche Jobs machen.
            Was kann die Werkstatt denn dafür, wenn die Entlüfternippel nicht ordnungsgemäß gewartet sind?
            Ein Entlüfternippel, der nicht zu fest angezogen wurde oder dank Bremsflüssigkeitstausch mindestens alle zwei Jahre mal bewegt wurde, gammelt nicht fest und reisst auch nicht ab.

            Wäre die Bremse ordnungsgemäß gewartet gewesen, reisst man da nichts ab, anderenfalls schon.... und dann kann es nicht Aufgabe der Werkstatt sein, dafür grade zu stehen.

            Das meine 5 cents dazu.

            Gruß
            heppsen

            PS: wenn an der Wapu ein Bolzen abreisst, brauchts keinen neuen Motor....Blödsinn.

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              #21
              AW: Entlüfternippel

              Kein Grund für den deutschen Kulturpessimismusreflex. Alles geregelt:
              Eine Werkstatt haftet für Schäden durch unsachgemäße Arbeit. Sie haftet weder für Materialfehler, noch für nicht unsachgemäße Arbeit.

              Allerdings muss sich eine Werkstatt an die Reparatur- und Servicevorgaben des Herstellers halten. Das bedeutet implizit auch das vorgeschriebene (Sonder-)Werkzeug zu benutzen. Eine Unkenntnis dieser Vorgaben schützt die Werkstatt nicht. Siehe Az.: VII ZR 164/08 (Werkstatt hatte vergessen Bolzen zu tauschen) Nun müsste man im WHB und den Service Bulletins nachschlagen, ob es an dieser Stelle vorgeschriebene Arbeitsschritte und Werkzeug gibt und diese mit dem Vorgehen der Werkstatt vergleichen. Dann weiß man ob die grundsätzlich in der Pflicht sind , oder nicht.

              Als Zivilprozeß wird das todsicher langwierig und teuer, da Gutachter und Anwälte nunmal nicht für ne Stulle und´n Hallo zu haben sind, und es wird ziemlich sicher mit einem Vergleich ausgehen.

              Kurzum: Die Nippel gehörem dem Halter, wer Fremdnippeln lässt, oder ungeschickt nippelt wird mit in der Regel mit Streß belegt.

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