Hey HP, Es geht darum, dass der TE den 110er als LKW besteuert und dafür verblecht hat.
Ich meine, dass man nicht verblechen muss wg BFH Urteil.
Aber ich probier's einfach aus. - LG Juhu
P.S. Ich baue ein Womo mit modularer heruasnehmbarer Einrichtung. Hinten bis UK Schiebefenster ist schon alles drin.
Lässt sich dann in verschiedenen Konstellationen kombinieren wie das Auto auch. mit Flügelmuttern wird es immer befestigt.
Der TÜV will einWomo aber immer untrennbar verbunden.
Deshalb stellt sich mir die Frage: Leerer LKW (Module= Ladung) oder volles WoMo (ohne Flügelumttern)
P.p.S. Überlest den Thread einfach, wenn Ihr ein SUV habt ...
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