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LKW-Zulassung

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    #46
    AW: LKW-Zulassung

    Hey HP, Es geht darum, dass der TE den 110er als LKW besteuert und dafür verblecht hat.
    Ich meine, dass man nicht verblechen muss wg BFH Urteil.
    Aber ich probier's einfach aus. - LG Juhu

    P.S. Ich baue ein Womo mit modularer heruasnehmbarer Einrichtung. Hinten bis UK Schiebefenster ist schon alles drin.
    Lässt sich dann in verschiedenen Konstellationen kombinieren wie das Auto auch. mit Flügelmuttern wird es immer befestigt.
    Der TÜV will einWomo aber immer untrennbar verbunden.
    Deshalb stellt sich mir die Frage: Leerer LKW (Module= Ladung) oder volles WoMo (ohne Flügelumttern)

    P.p.S. Überlest den Thread einfach, wenn Ihr ein SUV habt ...

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      #47
      AW: LKW-Zulassung

      Zitat von Juhulia Beitrag anzeigen
      - nicht 4 sondern 2 Sitzplätze
      Und bei welchem Zweisitzer wäre das Flächenverhältniss ein Streitfall?

      Die Zuladung in dem Urteil lag bei über einer Tonne.
      Das fand der Richter gering.
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        #48
        AW: LKW-Zulassung

        Eine Tonne Nutzlast ist für einen LKW mit Doppelkabine gering.
        Ich kenne nur 7,5 t LKW bzw. Mogs mit 2 Sitzreihen.
        Die Lieferwagen haben typischerweise nur eine Sitzreihe.

        Es ist ganz easy:
        ein Pick-Up mit Doppelkabine ist vom Gesamtbild PKW = 2 Sitzreihen + kleine Ladefläche
        ein Pick-Up mit einfacher Kabine ist vom Gesamtbild ein LKW = 3,5 t Lieferwagen

        Ein Zweisitzer braucht ausreichend Nutzlast und Ladefläche, damit er als Lieferwagen durchgeht.
        Der 90er scheidet z.B. wegen Ladefläche aus.

        LKW Lieferwagen geht nur, wenn das Auto äußerlich wie ein 3,5 t LKW daherkommt,
        also vergleichbar mit T4 oder Sprinter oder Transit mit einer Sitzreihe.

        Oder gibt's die irgendwo als Lieferwagen mit 2 Sitzreihen zu kaufen? Eben.

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          #49
          AW: LKW-Zulassung

          Zitat von Juhulia Beitrag anzeigen
          Der 90er scheidet z.B. wegen Ladefläche aus.
          Da würde ich nicht drauf wetten.
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            #50
            AW: LKW-Zulassung

            Doch. Leider. Den Fußraum und die chubby box zählen die nämlich mit zur Personenfläche...

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              #51
              AW: LKW-Zulassung

              Das interessiert heute niemanden mehr.
              Oder hast du schonmal einen Steuerbescheid bekommen,
              in der die größe der Ladefläche angegeben gewesen wäre?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                #52
                AW: LKW-Zulassung

                Nee, ich hab aber nen Kfz Schein, da stehen die Sitzplätze und die Fahrzeuglänge.
                Und der 90er ist dann kein ??? sondern der vermutlich kürzeste Lieferwagen der Welt :o

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                  #53
                  AW: LKW-Zulassung

                  Ja,das könnte einem seit 2012 passieren,
                  dass ein Fahrzeug mit zwei Sitzplätzen
                  und LKW Kennzeichnung im Schein,einfach nach Gewicht besteuert wird,
                  weil sich dort niemand hinsetzt und überlegt,wie lang wohl ein Fahrzeug sein muss,
                  damit man hinter zwei Personen noch Ladubg befördern kann.

                  Passt beim 90er nicht genau eine Europalette in den Kofferraum?
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                    #54
                    AW: LKW-Zulassung

                    Das passiert schon immer beim 110er HT und HCPU.
                    Aber vermutlich nicht bei einem kurzen Hüpfer wie dem 90.

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                      #55
                      AW: LKW-Zulassung

                      Jetzt ist aber nicht immer sondern Zoll.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #56
                        AW: LKW-Zulassung

                        Seit dem 12.12.2012 hat doch der Zoll/Finanzamt sowieso nichts mehr zu sagen dazu. Die müssen sich seitdem an die Vorgabe der Eintragung (Abnahme durch TÜV) richten.

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                          #57
                          AW: LKW-Zulassung

                          Zitat von Jeppi Beitrag anzeigen
                          Seit dem 12.12.2012 hat doch der Zoll/Finanzamt sowieso nichts mehr zu sagen dazu. Die müssen sich seitdem an die Vorgabe der Eintragung (Abnahme durch TÜV) richten.
                          Erzähl denen des mal... die sagen dir dann schon was sie gerne hätten

                          Bei mir z.b. Defender 130 (6 Sitzplätze) als LKW Eingetragen, aber als PKW besteuert (Nutzlast ca. 1,3t) Ladeflächenlänge ca. 1,5m
                          VW LT 35 Doka (7 Sitzplätze) als LKW Eingetragen und besteuert (Nutzlast ca. 1,3t) Ladeflächenlänge ca. 3m

                          Grüße
                          Robin

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                            #58
                            AW: LKW-Zulassung

                            das einzig faire ist eine pauschale besteuerung (z.b. 20eur / 100ccm) für ALLE fahrzeuge OHNE ausnahme.
                            ​mfg Frank
                            110 SW aus 2015

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                              #59
                              AW: LKW-Zulassung

                              Nee. Ich kann die Steuer nämlich als Betriebsausgabe absetzen. Du nicht.
                              Aber ich versteuere als PKW, der Tscheche nebenan fährt als LKW deutlich günstiger.
                              Gerechtigkeit? Nur im Märchen...

                              Im aktuellen KraftStG findet sich derPassus, dass der Beamte das Fahrzeug anders einstufen darf, wenn das der Nutzung genauer entspricht und das zu höheren Steuersätzen führt. Genauso steht das da.

                              Bei einem Pick- Up mit zwei Sitzreihen und einem 90 ist man also auf den guten Willen des Beamten angewiesen.

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                                #60
                                AW: LKW-Zulassung

                                Zitat von Jeppi Beitrag anzeigen
                                Seit dem 12.12.2012 hat doch der Zoll/Finanzamt sowieso nichts mehr zu sagen dazu. Die müssen sich seitdem an die Vorgabe der Eintragung (Abnahme durch TÜV) richten.
                                Sicher?
                                Nach der Reform 2012 war es so, dass der Zoll sich an die Eintragung im Schein halten musste, mit Ausnahme der LKW. Da hat sich nichts geändert.
                                Mittlerweile gabs wieder eine Änderung im Text, sodass neben den LKW auch Werkstattwagen nicht unbedingt gewichtsbesteuert werden müssen.

                                So mein Kenntnisstand.

                                Gruß Marc

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