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LKW-Zulassung

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    #31
    AW: LKW-Zulassung

    Das Urteil ist fast 10 Jahre alt,hab ich auch irgendwo auf dem Rechner.
    Das interessiert doch keinen.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #32
      AW: LKW-Zulassung

      lt beschluß des reichsfahrzeugministeriums soll der defi vom zoll steuerlich als pkw behandelt werden. demnach sollen "dreckschleudern" und fahrzeuge die nicht zum mainstream passen (die u.a. angeblich wg. der höhe der stoßstange fußgänger gefährdent sind) durch hohe steuern vom straßenverkehr ferngehalten werden. der genaue text schwirrt hier auch irgendwo rum. also verblechen oder blechen.

      und mal unter uns ordensschwestern: wenn man mal mit dem defi einen fußgänger frontal erwischen sollte, dann hat er (der fußgänger) - wenn er sich platt auf den boden presst - nach der überfahrt mit dem defi max ein paar blaue flecke. wenn da statt dessen ein golf drüberrauscht gibts viel mehr rotes...

      so langsam fühle ich mich in der ausübung meiner freiheit durch den staat etwas eingeschränkt. immer diese sonderregeln und ausnahmen.
      ​mfg Frank
      110 SW aus 2015

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        #33
        AW: LKW-Zulassung

        @WilliMeier: Deine Freiheit hört bei der Gefährdung anderer auf :p....

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          #34
          AW: LKW-Zulassung

          Zitat von Kabeljau Beitrag anzeigen
          @WilliMeier: Deine Freiheit hört bei der Gefährdung anderer auf :p....
          Richtig heißt der Satz: "Die Freiheit des Einen hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt."
          Mit Gefährdung hat das nichts zu tun, eher mit ideologischer Einstellung.

          Wenn ein Fußgänger von einem Golf angefahren wird, wird er auch verletzt, die Stärke der Verletzung hängt auch von der Geschwindigkeit des Autos ab.
          Und der Defender ist ja nicht so schnell. Gut zu sehen und zu hören ist er auch. Und der Fahrer hat einen guten Überblick. Im Gegensatz zum Golf.

          Genausogut könnte man Elektroautos verbieten, weil man sie nicht hören kann und die deshalb eine Gefahr darstellen.
          Insbesondere für die ganzen Handynutzer, die nicht da hinschauen, wo sie hinlaufen.

          Viele Grüße

          Sailor
          Land-Rover Lightweight Diesel,
          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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            #35
            AW: LKW-Zulassung

            Zitat von WilliMeier Beitrag anzeigen
            also verblechen oder blechen.
            Dem Finanzamt geht es in erster Linie um
            Zul.GG > 2800 kg
            Zuladung > 800 kg
            Ladefläche > Personenbereich

            Ansonsten muss das Gesamtbild passen.
            Und das Urteil sagt, dass so'n Quatsch wie Verblechen oder Abtrennung des Laderaums reine Schikane sind und für das Gesamtbild unerheblich.
            Genauso Schikane wie im übrigen das Enfernen von PKW-üblicher Sonderausstattung (was ja auch von Beamten gefordert wurde: keine Ledersitze o.ä.)
            Und es ist ein BFH Urteil.

            Also, ehrlisch jetze: Den Finanzbeamten, der seine persönliche Schikane bei Vorlage des BFH-Urteils im Gespräch mit den Vorgesetzten weiter durchsetzen will, würde ich gern kennenlernen. Der stemmt sich dann gegen den ganzen Behördenapparat stemmen. Inklusive BFH. Wow.

            P.S. In Österreich fahren die SW als Utility rum. Mit 5 Sitzen und hinten verblecht. Vielleicht meint Ihr das?
            Da müsste mal einer auf Gleichberechtigung in Luxembourg klagen. Das identische Auto:
            Der deutsche Unternehmer zahlt Steuern für einen Luxus SUV , die Ösis versteuern einen LKW nach Gewicht.

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              #36
              AW: LKW-Zulassung

              Also erstmal liegt die KFZ Steuer jetzt beim Zoll.
              Den interessiert das Flächenverhältnis nicht wirklich.
              Sehr entscheident ist aber die Sitzplatzzahl.
              Einklagen kann man versuchen aber nicht eine einheitliche Besteuerung in der EU.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #37
                AW: LKW-Zulassung

                Hmm. Wer ist denn der Chef beim Zoll? Richtig, der Onkel Schäuble, also das Bundesfinanzministerium:

                Der hat sich diese Einnahmequelle erstmal gesichert. Damit die Landesfürsten nicht auf dumme Ideen kommen...

                Das mit der Steuergerechtigkeit in der EU hat aber was. Schließlich zahlt Apple, Amazon u.a. in Irland auch nur 2% Körperschaftssteuer und ich hier den vollen Satz. Tja. Scheiß drauf.

                Muss ich eben das Teil bei den Ösis zulassen oder noch besser im UK. Dort geht der Utility SW auch als LKW, hab ich mal gehört. Wir dürfen schließlich den Sitz in der EU frei wählen. Wie Apple und die Amazonen...

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                  #38
                  AW: LKW-Zulassung

                  Der Thread war fast vier Jahre alt, als er jetzt wieder hervor gekramt wurde (warum auch immer).
                  Die damals hitzige Diskussion hat mit dem Sachstand heute nur wenig bis gar nichts zu tun.
                  Von daher ist es müßig in diesem alten Thread mit reichlich Postings zu einem völlig veralteten Sachstand weiter zu diskutieren, vermute ich jetzt einfach mal.

                  Da hätte sich bestenfalls, wenn man das nochmal diskutieren will, ein neuer Thread zu dem Thema gelohnt, wobei es da heute eigentlich nicht mehr viel zu diskutieren gibt, da die Regelungen nun ziemlich eindeutig sind und auch keine "Übergangsphase" mehr läuft.

                  Gruß
                  Michael
                  Für Landy-Fahrer gilt „Nachher ist man immer schlauer ..ääh... Schrauber“

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                    #39
                    AW: LKW-Zulassung

                    Okay. Dann hilf mir auf die Sprünge.
                    Grundlage ist KraftStG von 2012.
                    Die Steuerbehörde legt die Fahrzeugart nach der Bestimmung fest.
                    Und ich würde jetzt mal frech behaupten, die Bestimmung eines N1G ist eher N als M.
                    Wenn es vom Gesamtbild eher ein PKW ist, okay, wird als PKW besteuert.
                    Pick-Up ist auch klar: in Schland ein PKW, wenn Fahrgastraum > Laderaum
                    Die Mindestanforderung für LKW steht in meinem Beitrag #35.
                    Die gelten heute genauso wie damals.
                    Wieso gilt dann das Urteil eines Bundesgerichts jetzt nicht mehr?

                    Oder anders gefragt, wer würde einem N1G mit zwei Sitzplätzen und einer Riesenladefläche den LKW Status nicht zuerkennen?
                    Das ist ein überdachter 110 HCPU und der war schon immer ein LKW.

                    Hier kannst Du einen LKW mieten: https://www.europcar.de/umzugsflotte-lkw-gruppe-2
                    Nicht als PKW versteuert. 3 Sitzplätze, 1000 kg Nutzlast, 3500 kg zul. Gesamtgewicht, damit die arme heutige Jugend mit Klasse B ohne Hänger überhaupt das Steuer anfassen darf...
                    (genau die Daten vom 110er, nur mehr Sitzplätze übrigens)

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                      #40
                      AW: LKW-Zulassung

                      Zitat von Juhulia Beitrag anzeigen
                      Muss ich eben das Teil bei den Ösis zulassen oder noch besser im UK. Dort geht der Utility SW auch als LKW, hab ich mal gehört. Wir dürfen schließlich den Sitz in der EU frei wählen. Wie Apple und die Amazonen...
                      Steuern sind immernoch Sache der Mitgliedsländer.
                      Dein Fahrzeug muss dort angemeldet sein,wo sich dein erster Wohnsitz befindet.
                      Hast du dein Fahrzeug nicht in D.angemeldet und es befindet sich länger als
                      (darfst du jetzt mal selber googeln) in D,musst du für diesen Zeitraum hier Steuern entrichten.
                      Funktioniert aber auch umgekehrt,für den Zeitraum,den du mit einem hier gemeldetem Fahrzeug,
                      nicht die deutsche Luft verbesserst.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #41
                        AW: LKW-Zulassung

                        Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                        Also erstmal liegt die KFZ Steuer jetzt beim Zoll...
                        ... eine einheitliche Besteuerung in der EU.
                        Ich hatte vor Jahren auch mal versucht, die zuständige Bearbeiterin des heimischen Finanzamtes mit Hinweis auf das Personen - Nutzlastverhältnis entsprechend EU-Verordnung zur erneuten Einstufung als LKW zu überzeugen. Die wörtliche Antwort lautete:

                        "WIR SIND ABER HIER NICHT IN DER EU!!!" ...ich war in diesem Moment völlig sprachlos und hatte dem ich nichts mehr entgegenzusetzten.
                        am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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                          #42
                          AW: LKW-Zulassung

                          Zitat von landycollector Beitrag anzeigen
                          entsprechend EU-Verordnung zur erneuten Einstufung als LKW zu überzeugen.
                          Nicht erneute Einstufung.

                          Ein Landy kommt ab 2011 immer als LKW. Das Finanzministerium will ihn nur nicht als solchen wahrnehmen, solange mehr Nutzfläche für Personen als für Lasten zur Verfügung steht. Wenn sich das Verhältnis umkehrt, wird der Landy auch als LkW wahrgenommen.

                          P.S. Keine Ahnung wieso ausgerechnet die Flächenverhältnisse. Wenn es die Gewichtsverhältnisse wären, gäbe es die ganze Diskussion überhaupt nicht.

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                            #43
                            AW: LKW-Zulassung

                            Zitat von Juhulia Beitrag anzeigen
                            Wenn es die Gewichtsverhältnisse wären, gäbe es die ganze Diskussion überhaupt nicht.
                            So steht es ja auch in besagter EU-Rili,auf die Landycollector hinwies.
                            Flächenverhältniss ist uninteressant.
                            Vor einem Jahr:
                            1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #44
                              AW: LKW-Zulassung

                              Hey Caruso, das Urteil kannste vergessen, da Pick-Up mit Doppelkabine. Die werden nie anerkannt, da sonst gültig für jeden Ranger, Amarok, o.ä. Siehe Satz 26 imLink.
                              Hier geht es um
                              - nicht Pick-Up sondern Van (Lieferwagen)
                              - nicht 4 sondern 2 Sitzplätze
                              - nicht 180 sondern 140 km/ h Hochstgeschwindigkeit
                              - und eine für einen Lieferwagen übliche Zuladung
                              Ein 110er SW mit zwei Sitzplätzen ist vergleichbar mit 110er HT oder HCPU. Und die laufen steuerlich immer als LKW.
                              LG - Juli

                              P.S. Übrigens zitiert das Urteil in Satz 22 ein älteres als das von mir in #30 verlinkte BFH Urteil als bindende Entscheidungsgrundlage für die Besteuerung des 130er Pick-Up , eben da Pick- Up mit Doppelkabine.

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                                #45
                                AW: LKW-Zulassung

                                Worum gehts eigentlich?
                                Der TE hat sich doch vor knapp vier (4) Jahren für alle Antworten bedankt.
                                Gruß
                                HP

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