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LKW-Zulassung

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    #16
    AW: LKW-Zulassung

    Die Verblechung der Seitenscheiben ist der falsche Ansatz.
    Ich habs hier schon mal geschrieben, wenn du da hinkommst und willst deinen "PKW" mit Blechen oder so zum LKW machen, dann werden die natürlich hellhörig. Oder wer noch so blöd frägt ... "was muß ich machen, damit mein Auto als LKW besteuert wird?" ist selber schuld.
    Beim 90er ist das doch so einfach. Hinten alles raus, dann das komplete Dach runter und ein Truck Cab drauf. Beim ST geht das noch einfacher durch ein kurzes Stoffverdeck.
    Wer dann unbedingt zum TÜV damit will läßt sich die Kiste als "LKW offen" eintragen, kann man sich aber sparen.
    Und mit dem kurzen Dach rufst du dann an und sagst, du willst, daß dein Fahrzeug neu begutachtet wird. Und da die Finanzamtheinis nicht an das gebunden sind, was in den Papieren steht, geht sie das auch nichts an. Da würde ich sie auch freundlich darauf hinweisen, wenn sie danach fragen.
    Am Besten dann vorher noch irgend nen Siff hinten drauf schmeißen, nasse Erde oder irgendsowas.
    Und wenn er dann sagt, das ist ein PKW dann bittest du ihn wieder höflich sich doch mal da hinzusetzen, ohne Lehne, ohne Gurte ... und Fährst ne Runde mit ihm.

    Optimal ist sowas natürlich noch, wenn man sich vorher die Radfkästen hat als Sitzbänke eintragen lassen :)
    Who needs luxury?

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      #17
      AW: LKW-Zulassung

      So langsam werde ich müde - es gibt kein "als LKW" besteuern. Es gibt auch schon lange kein "LKW offen" mehr - die heutigen EU Zulassungen haben ein anderes Schema. Es gibt nur eine Besteuerung nach CO2 und eine Besteuerung nach Gewicht. Es gibt CO2 besteuerte N1G - Nutzfahrzeuge Geländewagen, zB alle neuen Defender ab MJ11, dann gibt es nach CO2 besteuerte M1G, die alten Defender bis vor MJ11 ohne ST, dann gibt es noch als Gewicht besteuerte M1G, diejenigen alten Defender die es geschafft haben nach Gewicht besteuert zu werden. Obwohl noch keine verbindlichen Übergangsfristen für die Überführung der Altfahrzeuge in die CO2 Steuer gesetzlich verabschiedet wurden, muss man davon ausgehen, dass nach dem 31.12.2013 zusammen mit allen anderen Fristen auch für die jetzt Gewichtsbesteuerten die CO2 Steuer erhoben wird. Die Spezis knobeln wohl nur noch an den gewerblichen Fahrzeugen.


      Der 90ST ist übrigens immer schon ein nach Gewicht besteuertes Fahrzeug und Radkästen als Sitzplätze gibt es seit 2007, zeitgleich mit dem Verbot der Längssitze, nicht mehr.

      Grob kann man die EU Typgenehmigungen zuordnen:
      Neu N1G - Alt LKW
      Neu M1G - Alt PKW
      aber nicht 1:1.
      Zuletzt geändert von Gast; 20.01.2012, 11:34.

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        #18
        AW: LKW-Zulassung

        ist schonmal wem aufgefallen das es um einen 90 des baujahres 1987 geht...........
        nur mal so zur erinnerung............

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          #19
          AW: LKW-Zulassung

          Ja, und ... wo ist der Punkt eines 87er 90? Die Zulassung bleibt auf Grundlage aktueller Gesetze und bei Ummeldung gelten die neuen Regelwerke. Die alten haben aktuell noch Bestandsschutz bis 1.1.2014 und auch das ist nicht mehr soo weit weg.

          Eigentlich müsste allerdings die Überschrift "Gewichtsbesteuerung" heissen, aber so what?

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            #20
            AW: LKW-Zulassung

            deine angaben und SirLandys

            ,,
            Die CO2-Besteuerung für Altfahrzeuge kommt erst 2013, und davon ganz
            abgesehen wird es bei LKW bis 3,5to wohl auch bei Gewichtsbesteuerung bleiben.
            Jedenfalls gibt es bisher keine gegenteiligen Beschlüsse. ,,

            w
            iedersprechen sich irgendwie............. :p

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              #21
              AW: LKW-Zulassung

              Hab mir das eben mal durchgelesen,

              jetzt meine Story dazu,

              Mein Landy habe ich wie schon erwähnt aus NL, mußte dann mit dem ne Abnahme nach § 21 machen und beim Tüv gab es keine Probleme den als LKW geschlossen in den Papieren eintragen zu lassen. Ach ja ist nen 90 Truck Cap. der war auch schon in NL als LKW zugelassen.
              Mit der Steuer bin ich jetzt bei 136,-€ anstatt 410,-€ Versicherungtechnisch bin ich 2€ teurer im Monat als bei PKW.
              Also spare ich doch was .

              Die Trennwand muß laut meinem freundlichen Prüfer beim Tüv nicht geschlossen sein, ich habe das mit nem Doppestabmattenzaun vom meinem Metallhändler für lau gelöst.
              Wichtig ist das der Laderaum vom Fahrgastraum getrennt wird.

              Gruß wockie
              Zuletzt geändert von wockie; 20.01.2012, 20:45.
              :vViele Grüße wockie :v

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                #22
                AW: LKW-Zulassung

                @siggi: Nein, nicht wirklich.

                Alle Übergangsregelungen der EU für die Harmonisierung der Steuern laufen am 31.12.2013 aus. Die Bundesregierung hat nur bisher versäumt genaue Fristen gesetzlich zu regeln (wahrscheinlich um nicht wieder Diskussionen los zu treten - machen sie es früher, gibt es Ärger mit den Bürgern - machen sie es später, gibt es Ärger mit Brüssel - also, einfach mal aussitzen und auf besseres Wetter warten).

                Die Regelung der Gewichtsbesteuerung bis 3.5to für gewerbliche Fahrzeuge, von SirLandy ein bisschen flapsig mit "LKW" abgekürzt, ist tatsächlich offen. In den EU Regularien gibt es tatsächlich Gewichtsbesteuerung, aber nur im Zusammenhang mit gewerblichen Fahrzeugen. Eine private Zulassung eines gewerblichen Fahrzeugs, wie sie die deutsche N1G Zulassung aktuell darstellt, ist in der Konstruktion gar nicht vorgesehen. Hier den Spagat zu finden, wird der Bundesregierung nicht leicht fallen.

                Ich finde dieses ganze Geraffel mit N1G, M1G, gewerblich, CO2, Gewicht höchst unglücklich und kaum noch durchschaubar. Das ganze wird fast nur noch durch den AnhängerN1GWahn getoppt. Ich hoffe auf eine einheitliche und einfach verständliche EU Regelung. Unsere Zulassungsbehörde verteilt im Moment gerne N1G - LKW Umschreibungen und das auch noch hinter halb vorgehaltener Hand mit dem Spruch "da holen wir uns bald richtig Kohle ab" - Ich finde das nicht in Ordnung.
                Zuletzt geändert von Gast; 20.01.2012, 20:48.

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                  #23
                  AW: LKW-Zulassung

                  Zitat von derDoc Beitrag anzeigen
                  Es gibt nur eine Besteuerung nach CO2 und eine Besteuerung nach Gewicht. Es gibt CO2 besteuerte N1G - Nutzfahrzeuge Geländewagen, zB alle neuen Defender ab MJ11, dann gibt es nach CO2 besteuerte M1G, die alten Defender bis vor MJ11 ohne ST, dann gibt es noch als Gewicht besteuerte M1G, diejenigen alten Defender die es geschafft haben nach Gewicht besteuert zu werden.
                  Ja und dann gibt es noch gewichtsbesteuerte Defender jünger als My11,
                  weil Nutzfahrzeuge weiterhin nach Gewicht zu besteuern sind.
                  In der EU-Klassifizierung der Fahrzeugarten wird ein N1 nicht als
                  gewerbliches Fahrzeug beschrieben.
                  Wie eine EU-weite Besteuerung aussehen soll,würde ich ja gerne mal lesen.
                  Ein Fahrzeug mit einer Zulassung vor 2009 ist auch nicht nach einer Ummeldung,nach CO2 zu besteuern,sondern weiterhin nach Hubraum.
                  Zuletzt geändert von Caruso; 21.01.2012, 14:41.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #24
                    AW: LKW-Zulassung

                    Zitat von derDoc Beitrag anzeigen
                    @siggi: Nein, nicht wirklich.

                    Alle Übergangsregelungen der EU für die Harmonisierung der Steuern laufen am 31.12.2013 aus. Die Bundesregierung hat nur bisher versäumt genaue Fristen gesetzlich zu regeln (wahrscheinlich um nicht wieder Diskussionen los zu treten - machen sie es früher, gibt es Ärger mit den Bürgern - machen sie es später, gibt es Ärger mit Brüssel - also, einfach mal aussitzen und auf besseres Wetter warten).

                    Die Regelung der Gewichtsbesteuerung bis 3.5to für gewerbliche Fahrzeuge, von SirLandy ein bisschen flapsig mit "LKW" abgekürzt, ist tatsächlich offen. In den EU Regularien gibt es tatsächlich Gewichtsbesteuerung, aber nur im Zusammenhang mit gewerblichen Fahrzeugen. Eine private Zulassung eines gewerblichen Fahrzeugs, wie sie die deutsche N1G Zulassung aktuell darstellt, ist in der Konstruktion gar nicht vorgesehen. Hier den Spagat zu finden, wird der Bundesregierung nicht leicht fallen.

                    Ich finde dieses ganze Geraffel mit N1G, M1G, gewerblich, CO2, Gewicht höchst unglücklich und kaum noch durchschaubar. Das ganze wird fast nur noch durch den AnhängerN1GWahn getoppt. Ich hoffe auf eine einheitliche und einfach verständliche EU Regelung. Unsere Zulassungsbehörde verteilt im Moment gerne N1G - LKW Umschreibungen und das auch noch hinter halb vorgehaltener Hand mit dem Spruch "da holen wir uns bald richtig Kohle ab" - Ich finde das nicht in Ordnung.


                    Die StVZO soll ganz abgeschafft werden, weil es diese so nur in
                    D-land gibt. Siehe : wikipedia.

                    Eigentlich sollte es in D-land so sein :
                    daß schon jetzt :
                    nur noch natürliche oder juristische Personen in die
                    KFZ-SCheine eingetragen werden.
                    Also entweder Du oder ich als : natürliche Person,
                    oder : eben GmbH, e. V. usw.

                    Einige Zulassungsstellen leben allerdings hinter dem Mond und
                    wollen bei :
                    gewerblich genutzten KFZ immer noch eintragen :
                    "Firma Vorname Nachname"
                    und dieses "Konstrukt" stellt weder "natürliche oder juristrische
                    Person" dar.

                    Im KFZ-SChein ist dagegen eine SChlüsselnummer einzutragen,
                    die für das Finanzamt gilt und dieses Amt erkennen kann,
                    ob das KFZ evtl. gewerblich genutzt wird.


                    Auf die bekloptte, alte Regelung z. B. pocht die Zulassungsstelle
                    des Kreises SL-FL.

                    Die neue Regelung wird bsplw. konsequent angewandt vom
                    Kreis Schaumburg (Stadthagen).


                    Was wären die Folgen,
                    was wären die Unterschiede ?

                    Stell Dir vor Du hast ein KFZ, welches auch nebenbei ein
                    Sonder-KFZ ist, bsplw. LKW-Zulassung.

                    Das KFZ war, ist und bleibt ein PKW ! Es geht nur um die
                    Steuer ! Erst mal !

                    Wenn dieser PKW-LKW allerdings von einer :
                    "Firma Vorname, Zuname"
                    gewerblich genutzt wird, dann ist er in der Freizeit nicht
                    mehr als "Privat" zu nutzen.

                    Folge : der Fahrer ist dann immer gewerblich unterwegs.
                    Auch am Wochenende, wenn er mit seinem Gaul auf dem
                    Anhänger unterwegs ist.

                    Danach gelten dann unter Umständen :
                    die harten Vorschriften für den LKW-Verkehr.
                    Digitale Tachoscheibe mit Fahrtzeitenbeschränkung.
                    Gesamtgewicht Beschränkung.
                    Ruhepausen.
                    usw.
                    usw.


                    Der "befreundete" Landkreis SChaumburg (Stadthagen) wendet die
                    neuen Vorschriften an in Abstimmung mit dem KBA. Der "kleine
                    Gärtner" aus SHG wird also als "natürliche Person" eingetragen
                    und kann auch "Privatfahrten" machen, weil die
                    Schlüsselnummer im KFZ-SChein den Polizisten nicht
                    interessiert.

                    Der "nicht befreundete Landkreis Schleswig-Flensburg" wendet
                    diese "Neuerungen" noch nicht an, sodaß bei der Eintragung
                    "Firma Vorname Fam-Name" das oben angeschnittene Risiko
                    besteht.




                    Das KBA sieht die Sache so :
                    - fehlt richtiger Weise der Eintrag "Firma ..........."
                    und :
                    - fehlt auch die Schlüsselnummer im SChein,

                    kann aber glaubhaft gemacht werden, daß die verschiedene Nutzung
                    dem FA gegenüber erklärt ist, besteht kein Handlungsbedarf.




                    Um es jetzt noch mal für die Kollegen der juristischen Fakultät dieses
                    Forums auf den Punkt zu bringen :
                    - wenn der Widerspruchsbescheid mal irgendwann kommt, wird das
                    Ding wohl vor dem VG bzw. danach vor dem OVG geklärt werden.



                    .
                    Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                    :);)

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                      #25
                      AW: LKW-Zulassung

                      Zitat von derDoc Beitrag anzeigen
                      @siggi: Nein, nicht wirklich.


                      Ich finde dieses ganze Geraffel mit N1G, M1G, gewerblich, CO2, Gewicht höchst unglücklich und kaum noch durchschaubar. Das ganze wird fast nur noch durch den AnhängerN1GWahn getoppt. Ich hoffe auf eine einheitliche und einfach verständliche EU Regelung. Unsere Zulassungsbehörde verteilt im Moment gerne N1G - LKW Umschreibungen und das auch noch hinter halb vorgehaltener Hand mit dem Spruch "da holen wir uns bald richtig Kohle ab" - Ich finde das nicht in Ordnung.


                      Es geht, um es mal auf den Punkt zu bringen :

                      nur um Geld !


                      Wenn die Sache weder in D-land, noch in Europa, ich meine
                      insbesondere D-land, NL, DK und GB vernünftig geregelt
                      wird, muss ich mal drüber nachdenken, in ein
                      Drittland auszuwandern ............


                      .
                      Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                      :);)

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                        #26
                        AW: LKW-Zulassung

                        .........UND WAS IST MIT FREUNDEN UND BEKANNTEN.............. ????
                        bekannte kann man viele haben...........
                        freunde aber wachsen nicht auf den bäumen.............

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                          #27
                          AW: LKW-Zulassung

                          Hallo an alle!
                          Danke für die vielen Tipps. Ich werde mal mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen. Falls die wirklich darauf bestehen, mache ich halt die hinteren Seitenscheiben mit Blech zu. Ansonsten passt bei mir ja alles.
                          Ich bin aber sehr gespannt wie sich das mit der Besteuerung in Zukunft entwickelt......
                          Vielleicht muss ich ja dann noch ein Gewerbe anmelden.
                          Gruss
                          kroack

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                            #28
                            AW: LKW-Zulassung

                            @Wohnwagenonkel: noch besser wird es, wenn das auf "Firma Vorname Nachname" zugelassene gewerbliche Fahrzeug als Dienstfahrzeug mit 1% Versteuerung nach Vertrag auch privat genutzt werden darf - die Konstruktion führt bei mir noch heute zu Korrespondenz, obwohl das Auto seit 3 Jahren und der Mitarbeiter seit 5 Jahren fort sind ...

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                              #29
                              AW: LKW-Zulassung

                              Hallo an Alle!
                              Ich habe es durchgestanden. Hintere Sitzbank raus, und die Seitenscheiben auch. Die Fenster habe ich dann mit einem Alu-Blech sauber verschlossen. Damit bin ich dann beim Finanzamt vorgefahren. Nach 10 Minuten war es erledigt. Der hat 3 Fotos gemacht, und festgestellt das ich einen LKW habe. Das war´s dann. Nochmal Danke an alle.

                              Gruss
                              kroack

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                                #30
                                AW: LKW-Zulassung

                                Hallo Jungs, steuerliche Einstufung als LKW laut BFH-Urteil auch ohne Abtrennung / undurchsichtige Fenster (da keine zwingende Voraussetzung):

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