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    LKW-Zulassung

    Hallo.
    ich habe einen 90er Bj. 1987. Der TÜV hat mir das Auto als LKW abgenommen, die Umtragung im Brief ist gemacht. Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen. Ich soll vorfahren und das Auto zeigen, Gut, die hinteren Sitze sind schon lange raus, alles andere passt auch. Aber ich muss die Seitenscheiben mit einem Blech verschließen. Ich habe die Schiebefenster als Seitenscheiben. Wenn ich mir das so anschaue, könnte ich das Schiebefenster ausbauen, und in den Scheibenrahmen ein Blech auf der gesamten Länge einsetzen. Wer hat das schon mal gemacht? Wer hat eine bessere Lösung?
    Gruss
    Koack

    #2
    AW: LKW-Zulassung

    Hängt vom FA ab - vorher fragen. Es kann sein, dass fest verblecht werden muss. Beim 90er SW sollte auch keine Sitzschienenverlängerung verbaut sein - die Ladeflächenlänge passt sonst nicht. Wie der Stand mit vollständig abgetrenntenm Laderaum und den zugeschweissten Gurtpunkten ist, weiss ich nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der nach CO2 und nicht nach Gewicht versteuert wird halte ich für 95+ %.

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      #3
      AW: LKW-Zulassung

      Hallo!

      Bau die Fenster mit Rahmen aus.Du mußt das Gummiband außen abziehen und die Niete ausbohren.Dann mach Alubleche in Fensterrahmengröße und niete sie in die vorhandenen Löcher.
      So hat es bei mir problemlos mit der Abnahme durch das Finanzamt funktioniert.

      mfg Panjko

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        #4
        AW: LKW-Zulassung

        wenn du die fenster wirklich ausbaust und nicht mehr brauen solltest meld dich mal :-)

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          #5
          AW: LKW-Zulassung

          Was soll die Umtragung eigentlich bewirken? Ich kenne inzwischen eigentlich keinen Grund mehr auf LKW umzubauen und bin daher wissbegierig.

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            #6
            AW: LKW-Zulassung

            @derDoc

            stimmt.........bei den versicherungsbeiträgen die dann aufgerufen werden
            ist das eigentlich unsinnig.......... :D

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              #7
              AW: LKW-Zulassung

              Zitat von derDoc Beitrag anzeigen
              Was soll die Umtragung eigentlich bewirken? Ich kenne inzwischen eigentlich keinen Grund mehr auf LKW umzubauen und bin daher wissbegierig.
              Man zahlt bspw. für einen Discovery mit 300TDi statt 683€ nur 210€ KFZ-Steuer im Jahr.

              Die CO2-Besteuerung für Altfahrzeuge kommt erst 2013, und davon ganz abgesehen wird es bei LKW bis 3,5to wohl auch bei Gewichtsbesteuerung bleiben. Jedenfalls gibt es bisher keine gegenteiligen Beschlüsse.

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                #8
                AW: LKW-Zulassung

                Man zahlt bspw. für einen Discovery mit 300TDi statt 683€ nur 210€ KFZ-Steuer im Jahr.
                Das hat doch nix mit der Umtragung zu tun.
                "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                  #9
                  AW: LKW-Zulassung

                  Zitat von tom131 Beitrag anzeigen
                  wenn du die fenster wirklich ausbaust und nicht mehr brauen solltest meld dich mal :-)
                  Hab´ meine vor kurzem ausgebaut. Stehen hier in der Ecke rum. Bei Bedarf PN

                  Gruß Gerd
                  Land Rover Series: the real search-engine

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                    #10
                    AW: LKW-Zulassung

                    Zitat von el Toro Beitrag anzeigen
                    Das hat doch nix mit der Umtragung zu tun.
                    Sondern???

                    Die Anzahl der Finanzämter, die eine Gewichtsbesteuerung zulassen wenn das Fahrzeug als PKW zugelassen ist, kann man an einer Hand abzählen.

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                      #11
                      AW: LKW-Zulassung

                      Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
                      @derDoc

                      stimmt.........bei den versicherungsbeiträgen die dann aufgerufen werden
                      ist das eigentlich unsinnig.......... :D
                      So unsinnig finde ich das gar nicht. Ich habe selbiges Modell und gleiches Bj.
                      Ich zahle 150€ Steuer und 150€ Versicherung/a, als LKW.

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                        #12
                        AW: LKW-Zulassung

                        Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                        Sondern???

                        Die Anzahl der Finanzämter, die eine Gewichtsbesteuerung zulassen wenn das Fahrzeug als PKW zugelassen ist, kann man an einer Hand abzählen.
                        Die Anzahl Finanzämter die sagen, dass es sie nicht interessiert was im Schein steht, liegt bei sagen wir mal grob geschätzt 100 %.
                        Im Umkehrschluss darf natürlich kein Finanzamt eine "LKW-Zulassung" zur Voraussetzung für eine Gewichtsbesteuerung machen.

                        Gruß Toro
                        "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                          #13
                          AW: LKW-Zulassung

                          Sehe ich das richtig, daß hier von UMBAUTEN die Rede ist? Also aus einem ursprünglichen PKW einen LKW machen?
                          Blöderweise habe ich plötzlich auch dieses Problem, obwohl mein 90er Bj. ´91 SCHON IMMER ! ab Werk sozusagen-als LKW vom Band ging. Seit 20 Jahren läuft er als solcher. Er hat eine feste Trennwand, der Laderaum ist größer als der Personen-Transportraum, es ist hinten nur ein Notklappsitz vorhanden...Aber dennoch meint plötzlich die Dame unseres hiesigen FA, daß es jetzt, nach Ummeldung, ein PKW ist. Wie kann sowas sein? Er ist nie ein PKW gewesen, deswegen gab´s auch nie einen Umbau-aber die Dame vom FA schreibt mir ständig was von "PKW Umbau"... Mittlerweile verbindet uns ein ziemlich "emotionaler" Briefwechsel...in dem ich u.a. ausschlaggebende Passagen aus dem KFZ Steuergesetz zitiert habe. Da steht bei einem LKW nichts von Verblechung der Seitenscheiben. Alle anderen LKW Voraussetzungen hat er ja. Außerdem wurde die Steuer noch zusätzlich erhöht weil er nicht schadstoffarm ist ( erst ab 2013 ?!) Somit hat man mir jetzt statt 136,-€ satte 939,-€ abgezogen...:evil: Wieso ist hier ein LKW kein LKW mehr
                          Grrrrrrrrrrrruss Annette

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                            #14
                            AW: LKW-Zulassung

                            und jetzt noch mal - wieder mal - gaaanz langsam - die Zulassung N1G/M1G und die Besteuerung CO2/Kg haben NICHTS miteinder zu tun, Zulassungsbehörde und Finanzbehörden arbeiten völlig unabhängig voneiander!

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                              #15
                              AW: LKW-Zulassung

                              @MoorLandy:




                              Brauchst nur meine Beiträge lesen.......

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