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die Tage ist unser geliebter Landy durch einen Unachtsamen anderen Verkehrsteilnehmer von uns genommen worden. Der Gutachter war noch nicht da aber ich denke Totalschaden.
Nun habe ich gehört das bei einem Gutachten keine Sonderausstattung miteingerechnet wird wie z.b. erhöte Luftansaugung, Riffelbleche, Recarositze oder gar Handwerklich gefertigte Teile wie die höhergelegte Stoßstange, um nur ein paar sachen zu nennen.
Ausserdem sagte man mir das auch nur die Differenz zum Restwert gezahlt wird und ich mich um den Verkauf des Wracks und die erzielung des Unterstellten Restwerts selber kümmern muss.
Hat jemand schonmal ähnliches Erlebt ober HANDFESTES Wissen?
Soweit ich weiß sind Anbauteile solange nicht mitversichert, bis sie gutachterlich mit in die Versicherung aufgenommen werden. Dadurch wird dann auch die zu entrichtende Versicherungsprämie steigen.
Junge, falls Du nicht Schuld warst an dem Unfall (was ich hoffe und Dir wünsche), dann begehe jetzt nicht den Fehler, auch nur eine Sekunde Deiner Zeit in diesem Forum zu verschwenden, sondern gehe unverzüglich zu einem Rechtsanwalt. Die gegnerische Versicherung trägt dessen Kosten in vollem Umfang und Du bist alle Sorgen los. Fred.
Stimme fred95 in vollem Umfang zu, denn selbst wenn der Sachverhalt klar scheint, kommt es eigentlich immer zu Komplikationen.
Meine Firma hat aktuell auch noch das Problem. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen und der Unfallgegner hat die volle Schuld bekommen. Jedoch steht ein Drittel der Unfallsumme immer noch aus.
Würde inzwischen schon mal alle Rechnungen heraussuchen, die du noch finden kannst für die Anbauteile. Damit lässt es sich schon mal einfacher belegen. Ansonsten einen eigenen Gutachter bestellen und den auch auf die Anbauten hinweisen.
Die Versicherungen arbeiten Hand in Hand und sind einzig und alleine darauf aus, so wenig wie möglich zu bezahlen.
Der RA holt auch dann noch was raus, wenn nichts mehr zu gehen scheint (wenn er/sie dann was taugt!).
Wünsche dir viel Glück bei der Regulierung.
Und ich hoffe, dass der Unfallverursacher keinen Streß macht.
Denn dann geht ohne Gericht nichts mehr (eigene Erfahrung).
was den restwert angeht so wird dieser durch den Gutachter ermittelt und muss durch
entsprechende schriftliche Angebote der potentiellen ankäufer belegt werden. Der Restwert
wird dann vom zu begleichenden Schaden abgezogen, aber die Händler die ein Angebot
abgegeben haben sind zur Abnahme zu eben dem Preis verpflichtet. Unabhängig davon
kannst du natürlich versuchen ob du jemanden findest der mehr gibt oder schlachten und
die Teile verkaufen.
Habe ich leider selbst schon erleben müssen, so eine Geschichte.
Jupp, ohne RA wird es wahrscheinlich mau mit der kompletten Erstattung...und selbst dann ist es nicht garantiert, aber die Chancen stehen viel besser als ohne Rechtsbeistand.
Als mich vor einigen Jahren ein Auto auf meinem Mopped abgeschossen hat, bin ich nach dem kurzen Krankenhausaufenthalt (Protektoren und guter Helm sei Dank nichts wildes) schnurr-stracks zum nächsten Rechtverdreher mit Verkehrsrecht als Spezialisierung gegangen. Der hat alles weitere unternommen. So habe ich den kompletten Zeitwert inkl. aller Umbauten plus kleines Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung bekommen. Davon hab ich mir dann ne neue Maschine gekauft :D
Ich bin einem Deppen von RA aufgesessen der mir empfohlen worden ist ("... der is spezialisiert auf Verkehrsrecht.."). Auch unschuldig. Ging soweit, das das Krankenhaus mir einen Gerichtsvollzieher schicken wollte weil die gegn. Versicherung nicht zahlen wollte, damals als Privatpatient.
Der Defender war auch lange weg, eben auch ner insolventen LR-Vertragswerkstatt begegnet.
ich bin beim RA aber die Lebenserfahrung hat gezeigt traue keinem wenns um Land Rover geht diemeisten haben keine Ahnung und es wird schnell mit Sätzen wie: der ist ja schon über 20 Jahre alt abgetan.
Die aussage -Ausserdem sagte man mir das auch nur die Differenz zum Restwert gezahlt wird und ich mich um den Verkauf des Wracks und die erzielung des Unterstellten Restwerts selber kümmern muss.- habe ich vom RA
Deshalb suche ich ja Informationen wie mit solchen Fahrzeugen umgegangen wird.
da du als Geschädigter die freie Gutachterwahl hast, würde ich mir einen suchen, der sich mit den britischen Kisten auskennt. Vielleicht kennt ja jemand hier im Forum einen solchen Gutachter in deiner Gegend. Möglicherwiese bekommst du so zu einem besseren und angemesseneren Ergebnis.
Als ein Bekannter, mit einem älteren Mercedes G verunfallte, hat die Versicherung das Wrack versteigert.
Bekommen hat er : den Erlös der Versteigerung + Aufstockung bis zum Wiederbeschaffungswert mit an / umbauten.
Ist aber über die Vollkasko gelaufen, da er den Unfall verschuldet hat.
Habe das selber erlebt und Kolleg ist auch Rechtsanwalt (Verkehrsrecht) und ein Bekannter ist Gutachter... :)
also:
Wenn du Sachen an deinem Auto gemacht hast wie z.b.: ne motorüberholung oder neue Bremsen und sowas... das ist eine WERTERHALTUNG.
Wenn du aber z.b.: Deine Sitze gegen besser ausgetauscht hast oder Schnorchel dran und co... das ist eine WERTVERBESSERUNG.
Dies hättest du aber bei einem Gutachter abnehmen müssen. Das nennt man ein WERTGUTACHTEN. Im nachhinein kann ein Gutachter die kaum mit in die Berwertung hineinfließen lassen. Genauer gesagt kann er 10% höher oder niedriger einstufen...
zb.: 10k€ fahreugwert...
Fahrzeug ungepflegt---> 9600.-€
Fahrzeug TOP zustand---> 10400.-€
Aber einen Anwalt würde ich dir aufjedenfall anraten.
Sofern der Unfall ganz sicher schuld des Gegners ist oder du ne Verkehrsrechtschutz hast. Des weiteren schreibe dir jeden Weg auf das du jetzt wegen dem Unfall noch vor dir hast und behalte jede Rechnung auf (Abmelde gebühr...)
So...:
Dein Fahrzeug wurde auf 10k€ bewertet...
Jetzt wird der Gutachter dein Auto in eine Restwertböre einstellen und in der Regel 48std Online sein. Da bieten Gewerbetreibende und die Gebote sind bindend sofern du zustimmst...
Wenn jetzt einer für das Auto 4000€ bietet, hast du die Wahl...
entweder du gibst ihm das Auto für 4000€ und bekommst dann von der Gegnerischen Versicherung 6000.-€ und hast dann 10.000€ oder du verzichtest auf den Verkauf und behälst das Auto und bekommst nur die 6000.-€...
Das Geld also die 6000.-€ bekommst du aber auch nur wenn du nachweist das du ein neues Auto angeschafft hast... das heisst kein Vertrag über ein Autokauf--->Kein Geld. Dies musst du aber nicht sofort... damit kannst du dir 3Jahre zeit lassen... solange ist die Rechtlich wirksam...
SO... wenn noch fragen hast helfe ich dir gerne weiter... und kopf hoch...
Ich denke nicht, dass das Forum der richtige Ort für diese Art Diskussion ist. Das Thema Verkehrsrecht ist auch für Juristen kompliziert und wie immer -> bei Rechtsprechung geht es immer nur um die Anwendung von gesetzlichen Regeln und das ist oftmals mit einem normalen Menschenverstand nicht nachvollziehbar. Am übelsten wird es wenn man dann vor Gericht landet - denn da kann es zB durchaus zu einem Eigenanteil von 25-30% am Schaden kommen bei Null Schuld ... nur durch die Teilnahme am Strassenverkehr.
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