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Frage zur Werksgarantie

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    Frage zur Werksgarantie

    Hallo Gemeinde,

    der von mir gekaufte Range hat noch ein halbes Jahr Werksgarantie.

    Kroymanns wirbt beim Verkauf seiner Gebrauchten mit einem Jahr Gebrauchtwagengarantie.

    Nach Aussage meines Verkäufers könnte man auf die bestehende Weksgarantie keine Gebrauchtwagengarantie "draufsetzen".

    Habe also jetzt noch 6 Monate Werksgarantie und das war es dann.

    Ist das korrekt so, oder ist da was falsch gelaufen ?


    Grüße, Stephan

    #2
    Nice try... :D

    Bei jedem Gebrauchtwagen kann der Händler die GW-Garantie hinten dranhängen, die verlängert dann die Neuwagen-Garantie um ein Jahr. WENN er mit der LR-First-Class-Garantie arbeitet. Bei freien GW-Versicherern kann es da unterschiedlich sein.
    Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

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      #3
      NAch BGB siehts so aus, daß der gewerbliche Verkäufer einer gebrauchten Sache ab Kauf für 1 Jahr grundsätzlich erst einmal das Gewährleistungsrisiko trägt.

      Dies ist seine persönliche Haftung , sie gilt unabhängig von einer noch andauernden Garantie des Herstellers. Der Verkäufer kann sich also nicht aus der Haftung mir der Begründung herausreden, es gelte nur die restliche Garantiezeit des Herstellers von 6 Monaten. Hatte die gleiche Situation beim Kauf meines RR, aber Verkäufer durfte für die Dauer von 1 Jahr alle Mängel beheben.....und tat dies auch anstandslos, obwohl die Herstellergarantie schon vorher abgelaufen war.

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        #4
        ohh vorsicht garantie ist was anderes als gewährleistung.
        garantie gibts laut BGB nicht! nur ne gewährleistung!
        gruß eric

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          #5
          @ rr83:

          Habe ich was anderes gesagt ? BGB kennt ausschließlich Gewährleistung....Garantie ist was anderes.

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